11.03.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
11.03.2010
K l e i n e A n f r a g e 407
der Abgeordneten Barth und Hitzing (FDP)
Thüringer Schulen in freier Trägerschaft
Allgemein- und berufsbildende Schulen, die von Kirchen, von sozialen Institutionen, von gemeinnützigen Vereinen, von gesellschaftlichen Bündnissen (z.B. Elterninitiativen) sowie von nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführten Organisationen ins Leben gerufen und geführt werden, stellen, aufgrund der ihnen gesetzlich eingeräumten Gestaltungsfreiheiten, eine Bereicherung der Bildungslandschaft Thüringens dar.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der in freier Trägerschaft geführten allgemein-und berufsbildenden Schulen vom Schuljahr 2000/2001 bis einschließlich des Schuljahres 2009/2010 entwickelt (bitte nach Schuljahren, nach Art des Trägers und nach Schulformen getrennt aufführen)?
2. Wie hat sich die Anzahl der Anträge und der Genehmigungen auf Errichtung von allgemein- und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft vom Schuljahr 2000/2001 bis einschließlich des Schuljahres 2009/2010 entwickelt (bitte nach Schuljahren und nach Schulformen getrennt aufführen)?
3. Nach welchen Kriterien entscheidet die zuständige Behörde über die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft?
4. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit dieser Anträge?
5. Wie hat sich die Schülerzahl entwickelt, die in allgemein- und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft vom Schuljahr 2000/2001 bis einschließlich des Schuljahres 2009/2010 unterrichtet wurden bzw. unterrichtet werden (bitte nach Schuljahren, nach Art des Trägers und nach Schulformen getrennt aufführen)?
6. In welcher Höhe fördert der Freistaat Thüringen allgemein- und berufsbildende Schulen in staatlicher Trägerschaft (bitte den jährlichen Förderbetrag insgesamt sowie den Förderbetrag je Schüler, hier jeweils getrennt nach Schulformen, nach Personal- und Sachkosten sowie für die Schuljahre 2000/2001 bis einschließlich 2009/2010 aufführen)?
7. In welcher Höhe fördert der Freistaat Thüringen allgemein- und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft (bitte den jährlichen Förderbetrag insgesamt sowie den Förderbetrag je Schüler, hier jeweils getrennt nach Schulformen, nach Art des Trägers, nach Personal und Sachkosten sowie für die Schuljahre 2000/2001 bis einschließlich 2009/2010 aufführen)?
8. In welcher Höhe und aus welchen Gründen wurden Fördermittel für allgemein- und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft in den Schuljahren 2000/2001 bis einschließlich 2009/2010 nicht abgerufen?
9. Welches sind die Grundlagen und Kriterien für die Bemessung des Förderbetrages für Schulen in staatlicher Trägerschaft?
10. Welches sind die Grundlagen und Kriterien für die Bemessung des Förderbetrages für Schulen in freier Trägerschaft?
11. Wie beeinflusst, im Falle der Schulen in freier Trägerschaft, die Art des jeweiligen Trägers die Höhe der Förderung?
12. Wie begründet die Landesregierung diese gegebenenfalls unterschiedliche Förderpraxis, die sich aus den Fragen 9 bis 11 ergibt?
13. Beabsichtigt die Landesregierung, gegebenenfalls unterschiedliche Fördersätze je Schüler in öffentlich geführten und in freier Trägerschaft geführten Schulen anzugleichen?
a) Falls ja, in welchem Zeitraum soll diese Angleichung abgeschlossensein?
b) Falls nein, aus welchen Gründen verzichtet die Landesregierung auf eine Angleichung?
Barth, Hitzing
Die Antwort der Landesregierung