Kleine Anfragen

Veröffentlichung von Publikationen der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.05.2010

K l e i n e A n f r a g e 590
des Abgeordneten Kemmerich (FDP)
Veröffentlichung von Publikationen der Landesregierung


In Thüringen gibt es eine Fülle von Publikationen, die teilweise mehrfach an identische Adressaten versendet werden, jedoch auch auf elektronischem Wege zu versenden wären bzw. über eine Internetseite zu veröffentlichen wären. Durch das (mehrfache) und teilweise unaufgeforderte Versenden von Publikationen entstehen nicht unerhebliche Kosten und ein erhöhter beidseitiger Arbeitsbedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Publikationen werden durch die Staatskanzlei, die Ministerien, die der Landesregierung nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betriebe herausgegeben, nach welchen Regelungen erfolgt deren Verteilung und wie hoch sind die jeweiligen Kosten?

2. Welcher Kontrollmechanismen bedient sich die Landesregierung, um zu gewährleisten, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Information der Öffentlichkeit dient?

3. Inwieweit wird das Internet zur Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei, der Ministerien, der der Landesregierung nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betriebe genutzt und welche Kosten sind mit der Erstellung und Pflege dieses Internetauftritts verbunden? Warum wurden welche Publikationen nicht ausschließlich über das Internet veröffentlicht?

4. Wie hat sich das Budget für die Staatskanzlei, die Ministerien, die der Landesregierung nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betriebe durch die Realisierung des Internetauftritts geändert? Wurden parallel zur Nutzung des Internets als Informationsplattform andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit eingestellt bzw. reduziert? Wenn ja, welche?

5. Liegen Erhebungen über die tatsächliche Nutzungshäufigkeit der Publikationen vor bzw. wie wird der tatsächliche Bedarf der Publikationen ermittelt?

6. Welche Möglichkeiten zur Kostensenkung und zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes wurden in der Vergangenheit genutzt und welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?

Kemmerich

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache
5/1188
02.07.2010

Der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Publikationen des Freistaats Thüringen werden dem Bürger auf zwei Arten angeboten. Zunächst in einer Druckversion und in der Regel auch auf der Internetplattform des Freistaats auf thueringen.de. Dort können Publikationen zur Bestellung von Druckexemplaren, zum Download und zur Direktverlinkung ausgewählt werden. Der Bürger bestimmt dabei die Art der Nutzung. Die gedruckte Variante der Publikationen verliert zunehmend an Bedeutung. Gleichwohl muss die Pflicht der Thüringer Landesverwaltung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 8 der ThürGGO) auch Bürgerinnen und Bürgern gegenüber wahrgenommen werden, die nicht über einen Internetanschluss verfügen. Das Budget für thueringen.de ist bis 2009 im Wesentlichen gleichgeblieben. Allerdings ist mit Blick auf die zunehmende Bedeutung von landeseigenen Internetplattformen im Wettbewerb der Regionen für die Jahre 2010 und 2011 ein umfangreicheres fresh-up für thueringen.de geplant.

Zu 1.:
Auf der Homepage des Freistaats Thüringen wird unter der Rubrik Info-Material ein umfangreiches Publikationsverzeichnis (25 Seiten) angeboten: http://www.thueringen.de/de/publikationen/start.asp?hausid=0

Hier können Publikationen nach Schlagworten oder nach Ressorts und nachgeordneten Behörden
- zur Bestellung von Druckexemplaren und/oder
- zum Download und/oder
- zur Direktverlinkung ausgewählt werden.

Regelungen zur Verteilung der Publikationen bestehen nicht. Die Broschüren werden mit einer Beschränkung auf zehn Exemplare pro Bestellung kostenfrei abgegeben. Es entstehen lediglich Portokosten. Größere Bestellmengen führen im Vergleich zum Einzelversand auch zu Einsparungen bei den Portokosten. Diese Kosten können jedoch nicht näher spezifiziert werden.

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Mitarbeiterzeitung "PiT - Polizei in Thüringen", die vom Thüringer Innenministerium für die Thüringer Polizei herausgegeben wird. Hier entstehen zusätzliche Portokosten in Höhe von rund 370 Euro pro Ausgabe (vier bis sechs Ausgaben im Jahr) durch den Versand an interessierte Personen in den Innenministerien von Bund und Ländern. Ähnliches gilt für das Nachrichtendienstheft des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz mit Darstellungen aktueller Entwicklungen in verschiedenen Aufgabenbereichen.

Das Einpflegen der Angebote in das Publikationsverzeichnis (Bilder, Downloads usw.) wird online von den beteiligten Behörden ausgeführt. Auch hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die Landeszentrale für politische Bildung Thüringen bietet in einem eigenen Publikationsverzeichnis neben Broschüren und Heften auch Bücher an:
http://www.thueringen.de/de/lzt/publikationen_lzt/index.asp?uui=A64T26X

Für die Bücher wird abhängig von der angeforderten Menge eine Bereitstellungsgebühr erhoben.

Zu 2.:
§ 8 der "Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen" (ThürGGO) regelt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Im Rahmen ihrer konzeptionellen Arbeit nimmt die Landesregierung ihre Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und zur Präsentation des Freistaats Thüringen im Internet wahr. Darüber hinaus nehmen zahlreiche Thüringer Gesetze Bezug auf die Pflicht, die Öffentlichkeit zu unterrichten (z. B. ThürVSG § 8, ThürUIG § 2).

