Kleine Anfragen

Fortschritt und Zukunft der 'Initiative Mitteldeutschland'

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.02.2010

K l e i n e A n f r a g e 363
der Abgeordneten Barth, Recknagel und Koppe (FDP)
Fortschritt und Zukunft der "Initiative Mitteldeutschland"


Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Treffen fanden seit der Auftaktkonferenz der "Initiative Mitteldeutschland" am 29. August 2002 auf höchster Ebene sowie auf Fachminister- und Arbeitsebene statt?

2. Welche konkreten Ergebnisse länderübergreifender Politikkoordination kann die Thüringer Landesregierung vor dem Hintergrund der von den drei Ministerpräsidenten beschlossenen "Agenda der Länder Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen für eine attraktive Region im Herzen Europas" nennen (bitte unter die folgenden Agenda-Bausteine einordnen:
Bewältigung der Hochwasser-Katastrophe des Jahres 2002,
Schaffung optimaler Bedingungen für Investitionen und unternehmerische Initiativen,
Stärkung von Wachstumsbranchen,
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine effektive, kostengünstige und umweltschonende Verkehrswegestruktur,
Stärkung und Bündelung der Forschungs- und Innovationspotentiale,
Länderübergreifende Koordination bei Berufsausbildung und Qualifizierung zur Sicherung des Fachkräftebestandes in der Region,
Pflege der Kulturlandschaft Mitteldeutschland als wichtiger weicher Standortfaktor
und Kooperation der Verwaltungen)?

3. Welche konkreten Personal- und Kosteneinsparpotentiale konnten durch die Umsetzung der unter Frage 2 aufgeführten Projekte bis zum 1. Januar 2010 realisiert werden?

4. Welche Projekte sind aus welchen Gründen nicht bzw. nicht im veranschlagten Zeitrahmen realisiert worden?

5. Welche gemeinsamen Projekte des Freistaats Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaats Thüringen befinden sich zurzeit im Planungsstadium (bitte unter die folgenden Agenda-Bausteine einordnen:
Bewältigung der Hochwasser-Katastrophe des Jahres 2002,
Schaffung optimaler Bedingungen für Investitionen und unternehmerische Initiativen,
Stärkung von Wachstumsbranchen,
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine effektive, kostengünstige und umweltschonende Verkehrswegestruktur,
Stärkung und Bündelung der Forschungs- und Innovationspotentiale,
Länderübergreifende Koordination bei Berufsausbildung und Qualifizierung zur Sicherung des Fachkräftebestandes in der Region,
Pflege der Kulturlandschaft Mitteldeutschland als wichtiger weicher Standortfaktor
und Kooperation der Verwaltungen)?

6. Auf welchen Betrag beziffert die Landesregierung die zu erwartenden Personal- und Kosteneinsparungen bei der Umsetzung der in Planung befindlichen Projekte?

7. In welche Richtung entwickelt sich nach Auffassung der Landesregierung die "Initiative Mitteldeutschland" bis zum Jahr 2020?

8. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung im Rahmen der "Initiative Mitteldeutschland"
bis zum Jahr 2020?

Barth, Recknagel, Koppe

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/840
26.04.2010

Der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. April 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind seit 1990 in vielfältiger Weise freundschaftlich verbunden. Die Regierungschefs der drei Länder vereinbarten 2002 eine Intensivierung der bestehenden regionalen Aktivitäten und der regelmäßigen Kontakte der Landesregierungen und -verwaltungen.

Ziel ist eine effektive Verzahnung der drei Länder in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik zum gegenseitigen Vorteil. Dazu gehören die Zusammenarbeit in Bundesratsangelegenheiten, Verwaltungszusammenarbeit und Kooperationen sowie die politisch begleitende Förderung regionaler Aktivitäten in den verschiedensten Bereichen.

Dabei ist die Zusammenarbeit der mitteldeutschen Länder ein kontinuierlicher Prozess, der von dauerhaften Kooperationen, aber auch von zeitlich begrenzten Projekten geprägt ist. Laufende Projekte werden begleitet und weiterentwickelt, aber auch neue Anstöße aufgegriffen. Kooperationen leben nicht nur für die begrenzte Zeit einer Projektumsetzung, sondern dauerhaft durch rege formelle und informelle Kontakte der drei Länder.

