Kleine Anfragen

Unterstützung im Bewerbungsverfahren um die freien Plätze des Ausnahmemodells Optionskommunen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
08.04.2010

K l e i n e A n f r a g e 502
der Abgeordneten Koppe und Bergner (FDP)
Unterstützung der Thüringer Landkreise im Bewerbungsverfahren um die freien Plätze des Ausnahmemodells "Optionskommunen" durch die Landesregierung


Laut Medienberichten vom 6. April 2010 haben sich bisher die Thüringer Landkreise Greiz, Sonneberg, Nordhausen, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla und Ilm-Kreis um die zu vergebenden Plätze für das Optionsmodell beworben. Da lediglich 41 Plätze bundesweit zur Verfügung stehen, wird das Auswahlverfahren zu einem starken Wettbewerb der Konzepte führen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Haben sich weitere Kreise bzw. kreisfreien Städte neben den oben genannten beworben? Falls ja, welche?

2. Mit wie vielen Bewerbungen von Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten rechnet die Landesregierung bis zum Ende der Bewerbungsfrist im ersten Bewerbungsverfahren am 31. Dezember 2010?

3. Von welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist eine Bewerbung nach Einschätzung der Landesregierung bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu erwarten?

4. Welche inhaltlichen Kriterien müssen aus Sicht der Landesregierung von den Bewerbern erfüllt werden, damit deren Bewerbung erfolgversprechend ist?

5. Über welche Einflussmöglichkeiten verfügt die Landesregierung bei der Erstellung des Kriterienkataloges durch den Bund? In welchem Umfang wird die Landesregierung diesen Spielraum nutzen?

6. Gibt es bereits Gespräche mit anderen Bundesländern, die der durch den Bund angestrebten Einigung zwischen den Bundesländern über die Verteilung der 41 Plätze auf die einzelnen Länder dienen? Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand?

7. Nach welchen Kriterien wird der Freistaat Thüringen die dem Bund vorzulegende Rankingliste der Thüringer Bewerber erstellen?

8. Unterstützt die Landesregierung die Optionsbewerber bereits bei der Erstellung einer Bewerbung bzw. ist eine Unterstützung durch das Land angedacht? Wenn ja, in welcher Form wird diese Unterstützung stattfinden?

Koppe, Bergner

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/1042
28.05.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Mai 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Bisher haben die Landkreise Nordhausen, Saalfeld-Rudolstadt, Greiz, der Saale-Orla-Kreis und der Wartburgkreis gegenüber dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) schriftlich ihr Interesse an der Option bekundet. Eine Bewerbung ist derzeit noch nicht möglich, da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt.

Zu 2. und 3.:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Nach Erlass der gesetzlichen Regelungen steht allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit offen, sich dafür zu bewerben, zusätzlich zu den ihnen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ohnehin obliegenden Aufgaben auch die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vollständig zu übernehmen.

Zu 4.:
Die inhaltlichen Kriterien werden im Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere im neuen § 6a SGB II und der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung näher bestimmt werden. Die Bewerber werden mit entsprechenden Konzepten ihre Eignung und Fähigkeiten nachzuweisen haben.

Zu 5.:
Im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist vorgesehen, dass die Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wodurch eine Beteiligung der Länder erfolgt.

Zu 6.:
Es gibt Gespräche zwischen den zuständigen Ministerien der Länder. Eine Entscheidung wurde bislang nicht getroffen.

Zu 7.:
Die Rankingliste der Thüringer Bewerber wird nach Auswertung der Konzepte nach Maßgabe der gesetzlich vorgesehenen Kriterien erstellt.

Zu 8.:
Das TMWAT wird mit den Vertretern der interessierten Landkreise Gespräche führen. Die Erstellung einer aussagekräftigen Bewerbung liegt aber in der Verantwortung der interessierten Landkreise und kreisfreien
Städte.

Machnig
Minister
Druckversion anzeigen

Das phpVerbandCMS benötigte 32 Datenbankabfragen und 1.1788 Sekunden zum Erstellen der Site. | GZIP ist aktiviert