Kleine Anfragen

Haltung von exotischen Tieren

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
21.04.2010

K l e i n e A n f r a g e 521
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Haltung von exotischen Tieren


Nicht zuletzt durch aktuelle Zeitungsmeldungen in diesem Jahr erfreut sich das Thema um ein Verbot der Haltung gefährlicher Tiere steigender Aktualität. Wiederholt sind damit Fälle bekannt geworden, in denen für den Menschen giftige bzw. gefährliche Tiere aus dem Hobbybereich der Fürsorge der Halter entkamen und ein mit erheblichem Aufwand verbundener Einsatz von Ordnungsamt, THW und Feuerwehren notwendig wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise wurden in den letzten fünf Jahren in Thüringen Personen durch für den Menschen giftige bzw. gefährliche Tiere mehr als nur unerheblich verletzt (bitte so genau wie möglich nach Art und Anzahl der Verletzungen aufschlüsseln)?

2. Wie viele Verstöße gegen eine art- und tierschutzgerechte Haltung von giftigen oder für den Menschen gefährlichen Tieren im Freistaat sind der Landesregierung in den letzten drei Jahren bekannt geworden? Was unternimmt die Landesregierung, um solche Verstöße aufzudecken und zu ahnden?

3. Wie viele Fälle sind der Landesregierung in den letzten drei Jahren bekannt geworden, in denen im Freistaat für den Menschen giftige bzw. gefährliche Tiere aus dem Hobbybereich der Fürsorge der Halter entkamen und einen Einsatz von verschiedenen Rettungskräften ausgelöst haben?

4. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen die Kosten für das Auffinden der Tiere bzw. die Gefahrenabwehr im Allgemeinen durch die öffentliche Hand übernommen werden musste? Wie erfolgte ggf. eine Kostenteilung? Wie hoch war hier jeweils der Anteil? Bitte einzeln nach Vorfall und Kostenträger (Störer/Veranlasser, Kommune, Land) aufschlüsseln.

5. Plant die Landesregierung vor diesem Hintergrund eine Änderung der Gesetzeslage, um die Haltung von exotischen bzw. für den Menschen gefährlichen oder giftigen Tieren zu reglementieren? Falls ja, in welcher Weise?

6. Hat sich aus Sicht der Landesregierung die Übertragung der Aufsicht an die Kreise bewährt oder bestehen ggf. Defizite? Falls ja, welcher Art?

Bergner

Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1196
08.07.2010

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Den kommunalen Ordnungsämtern liegen keine Daten zu Unfällen mit giftigen bzw. gefährlichen (exotischen) Tieren vor.
Das Giftzentrum in Erfurt hat die folgenden Vorfälle, bei denen Menschen durch gefährliche exotische Tiere vergiftet oder gebissen worden sind, übermittelt:

2005: eine (Vierfleckkreuzspinne - leichte Vergiftung)
2006: keine
2007: drei (zweimal Klapperschlange - eine mittelschwere und eine schwere Bissverletzung mit lokaler Symptomatik; einmal Vogelspinne - leichte Verletzung)
2008: drei (einmal Kreuzotter - schwere Bissverletzung; einmal Stachelrochen - Stichverletzung mit lokaler Symptomatik; einmal Vogelspinne - Bissverletzung mit lokaler Symptomatik)
2009: drei (einmal Blauer Paletten-Doktorfisch - Stichverletzung mit lokaler Symptomatik; einmal Stachelrochen- Stichverletzung mit lokaler Symptomatik; einmal Schlange [Schlangenart unbekannt] - Bissverletzung mit lokaler Symptomatik)
2010: eine (einmal Puffotter - schwere Bissverletzung)

Zu 2.:
In den zurückliegenden drei Jahren sind dem Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vier Fälle von Verstößen gegen eine tierschutzgerechte Haltung von giftigen oder für den Menschen gefährlichen Tieren gemeldet worden.

Um derartige Verstöße aufdecken zu können, werden zum einen Anzeigen aus der Bevölkerung durch die für den Tierschutz zuständigen Behörden verfolgt. Zum anderen wird bei allen genehmigungspflichtigen Tätigkeiten (Ausstellungen, Tierbörsen, gewerbsmäßiges Züchten, Zoofachhandel usw.) überwacht, ob die tierschutzrechtlichen und -fachlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden. Verstöße werden mit unterschiedlichen Instrumentarien (Entzug von Genehmigungen, Verbot der Tierhaltung, Strafanzeige
usw.) geahndet.

Die Naturschutzbehörden überprüfen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Kontrollen im Wohnbereich im Regelfall nur die rechtmäßige Herkunft der Tiere. Ansonsten werden Tierhalter aufgesucht, wenn der Verdacht besteht, dass gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Die Ordnungsämter führen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Kontrollen durch, wenn ihnen konkret bekannt wird, dass von Tieren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht.

Zu 3.:
Solche Fälle sind nicht bekannt.

Zu 4.:
Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.

Zu 5.:
Die Landesregierung plant, einen Gesetzentwurf zum Halten von gefährlichen Tieren in den Landtag einzubringen. Es soll u. a. eine generelle Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Tieren eingeführt werden.

Zu 6.:
Die Übertragung der Aufgaben des Artenschutzvollzugs auf die unteren Naturschutzbehörden hat sich nach bisheriger Kenntnis im Wesentlichen bewährt. Defizite sind im Zusammenhang mit der Haltung von gefährlichen exotischen Tieren nicht erkennbar.

Prof. Dr. Huber
Minister
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