Kleine Anfragen

Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
25.03.2010

K l e i n e A n f r a g e 442
der Abgeordneten Koppe und Bergner (FDP)
Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz


Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2010 hat die Landesregierung im Einzelplan 08 (Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit) einen massiven Stellenaufwuchs im Kapitel Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz eingestellt. So sind im Titel 422 01 35 Mehrstellen und im Titel 428 01 40 Mehrstellen ausgewiesen. Dies entspricht einem Stellenzuwachs von 46,8 Prozent.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche konkreten Aufgaben nimmt der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz wahr?

2. Wie begründet sich der Aufwuchs (Titel 422 01 + 428 01) um 75 Mehrstellen auf insgesamt 190?

3. Welche konkreten Aufgaben übernehmen die 75 neuen Mitarbeiter konkret (bitte je nach Arbeitsplatz einzeln auflisten)?

4. Nach welchen Kriterien sind die zusätzlichen Mitarbeiter ausgesucht worden?

5. Welche Qualifikationen sind für die zu besetzenden Stellen erforderlich (bitte Stellenbeschreibung einzeln auflisten)?

6. Verfügen die vorgesehenen Mitarbeiter in vollem Umfang über die erforderliche Qualifikation? Falls nein, wie will die Landesregierung dieses Defizit angleichen, und in wie vielen Fällen ist die erforderliche Qualifikation nicht gegeben?

7. Werden Mitarbeiter mit fehlender Qualifikation für ihre Aufgabe zusätzlich qualifiziert? Wenn ja, welche Maßnahmen werden konkret durchgeführt?

8. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die anfallenden Kosten dieser Qualifizierungsmaßnahmen?

9. Werden diese Qualifizierungsmaßnahmen intern oder durch externe Anbieter vorgenommen?

Koppe, Bergner

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/948
14.05.2010

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Mai 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV) ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes und des technischen Verbraucherschutzes und für die in diesem Zusammenhang notwendige arbeitsschutzrechtliche Beratung der Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Arbeitsschutz. Der TLAtV ist in Thüringen die Marktüberwachungsbehörde im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes sowie in Teilen des Medizinproduktegesetzes und damit zuständig für die Kontrolle der Vorschriften zum Herstellen und Inverkehrbringen sicherer Produkte.

Die ihm obliegenden Vollzugsaufgaben sind in der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes sowie in Zuständigkeitsregelungen zum Chemikalienrecht, zum Atom-, Strahlenschutz- und Strahlenschutzvorsorgerecht, zur Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr bei Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen, zum Gentechnikrecht, zum Immissionsschutzrecht, zum Chemikalien-, Wasch- und Reinigungsmittelrecht sowie zu den Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter beschrieben. Die sich aus den Zuständigkeitsregelungen ergebenden Einzelaufgaben sind aus der Anlage 1 ersichtlich.

Zu 2.:
Im Zuge der Behördenstrukturreform wurden das Landesamt für Soziales und Familie (LASF) und die Versorgungsämter in Gera, Erfurt und Suhl (Kapitel 08 10) im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) zum 1. Mai 2008 aufgelöst. Die Aufgabenbereiche wurden zum Teil kommunalisiert bzw. privatisiert, zum Teil wurden die Aufgaben auf das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übertragen. Der überwiegende Teil der Beschäftigten konnte seinem ursprünglichen Tätigkeits- bzw. Aufgabenbereich folgen.

Die Mitarbeiter/innen, bei denen dies nicht der Fall war, sind im Geschäftsbereich des Th verblieben und wurden (zunächst) dem TLAtV (Kapitel 0816) als personalführende Dienststelle zugeordnet, da dieser mit seinem Sitz in Suhl und den Regionalinspektionen in Suhl, Erfurt, Gera und Nordhausen eine standortbezogene Personalverwaltung sicherstellen konnte und kann.

Mit der aktuellen Haushaltsaufstellung 2010 wurden nunmehr u.a. von Kapitel 0810 nach Kapitel 0816 (TLAtV) 84 Plan-/Stellen mit Vermerken kw-SSL (Strategiekonzept zum Stellenabbau der Thüringer Landesregierung (SSL)) umgesetzt. Zum Stand 1. April 2010 werden auf diesen Plan-/Stellen noch 76 Mitarbeiter/ innen der ehemaligen Versorgungsämter und des ehemaligen LASF geführt. Im Kapitel 0816 wurden in den Jahren 2008/2009 neun Plan-/Stellen innerhalb der Arbeitsschutzverwaltung abgebaut, die mit dem Haushalt 2010 in Abgang gestellt wurden. Daher ergibt sich ein Stellenzuwachs von insgesamt 75 Plan-/ Stellen in Kapitel 0816, wobei es sich nicht um "Mehrstellen" bzw. neue Stellen im TLAtV handelt, sondern vielmehr um umgesetzte und noch abzubauende Stellen im Ergebnis der Behördenstrukturreform.

