Kleine Anfragen

Unternehmer- und Fachkräfteservice der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
27.04.2010

K l e i n e A n f r a g e 535
des Abgeordneten Kemmerich (FDP)
Unternehmer- und Fachkräfteservice der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH


Am 30. Oktober 2009 wurde die Kleine Anfrage 73 zum Thema "Unternehmer- und Fachkräfteservice (UFaS)" der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH gestellt. Der Antwort der Landesregierung (vgl. Drucksache 5/263 vom 18. Dezember 2009) ist zu entnehmen, dass es eine auszubauende Zusammenarbeit in der Thüringer Allianz zur Fachkräftesicherung geben soll und dass die Arbeit des UFaS nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen darf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufgaben erfüllt der UFaS nachweislich, die von anderen Akteuren nicht erfüllt werden?

2. Anhand welcher Kriterien und welcher Datenbestände wird der UFaS bisher und zukünftig beurteilt? Wer hat diese Daten wann erhoben und wie wurden sie auf Validität geprüft?

3. Mit welchen Mitteln aus welchen Titeln wird der UFaS derzeit gefördert? Wie lange wird die Förderung noch fortgesetzt?

4. Welche konkreten Aufgaben besitzt der UFaS innerhalb der Thüringer Allianz zur Fachkräftesicherung und wie genau erfolgt die Umsetzung dieser Aufgaben und deren Kontrolle?

5. Wie ist der aktuelle Stand des Modellversuches des UFaS in der Zusammenarbeit mit privaten Dienstleistern, wie wurden diese ausgewählt und welche Synergieeffekte bzw. welche Probleme konnten nachgewiesen werden? Welche Konsequenzen folgen aus diesem Modellvorhaben? Wird es eine Erweiterung der Zusammenarbeit auf alle privaten Dienstleister geben?

6. Welche nachweislichen Synergieeffekte ergeben sich mit anderen arbeitsmarktrelevanten Akteuren, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Agentur für Arbeit, Verband der Thüringer Wirtschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, den Kammern usw.?

7. Inwiefern kann vor dem Hintergrund, dass es dem UFaS aufgrund verbindlicher Kooperationsverträge gegebenenfalls nicht möglich ist, Thüringer Fachkräfte vor einer Abwanderung aus Thüringen zu unterstützen, von Synergieeffekten gesprochen werden?

Kemmerich

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1110
10.06.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Juni 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Durch sein Dienstleistungsangebot wie Unterstützung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Maßnahmen zur Verhinderung von Abwanderung, Werbung für den Beschäftigungsstandort Thüringen, Berufs- und Studienwahlvorbereitung sowie Zusammenarbeit mit Hochschulen hebt sich der UFaS aufgabenbezogen von anderen Akteuren ab.

Als Beispiele werden genannt:
- Einbeziehung von Nichtleistungsbeziehern, Pendlern, Studenten, Absolventen, Studienabbrechern, Soldaten,
- konkrete Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Gewinnung von Fachkräften,
- Bündelung und Vernetzung der Kompetenzen von Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), Thüringer Aufbaubank (TAB) und Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) in den regionalen Servicecentern,
- Beratung und Unterstützung auch bei Unternehmensübergaben bzw. Unternehmensnachfolgen,
- Bereitstellen einer thüringenweiten Informationsbörse mit aktuellen Angeboten an Praktikanten- und Ausbildungsplätzen sowie Abstimmungen zu Diplomarbeiten und Dissertationen als Dienstleistung für Unternehmen und Studenten,
- Unterstützungs- und Informationsangebote zur Rückgewinnung von abgewanderten Thüringer Fachkräften und zur Gewinnung von Zuwanderern,
- Unterstützung von Informations- und Personalaustauschprozessen zwischen Thüringer Universitäten
Hochschulen und Unternehmen zur Fachkräftesicherung und Stärkung der Innovationskraft der Thüringer Wirtschaft; Patenschaften zwischen Unternehmen und Studierenden.

Zu 2.:
Quantifizierbare Kriterien wie die Anzahl der Nachfragen von Seiten der Unternehmen und Arbeitnehmer, die Zahl der Beratungskontakte, der Stellenangebote etc. werden auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags zwischen der LEG und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) kontinuierlich dokumentiert und vierteljährlich berichtet.

Durch eine externe Evaluierung, die seit dem 12. Februar 2010 durchgeführt wird, erfolgt eine Bewertung der Organisation und Aufgabenwahrnehmung des UFaS, differenziert nach den Leistungen für Unternehmen und für Fachkräfte, der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und der Bewertung der Zielerreichung. Die Bewertung erfolgt insbesondere auf der Grundlage von Dokumentenanalysen, quantitativen und qualitativen Interviews. Bewertet wird auch das Verhältnis von Kosten und Nutzen des UFaS.

Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des Konzepts ein.

Zu 3.:
Die Finanzierung des Projektes UFaS erfolgt aus den bei Kapitel 07 03 Titel 686 71 veranschlagten "ESFMitteln", die erforderliche nationale Kofinanzierung erfolgt durch Landesmittel, die bei Kapitel 07 08 Titel 685 75 veranschlagt sind. Der Dienstleistungsvertrag zwischen der LEG und dem TMWTA zum UFaS ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet; er enthält die Option einer Verlängerung bis Ende 2013.

Zu 4.:
Das gesamte Aufgabenspektrum des UFaS fließt in die Thüringer Allianz zur Fachkräftesicherung ein. Die Unterzeichner der Allianz sprechen sich für eine weiter auszubauende Zusammenarbeit mit dem UFaS aus und unterstützen dessen Arbeit. Eine Dokumentation der Kontrolle dieser Zusammenarbeit ist nicht vorgesehen.

Zu 5.:
Die Zusammenarbeit ist mit drei Dienstleistern gestartet, die über Erfahrungen sowohl in Thüringen als auch im internationalen Bereich verfügen. Es besteht wechselseitig Interesse an einer Weiterführung der Testphase, um zusätzliche Erfahrungen zu sammeln und die Zusammenarbeit zu intensivieren. Die Kooperation führt zu erweiterten Möglichkeiten der Fachkräftesicherung, wobei jede Wettbewerbsverzerrung auszuschließen ist. Eine Aussage zur zukünftigen Zusammenarbeit ist zurzeit noch nicht möglich.

Zu 6.:
Synergieeffekte liegen in der kooperativen Nutzung der spezifischen Kompetenzen der Partner, z. B. in der intensiven Zusammenarbeit mit den genannten Institutionen und geförderten Qualifizierungsberatern, und im Informationsaustausch. Konkrete Angaben zu Synergien aus der Zusammenarbeit der Akteure sind nach Auswertung der externen Evaluierung des UFaS möglich, die zurzeit durchgeführt wird.

Zu 7.:
Die Möglichkeiten der Unterstützung sind gegeben. Die Vereinbarung zwischen der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen und dem TMWAT zum UFaS sieht vor, dass Thüringer Fachkräfte durch Zusammenarbeit in effektiver Weise unterstützt werden, um eine Abwanderung zu vermeiden.

Machnig
Minister
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