Kleine Anfragen

Beteiligungen des Freistaates Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.03.2010

K l e i n e A n f r a g e 419
der Abgeordneten Barth und Recknagel (FDP)
Beteiligungen des Freistaates Thüringen


Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch waren und sind die Gewinne bzw. Verluste der Unternehmen, an denen der Freistaat Thüringen beteiligt war, in den Jahren 2008 und 2009 (bitte nach den einzelnen Beteiligungen getrennt aufführen)?

2. Welche Ziele verfolgt der Freistaat Thüringen mit den jeweiligen Beteiligungen (bitte für jede Beteiligung einzeln aufführen)?

3. Welche Gewinne bzw. Verluste ergaben sich aus den Beteiligungen für den Freistaat Thüringen während der vierten und fünften Legislaturperiode (bitte jahrweise und für die einzelnen Beteiligungen getrennt aufführen)?

4. In welcher Art und Weise wurde die Beteiligungsstruktur des Freistaates Thüringen in der der vierten und fünften Legislaturperiode verändert? Weshalb wurden diese Veränderungen durchgeführt?

5. Plant die Landesregierung im Laufe der fünften Legislaturperiode den Verkauf von Anteilen? Falls ja, welche sollen verkauft werden? Falls nein, aus welchen Gründen verzichtet die Landesregierung auf einen Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen?

6. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung das jährliche Einnahmepotential, welches sich mit dem Verkauf von Landesbeteiligungen realisieren ließe?


Barth, Recknagel

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/808
21.04.2010

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. April 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Nach den ordnungspolitischen Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft ist den Initiativen der Privatunternehmer Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einzuräumen. Die Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder lassen eine unternehmerische Betätigung nur in engen Grenzen zu.

Der Freistaat Thüringen soll sich nach § 65 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung an einem Unternehmen nur beteiligen, wenn ein wichtiges Landesinteresse vorliegt und sich der vom Freistaat angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Die Landesbeteiligungen sind daher insbesondere im arbeitsmarkt-, wirtschafts- und strukturpolitischen sowie agrarstrukturellen, wissenschaftlichen oder kulturellen Interesse des Freistaats Thüringen tätig. Sie stellen ein wichtiges Instrumentarium des Freistaats Thüringen dar.

Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligungspolitik des Freistaats Thüringen darauf ausgerichtet, die Anzahl der Landesbeteiligungen auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Privatisierungsmöglichkeiten und Strukturoptimierungen sind stets zu prüfen.

Anders als in der Privatwirtschaft kann eine Gewinnmaximierung und Vermögensmehrung grundsätzlich nicht zu den Zielen und Aufgaben staatlicher Betätigung zählen. Die Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen ist daher eine zahlungsorientierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zur Feststellung des finanzwirtschaftlichen Ergebnisses. Sie dient vorrangig dem Nachweis der Einhaltung des Haushaltsrechts und Haushaltsplans sowie der Liquiditätssteuerung. Handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte und Bewertungsspielräume haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen. Unter Abwägung der Kosten und des Nutzens beinhaltet die Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen somit auch keine flächendeckende Gewinn- und Verlustermittlung sowie Vermögensrechnung nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung.

Eine handelsrechtliche Konsolidierung der Landesbeteiligungen auf den Freistaat Thüringen erfolgt nicht.

Zu 1.:
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2008 der Unternehmen, an denen der Freistaat Thüringen unmittelbar beteiligt ist, sind in beigefügter Tabelle aufgeführt (Anlage 1).

Die Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2009 liegen noch nicht vor. Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2009 sind zunächst zu prüfen und festzustellen.

Zu 2.:
Eine Beschreibung der jeweiligen Ziele und Aufgaben enthält die zu Frage 1 beigefügte Tabelle.

Nähere Informationen zu den Landesbeteiligungen können dem auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums veröffentlichten Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Kapitalbeteiligungen sowie Gewährträgerschaften des Freistaats Thüringen entnommen werden.

Zu 3.:
Die in der vierten und fünften Legislaturperiode erzielten Haushaltseinnahmen aus Beteiligungen sind aus beigefügter Übersicht (Anlage 2) zu entnehmen.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 4.:
Die Strukturänderungen bei den unmittelbaren Landesbeteiligungen in der vierten und fünften Legislaturperiode sind beigefügter Tabelle zu entnehmen (Anlage 3).

Die Landesbeteiligungen wurden begründet, wenn die Beteiligungen für die Durchsetzung eines wichtigen landespolitischen Ziels im Sinne des § 65 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung erforderlich waren. Eine Kurzbeschreibung der jeweils durch den Freistaat verfolgten Ziele und Aufgaben enthält die zu Frage 1 beigefügte Tabelle.

Eine Aufgabe der Beteiligungen erfolgte, wenn diese nicht mehr für die Durchsetzung eines wichtigen Landesinteresses erforderlich waren. Im Übrigen handelt es sich um Optimierung und Anpassung der Beteiligungsstrukturen.

Der Thüringer Landtag wurde über die wesentlichen Veränderungen, insbesondere über die Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser und der JENOPTIK AG, informiert.

Zu 5.:
Die Landesregierung wird in der 5. Legislaturperiode zunächst auf den Abschluss der laufenden Liquidationen hinwirken.

Außerdem soll geprüft werden, ob die Landesbeteiligung an der Flughafen Erfurt GmbH privatisiert werden kann. Auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 8 der Kleinen Anfrage Nr. 130 der Abgeordneten Frank Kuschel (DIE LINKE) und Michaele Sojka (DIE LINKE) wird verwiesen.

Darüber hinaus bestehen derzeit keine Veräußerungsabsichten.

Zu 6.:
Etwaige Erlöse aus einer späteren Veräußerung von Landesbeteiligungen können gegenwärtig nicht beziffert werden. Das Beteiligungsvermögen des Freistaats Thüringen ist betragsmäßig nicht bewertet.

Die Bewertung einzelner Beteiligungen erfolgt stets im Einzelfall und anlassbezogen, insbesondere zur Ermittlung des vollen Wertes einzelner Beteiligungen im Sinne des § 63 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung.

Walsmann
Ministerin


Die Antwort der Landesregierung
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