Zu 1.:
Die Treffen auf den Leitungs- und Arbeitsebenen werden nicht systematisch erfasst und finden zudem teilweise auch informell statt. Für die Treffen auf den verschiedenen Ebenen können deshalb - jeweils ohne Anspruch auf Vollständigkeit - nur beispielhaft genannt werden:

Treffen der Ministerpräsidenten fanden im Juni 2002 (Gründung der "Initiative Mitteldeutschland"), August 2002 (Agenda der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für eine attraktive Region im Herzen Europas), im März 2003, im Mai 2003, im Oktober 2003, im April 2005 und im Februar 2010 statt. Die Chefs der Staatskanzleien trafen sich im April 2004, Februar 2005, September 2008, Februar 2009 und im Februar 2010.

Als Treffen auf der Fachministerebene seien beispielsweise Zeichnung des gemeinsamen Luftverkehrskonzeptes für Mitteldeutschland durch die Fachminister in Leipzig im Januar 2006 und die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Ausbildung im Brand- und Katastrophenschutz durch die drei Innenminister im November 2008 benannt.

Die Justizminister von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben am 10. Januar 2003 in Leipzig u. a. über eine engere Zusammenarbeit im Bereich des Strafvollzugs beraten. Dabei wurde eine gemeinsame Nutzung des sächsischen Justizvollzugskrankenhauses in Leipzig und eine Zusammenführung der Aus- und Fortbildung für Justizvollzugsbedienstete erörtert. Am 2. Mai 2007 gaben sie in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) den Startschuss für das zentrale Mahngericht der drei Länder. Daneben erfolgte eine Beratung über eine stärkere Zusammenarbeit im Justizvollzug. Am 20. November 2008 haben die mitteldeutschen Justizminister eine Vereinbarung über die Errichtung einer zentralen Justizvollzugsanstalt für Frauen in Chemnitz unterzeichnet und gleichzeitig die künftige länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung von Männern in der neuen Justizvollzugsanstalt Burg (Sachsen-Anhalt) besprochen.

Treffen auf Arbeitsebene fanden vielfach statt, zum Beispiel:
• Treffen der drei Regierungssprecher und Tourismusexperten in Leipzig im 1. Halbjahr 2009.
• Die für IT zuständigen mitteldeutschen Abteilungsleiter prüften Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der IT und des E-Government im Juli und November 2009 sowie im März 2010.
• Zusammen mit Sachsen-Anhalt wurde länderübergreifend der "Zuständigkeitsfinder" entwickelt bzw. weiterentwickelt. An dem erfolgreichen Vorhaben beteiligen sich mittlerweile fünf weitere Länder. Hierzu fanden zwölf Treffen zwischen 2007 und 2010 statt.
• Am 20. Januar 2010 und am 9. März 2010 fanden Treffen von Vertretern aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Prüfung von Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich der Steuerrechenzentren statt.
• Bezüglich der Ausbildung im Brand- und Katastrophenschutz fanden im Mai 2003 und im Juli 2003 Gespräche auf Abteilungsleiterebene statt. Im Mai 2009 folgte ein Gespräch auf Arbeitsebene zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung. Eine weitere Besprechung ist für das Frühjahr 2010 geplant.
• Im Bereich der Aus- und Fortbildung fanden zum Thema Aufstiegsfortbildung Treffen auf Arbeitsebene unter federführender Beteiligung des Innenministeriums, zuletzt zum Thema Aufstiegsfortbildung 2008 in Leipzig, statt.
• Die Projektgruppe aus Vertretern der Innenministerien Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Statistischen Landesämter der beteiligten Länder traf sich im Februar 2005 erstmals und hat seitdem insgesamt neunmal getagt.
• Die für Wissenschaft zuständigen Abteilungsleiter erörterten Kooperationen im Hochschulwesen im April 2008 und im Mai 2009. Regelmäßig finden auch Treffen der Rektoren der Universitäten Halle, Leipzig und Jena im Rahmen der Universitätspartnerschaft statt.
• Bezüglich der Berufsakademien trafen sich die zuständigen Abteilungsleiter und die Arbeitsgruppe - bestehend aus den für die Berufsakademien zuständigen Referatsleitern in den Ministerien (Thüringen und Sachsen) sowie dem Direktor der Staatlichen Studienakademie Thüringen und dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Berufsakademien Sachsen - seit 2003 jährlich ein- bis zweimal. Die letzte Sitzung war am 6. April 2010.
• In den Fachbereichen Tierseuchenschutz und Lebensmittelüberwachung (gesundheitlicher Verbraucherschutz) und zur Aus- und Fortbildung von Amtstierärzten finden jährlich jeweils zwei Treffen auf Arbeitsebene statt.
• Für den Bereich des Mess- und Eichwesens fanden 2003 verschiedene Treffen auf Arbeitsebene seitens der Wirtschaftsressorts und der oberen Eichbehörden statt.