Zu 3.:
Das Internetangebot unter thueringen.de ist das wichtigste Instrument zur Präsentation des Freistaats Thüringen (siehe auch § 8 Abs. 1 Nr. 6 ThürGGO). Über eine einheitliche Produktionsplattform produzieren alle Ministerien und zahlreiche nachgeordnete Behörden mehr als 50 eigenständige Homepages. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die eine Öffentlichkeitsarbeit mit sehr geringen Kosten ermöglichen.

Das Internetangebot wird mit einem einheitlichen und zentralen Contentmanagementsystem (CMS) erstellt und gepflegt. Dieses CMS wird von allen Ministerien und zahlreichen nachgeordneten Behörden genutzt.

Durch diese zentrale Konzeption arbeiten alle beteiligten Behörden mit der gleichen Bedienoberfläche und den gleichen Werkzeugen. Die Kosten für das sehr leistungsfähige CMS müssen somit nur einmal aufgewendet werden. Alle Werkzeuge werden zentral erstellt und allen Nutzern des Systems kostenlos zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich wird das CMS durch die Thüringer Staatskanzlei (TSK) administriert und im Rahmen eines Wartungsvertrages von einem Dienstleister systemtechnisch betreut.

Die monatlichen Kosten für diesen Wartungsvertrag werden nach Aufwand abgerechnet und betragen zwischen 3 000 und 4 000 Euro pro Monat.

Bei größeren Maßnahmen wie Systemmigrationen (ca. alle drei bis vier Jahre), einem möglichen Relaunch etc. fallen weitere Kosten an, die aber gesondert ausgewiesen werden. Die Kosten sind abhängig vom notwendigen Aufwand und damit sehr unterschiedlich, durch die zentrale Datenhaltung und -verarbeitung vergleichsweise aber sehr preisgünstig.

Die Kosten des Betriebs der Hardware für die Internetpräsentation und Web-Applikationen der Thüringer Landesverwaltung werden vom Thüringer Finanzministerium (TFM) getragen. Dem Landesrechenzentrum werden für die technische und technologische Betreuung monatlich 10 000 Euro vergütet.

Neben der kostenfreien Nutzung des CMS müssen Dienstleistungen, die nicht zentral bereitgestellt werden (wie z. B. spezielle Datenbanklösungen), von den beauftragenden Betreibern der betreffenden Homepage selbst getragen werden.

Im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit besteht seit Einführung der Homepage ein Pflegevertrag mit einer Dienstleistungsfirma. Die Kosten belaufen sich pro Quartal auf rund 2 900 Euro. In den anderen Ministerien und nach geordneten Behörden werden die Inhalte von den jeweiligen Internetredakteuren eingepflegt.

Zu 4.:
Trotz zunehmend häufiger Nutzung des Internetangebotes der Landesregierung gibt es Bürgerinnen und Bürger, die gedruckte Publikationen bevorzugen. Die Pflicht der Landesregierung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit muss auch Bürgerinnen und Bürgern gegenüber wahrgenommen werden, die nicht über einen Internetanschluss verfügen.

Darüber hinaus präsentiert sich der Freistaat mit Informationsständen auf Messen und Veranstaltungen (u.a. BUGA, ceBIT, RAMregio, ThüringenTag, Bundes- und Landesfeste zum Tag der Deutschen Einheit) Diese Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit wird auch weiterhin genutzt.

Zu 5.:
Das Budget für die Realisierung des Internetauftrittes hat sich bis 2009 bei der TSK nicht wesentlich geändert. Für die Jahre 2010 und 2011 ist jedoch ein umfangreicheres fresh-up von thueringen.de geplant. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Mittel beantragt und vom Haushaltsgesetzgeber für das Haushaltsjahr 2010 auch verabschiedet worden.

Auf Grund der Deckungsfähigkeit der Titel in der Titelgruppe 73 sind durch das TFM Aussagen zur konkreten Mittelverwendung nicht möglich. Bei dem in Frage kommenden Titel 0201 53873 - thueringen.de/Dienstleistungen und Gestattungen - sind in den Jahren 2009 und 2010 unverändert jeweils 81 300 Euro veranschlagt.

Die Kosten für das fresh-up werden teilweise auch durch die Einstellung auflagenstarker Publikationen, die auch interaktiv online verfügbar sind (z. B. FamilienFreizeitAtlas), gegenfinanziert. Darüber hinaus ist ab 2010 nicht mehr vorgesehen, Regierungserklärungen als gedruckte Publikation herauszugeben. Zugleich wurde auf die Auflage eines speziellen Jahreskalenders (Staatskanzlei) verzichtet, wie auch auf die Herausgabe einer Radwegekarte mit den Standorten der Thüringer Finanzämter (Finanzministerium).

Zu 6.:
Der Bedarf orientiert sich an der Nachfrage und den daraus resultierenden Erfahrungswerten. Detaillierte Zahlen werden jedoch nicht erhoben.

Zu 7.:
In vielen Bereichen der Thüringer Landesverwaltung greift man beim Druck von Publikationen auf landeseigene Druckereien nachgeordneter Behörden zurück (z. B. Steuerverwaltung). Der Versand der Publikationen an Thüringer Behörden (z. B. an die Servicestellen der Finanzämter, die diese vor Ort dem Bürger zur Verfügung stellen) erfolgt weitestgehend durch landeseigene Kurierdienste. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

In Vertretung
Stehfest
Ministerialdirigent
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