16.03.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
16.03.2010
K l e i n e A n f r a g e 426
der Abgeordneten Bergner und Hitzing (FDP)
Energiegewinnung in Thüringer Fließgewässern
Wasserkraft trägt heute etwa fünf Prozent zur deutschen Stromerzeugung bei und ist damit derzeit einer der quantitativ bedeutsamsten Träger erneuerbarer Energien. In der Gewinnung spielen Wasserkraftanlagen an Fließgewässern ergänzend zu Wasserkraftwerken an Talsperren traditionell eine wichtige Rolle.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Wasserkraftanlagen zur Gewinnung von elektrischer Energie gibt es an Fließgewässern (Flüssen und Bächen einschließlich so genannten Mühlgräben) im Gebiet des Freistaats Thüringen (bitte einzeln aufschlüsseln)?
2. Welche Kapazität haben diese Anlagen in ihrer Summe?
3. Wie bewertet die Landesregierung solche Anlagen im Spannungsfeld zwischen der dringend notwendigen Nutzung erneuerbarer Energien und den damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Gewässerfaunasowie mit Blick auf die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie?
4. Welche Entwicklungspotenziale bestehen aus Sicht der Landesregierung für Wasserkraftanlagen an Thüringer Fließgewässern? Welche Hindernisse bestehen gegebenenfalls?
5. Welchen Unternehmensformen sind die vorhandenen Anlagen im Sinne dieser Kleinen Anfrage zuzuordnen (bitte prozentual)
a) nach Anzahl und
b) nach Kapazität aufgliedern)?
Bergner, Hitzing
Die Antwort der Landesregierung
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/897
29.04.2010
Das
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. April 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Auf der Grundlage des Energiestatistikgesetzes werden über die Stromerzeugung aus Wasserkraft durch das Thüringer Landesamt für Statistik Daten erhoben. Eine Statistik über die Wasserkraftanlagen Thüringer Fließgewässer einschließlich ihrer Ausbauleistungen und Betriebsformen wird seitens der Landesregierung nicht geführt. Einen Überblick über Wasserkraftanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen, gibt die Berichterstattung der Übertragungsnetzbetreiber gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz unter www.50hertztransmission. net (EEG/Veröffentlichung EEG-Daten/EEG-Anlagenstammdaten) bzw. unter dem Link http://www.50hertz-transmission.net/cps/rde/xchg/trm_de/hs.xsl/165.htm.
Dieser Überblick kann im Sinne dieser Anfrage unvollständig sein, da weitere Anlagen in Betrieb sein können, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen.
Zu 2.:
Aus dem Überblick der 50Hertz Transmission GmbH ergibt sich, dass die Ausbauleistung der genannten 182 Anlagen rund 31 MW beträgt.
Zu 3.:
An kleinen und abflussschwachen Gewässern ist die Bedeutung der Energieausbeute im Verhältnis zum ökologischen Schaden für die Fauna infolge Querbauwerk und Turbinenpassage als gering zu bewerten. Zur Beurteilung der Auswirkungen wird der Zustand des bewertungsrelevanten Fischbestandes in Thüringer Fließgewässern ermittelt. Danach sind in etwa 90 Prozent aller Oberflächenwasserkörper Thüringens Defizite bei der Fischfauna vorhanden, die wesentlich auf für die Fauna unpassierbaren Querbauwerken beruhen. Aus diesem Grund liegt auf der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Thüringer Gewässer bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein wesentlicher Schwerpunkt. Aus Sicht der Landesregierung kann bei Wahrung des gesetzlich bestehenden Verschlechterungsverbotes ein Ausbau der Wasserkraftnutzung nur bei Erreichung des guten Zustands unter Berücksichtigung des Fischauf- und -abstieges möglich sein.
Zu 4.:
Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 3 und auf die Antwort unter den Ziffern 2.2/2.3, 2.5 - 2.7 sowie 4.6 der Drucksache 4/1701 vom 21. Februar 2006 verwiesen. Das optimal nutzbare Laufwasserkraftpotenzial der Thüringer Fließgewässer ist weitestgehend ausgeschöpft.
Zu 5.:
Eine Statistik über die Unternehmensform der Wasserkraftanlagenbetreiber wird seitens der Landesregierung nicht geführt. Die Anlagen werden überwiegend durch Einzelunternehmer betrieben. Mit zahlenmäßig geringem Anteil sind Kommunale Unternehmen, Aktiengesellschaften, GmbH’s, GbR’s und GmbH & Co. KG’s beteiligt. Eine Anteilsermittlung nach ihrer Kapazität ist dabei nicht möglich.
Reinholz
Minister