08.03.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
08.03.2010
K l e i n e A n f r a g e 393
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Thüringer Erfahrungen mit Riesenlastzügen
Im Rahmen seines Grußwortes auf der Veranstaltung des Bundesverbandes mittelständischer Wirtschaft (BVMW) in Neustadt an der Orla am 4. März 2010 sprach Herr Minister Carius von positiven Erfahrungen mit Riesenlastzügen, so genannten "Giga- bzw. Longlinern" in Thüringen und schloss bei Begrenzung der zulässigen Gesamtlast auf 40 Tonnen eine Weiterführung des Projekts auch entgegen dem Wortlaut des Koalitionsvertrags nicht aus.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erfahrungen mit Riesenlastzügen in Thüringen gibt es (bitte genau aufschlüsseln)?
2. Welche Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Entwurfsparameter wie z. B. Begegnungs- und Überholsichtweite, Krümmenradien gegebenenfalls in Verbindung mit Klothoidenparametern bzw. Aufweitungen in Krümmen (Schleppkurven), Kronen- und Fahrbahnbreiten (Begegnungsfälle), Durchfahrtshöhen und -breiten sowie Ausbildung von Knotenpunkten einschließlich Kreisverkehrsanlagen ergeben sich aus einer gegebenenfalls dauerhaften Zulassung von Riesenlastzügen für das Thüringer Straßennetz (einschließlich Brückenbauwerken, Durchlässen und dergleichen), wenn keine Einschränkung des bislang erreichten Standards hinsichtlich Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss (Durchlässigkeit) und Fahrkomfort für die Allgemeinheit hingenommen werden soll (bitte getrennt aufführen nach Bundesstraßen, Landes-, Kreis- und Ortsstraßen)?
3. Mit welchem Kostenaufwand sind die o. g. Anforderungen verbunden (bitte getrennt aufführen nach Bundesstraßen, Landes-, Kreis und Ortsstraßen)?
4. Falls durch Festlegung auf Landesebene zur Ertüchtigung des Straßennetzes der Kreis- und Ortsstraßen für Riesenlastzüge zusätzlich zum "normalen" Ausbau nach den bisher gültigen Regelwerken Kosten auf Landkreise, Gemeinden ud Städte zukommen, werden diese Kosten den Baulastträgem durch das Land ersetzt?
5. In fachlichen Prognosen, so auch in Veröffentlichungen der Bundesvereinigung der Straßen- und Verkehrsingenieure, wird davon ausgegangen, dass durch neue Fahrzeugkonzepte wie den Gigalinern die Transportleistungen auf den Straßen überdurchschnittlich steigen werden. Wie will die Landesregierung gegebenenfalls einen erhöhten Verschleiß vorhandener Verkehrsanlagen zuverlässig ausschließen, der sich auch bei einer Obergrenze von 40 Tonnen einfach aus der erhöhten Zahl der Lastübergänge ergibt?
6. Ergeben sich aus dem höheren Ladevolumen von Riesenlastzügen und der damit einhergehenden höheren Brandlast zusätzliche Anforderungen an die Sicherheitseinrichtungen bestehender und noch zu planender Tunnel?
7. Welche Anforderungen ergeben sich aus einer dauerhaften Zulassung von Riesenlastzügen an LkW-Rastplätze?
Bergner
Die Antwort der Landesregierung