09.07.2010
von Kontrollergebnissen des Hygienezustands in Restaurants und Lebensmittelmärkten als sehr umstritten
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
20.05.2010
K l e i n e A n f r a g e 597
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bezeichnet System zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen des Hygienezustands in Restaurants und Lebensmittelmärkten als sehr umstritten
Laut Pressemitteilung vom 17. Mai 2010 bezeichnet das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit das Berliner System zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen des Hygienezustandes in Restaurants und Supermärkten als "sehr umstritten", mit dem Hinweis, dass das System an den "mittelalterlichen Pranger" erinnere. Dabei sprechen sich 93 Prozent der Deutschen dafür aus, dass Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen direkt in Supermärkten und Restaurants
veröffentlicht werden. Das System, das so seit 2001 bereits erfolgreich in Dänemark angewandt und eine hohe Akzeptanz bei den Verbrauchern besitzt, zeichnet sich durch seine Einfachheit und Direktheit aus. Hierbei werden für den Verbraucher gut sichtbar und verständlich die Untersuchungsergebnisse in Form von Smileys, die durch ihr "Gesicht" in vier verschiedenen Varianten das Untersuchungsergebnis widerspiegeln (Smiley-System), in den jeweiligen Betrieben ausgehangen. In Berlin werden seit 2009 negativ aufgefallene Betriebe in einer "Negativliste"
im Internet veröffentlicht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches System zur direkten Verbraucherinformation über die Ergebnisse von Hygieneuntersuchungen in Restaurants und Supermärkten gibt es im Freistaat Thüringen? Wie ist das System konkret ausgestaltet?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, inwieweit die bestehenden Informationsmöglichkeiten durch die Thüringer Bürger in Anspruch genommen werden?
3. Ist die Schaffung eines Systems zur direkten und unverzüglichen Verbraucherinformation vor Ort in den Betrieben angedacht? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wie ist das System konkret ausgestaltet?
4. Wie begründet die Landesregierung ihre Ablehnung des "Berliner Systems"? Welche vor allem rechtlichen Bedenken macht die Landesregierung hier konkret geltend?
5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie der Verband der Lebensmittelkontrolleure, der Thüringer Hotel- und Gaststättenverband sowie der Einzelhandelsverband des Freistaats Thüringen der direkten Veröffentlichung der Ergebnisse von Hygienekontrollen gegenüberstehen und wenn ja, welche?
Koppe
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache
5/1189
01.07.2010
Das
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juni 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
In Thüringen existiert kein besonderes System zur direkten Verbraucherinformation über die Ergebnisse der Betriebskontrollen in Restaurants und Supermärkten.
Zu 2.:
Den Thüringer Bürgern steht eine Reihe von Informationsmöglichkeiten offen. Dazu gehören die jährlich veröffentlichten Verbraucherschutzberichte, in denen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung dargestellt werden, Verbraucherinformationen auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit und des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sowie Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Darüber hinaus besteht für jeden Verbraucher die Möglichkeit, das jeweilige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises und der kreisfreien Stadt direkt anzusprechen.
In welchem Umfang von den Informationsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, kann nur hinsichtlich der Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz ausgesagt werden. Im Zeitraum vom 1. Mai 2008 bis 31. März 2010 sind 15 Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei den Thüringer Behörden eingegangen. Nur ein Teil davon ist von Thüringer Bürgern gestellt worden, die Mehrzahl kam von verschiedenen bundesweit tätigen Organisationen.
Zu 3.:
Ein einheitliches System zur Information der Verbraucher über die Ergebnisse der Betriebskontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung direkt vor Ort wird derzeit auf Länderebene beraten. Die Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, in der die Fachreferenten der zuständigen Ministerien der Länder vertreten sind, erarbeitet einen Vorschlag für ein bundeseinheitliches Modell zur Transparentmachung der Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung. Ziel ist ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen, für das entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden sollen. Über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Systems kann noch keine Aussage getroffen werden.
Zu 4.:
Die Berliner Behörden stützen die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen bestimmter Betriebe nach eigener Aussage auf § 5 Abs. 1 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und betonen, dass nur Verstöße öffentlich gemacht werden, die der Schwere nach mindestens den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen. Strafanzeige oder Einleitung eines Bußgeldverfahrens sind jedoch Ausschlussgründe nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b VIG, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Eine Veröffentlichung nach Wegfall des Ausschlussgrundes, also nach abgeschlossenem Verfahren, würde zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Mängel bei funktionierender Überwachung beseitigt sein müssten.
Auch ist fraglich, ob die notwendige Gleichbehandlung der Lebensmittelunternehmer insgesamt gewahrt ist, wenn nur Kontrollergebnisse bestimmter Betriebe - insbesondere der Gastronomie - zur Veröffentlichung kommen.
Der Schutz der Verbraucher wird gewährleistet, indem in Lebensmittelbetrieben festgestellte Mängel auf Veranlassung der Behörde abgestellt werden. Dazu haben die zuständigen Behörden ein ausreichendes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung.
Zu 5.:
Sowohl der DEHOGA Thüringen e. V., der Einzelhandelsverband des Freistaates Thüringen e. V. als auch die IHK Erfurt haben Bedenken hinsichtlich einer direkten Veröffentlichung der Ergebnisse von Hygienekontrollen in der bisher praktizierten Form geäußert bzw. lehnen sie ab. Begründet wird dies insbesondere damit, dass festgestellte Mängel durch die Betriebe kurzfristig zu beseitigen sind und die veröffentlichten Ergebnisse somit sehr schnell nicht mehr aktuell wären. Eine sofortige Nachkontrolle durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde ist jedoch nur bei schwerwiegenden Mängeln, die die Ausnahme darstellen, geboten und leistbar. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass "Negativlisten" zu dem Trugschluss führen könnten, die nicht darauf verzeichneten Betriebe seien frei von jeglichen Mängeln, was nicht zutreffend sein muss. Der Einzelhandelsverband sieht darüber hinaus die Gefahr, dass bei Veröffentlichung von Mängeln, die in selbständig geführten Filialen großer Unternehmen festgestellt werden, das Ansehen des betreffenden Einzelhandelsunternehmens insgesamt beschädigt würde. Ergänzend wird auf die Haltung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), des Spitzenverbandes der deutschen Lebensmittelwirtschaft, verwiesen. Der BLL steht der bisherigen Praxis der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen sehr kritisch gegenüber.
Taubert
Ministerin