Zu 3. bis 5.:
Zum Stand 1. April 2010 befinden sich von den v.g. 76 Beschäftigten des ehemaligen LASF sowie der ehemaligen Versorgungsämter 24 Beschäftige in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Diese werden bis zum endgültigen Ausscheiden weiterhin vom TLAtV als personalführende Dienststelle betreut.

Von den restlichen 52 Beschäftigten ist/sind aktuell

18 Beschäftigte mit originären Aufgaben des TLAtV betraut, dies betrifft elf Sach-/Bürosachbearbeiter im Bereich des Fahrpersonalrechts (zur Beschreibung dieses Aufgabenbereichs vgl. Anlage 2), ein Bürosachbearbeiterin im Bereich des Gewerbeärztlichen Dienstes sowie sechs Sach-/Bürosachbearbeiter im Bereich der allgemeinen Verwaltung (Personal- und Haushaltsbereich sowie Bereich der Informationstechnik),

fünf Beschäftigte (ohne Abordnung) für die Erledigung von Aufgaben des TMSFG am Standort des TLAtV in Suhl eingesetzt, dies betrifft Referenten-, Sachbearbeiter- und Bürosachbearbeitertätigkeiten,

fünf Beschäftigte im Wege der Abordnung in verschiedenen Bereichen des TMSFG für Bürosachbearbeitertätigkeiten eingesetzt,

neun Beschäftigte bis auf weiteres (überwiegend bis zum Eintritt in den Ruhestand bzw. die Freistellungsphase der ATZ) im Rahmen von Abordnungen bei einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zur Wahrnehmung der kommunalisierten Aufgaben eingesetzt,

drei Beschäftigte mit Aufgaben in anderen Ressorts im Wege der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung betraut (Landesamt für Statistik, Steuerverwaltung),

eine Beschäftigte bis auf weiteres zum Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgeordnet,

eine Beschäftigte bis auf weiteres zur Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie abgeordnet,

eine Bedienstete derzeit vom Dienst suspendiert,

sieben Beschäftigte zum TLVwA abgeordnet und mit nicht kommunalisierten und privatisierten Aufgaben der ehemaligen Versorgungsämter und des ehemaligen LASF, die zum 1. Mai 2008 auf das TLVwA übertragen wurden, betraut,

zwei Beschäftigte für die Thüringer Ehrenamtsstiftung tätig, wobei es sich um eine Zuweisung und um

eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit bis zum 31. Dezember
2012 handelt.

Als dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten für die im Rahmen der Behördenstrukturreform frei gewordenen und zu vermittelnden Mitarbeiter/innen wurden und werden primär Stellenbesetzungen bzw. Vermittlungen auf freie oder frei werdende Plan-/Stellen in der Thüringer Landesverwaltung angestrebt. Parallel dazu waren/sind der TLAtV und das TMSFG bemüht, das aufgrund der Behördenstrukturreform frei gewordene Personal zunächst im eigenen Geschäftsbereich sachgerecht einzusetzen. Bei der Entscheidung über den jeweiligen Einsatz wurden und werden die einzelnen fachlichen Qualifikationen, die ursprünglich in den verschiedenen Verwaltungsbereichen der ehemaligen Versorgungsämter und des ehemaligen LASF ausgeübten Tätigkeiten sowie die bisherigen Einsatzorte der Betreffenden zu Grunde gelegt.

Zu 6. bis 9.:
Die Kriterien für die Entscheidung über den jeweiligen Einsatz der Beschäftigten aus dem Bereich der ehemaligen Versorgungsämter und des ehemaligen LASF sind in der Antwort zu den Fragen 3 bis 5 dargelegt.

In der Regel waren für die Aufgabenwahrnehmung die entsprechenden Qualifikationen bzw. Erfahrungen in ausreichendem Maße vorhanden, so dass die anstehenden Aufgaben nach einer kurzen Einarbeitungszeit abgesichert werden konnten. Die elf im Bereich des Fahrpersonalrechts des TLAtV eingesetzten Sach-/Bürosachbearbeiter wurden zunächst intern durch Einweisung und Einarbeitung auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet. Darüber hinaus wurden acht dieser Beschäftigten extern in einer Schulung zum Ordnungswidrigkeitenrecht durch die Thüringer Verwaltungsschule zusätzlich qualifiziert. Für diese Schulung waren Gebühren in Höhe von 136,00 Euro pro Beschäftigtem, insgesamt mithin Gebühren in Höhe von 1 088,00 Euro zu entrichten.

Taubert
Ministerin
Druckversion anzeigen

Das phpVerbandCMS benötigte 32 Datenbankabfragen und 0.8602 Sekunden zum Erstellen der Site. | GZIP ist aktiviert