Zu 2.:
I. Die Folgen der Hochwasserkatastrophe überwinden
Insoweit wird auf die Stellungnahme der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3963 - hingewiesen.
Ergänzt wird, dass Thüringen im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 den Vorsitz in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe innehat. Die Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt und Sachsen ist dabei vergleichsweise eng und basiert auf zum Teil ähnlichen, wenngleich nicht identischen Voraussetzungen. Die Schwerpunktthemen sind die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Der übergreifende Bewirtschaftungsplan, verabschiedet durch die Elbeministerkonferenz am 27. November 2009, umfasst die zehn Länder im Flussgebiet der Elbe.

II. Schaffung optimaler Bedingungen für Investitionen und unternehmerische Initiativen
Mit diesem Agenda-Baustein haben sich die Länder zum Ziel gesetzt, ihren politischen Einfluss zu nutzen, um auf Bundes- und EU-Ebene die Voraussetzungen für die Entwicklung des mitteldeutschen Wirtschaftsraums zu verbessern, z. B.:

Bundesratsinitiative zur steuerlichen Erleichterung für die Fusion von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften vom Dezember 2003
Der Deutsche Bundestag hat am 11. Dezember 2003 einen auf Antrag u. a. von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf unverändert angenommen. Die Regelungen waren befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2006.

Bundesratsinitiative zum Forderungssicherungsgesetz
Am 1. Januar 2009 trat das Forderungssicherungsgesetz in Kraft, das die Möglichkeiten vor allem von Werkunternehmern in der Baubranche verbessert, sich gegen Forderungsausfälle zu schützen und berechtigte Forderungen durchzusetzen.

Bundesratsinitiative zum Investitionszulagengesetz
Das Gesetz geht auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zurück (Antrag von den mitteldeutschen Ländern und Mecklenburg-Vorpommern, Beitritt: Berlin, Brandenburg). Mit dem Investitionszulagengesetz 2005 konnten betriebliche Investitionen im verarbeitenden Gewerbe und in den produktionsnahen Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2006 weiter gefördert werden. Mit dem Investitionszulagengesetz 2010 werden betriebliche Investitionen in Ostdeutschland bis zum Jahr 2013 gefördert.

Förderung der Photovoltaik-Industrie
Die mitteldeutschen Länder haben sich gemeinsam mit anderen Ländern in der Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010 dafür eingesetzt, die von der Bundesregierung für Solarstrom ab Juli 2010 geplante Kürzung der Einspeisevergütung um zusätzlich bis zu 16 Prozent so auszugestalten, dass ein Markteinbruch und die damit verbundene Zerstörung wirtschaftlicher Strukturen verhindert werden. Darüber hinaus haben sich die mitteldeutschen Länder gemeinsam beim Bund auch für eine Stärkung der Anbieterseite bei der Solarindustrie eingesetzt.

Regionale Präferenz bei der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
Aktuell haben sich die drei Länder gemeinsam gegenüber dem Bund bezüglich einer steuerlichen Forschungsförderung für eine regionale Präferenz und für die Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) ausgesprochen.

Gemeinsames Vorgehen im Vorfeld der laufenden und im Hinblick auf die künftige EU-Förderperiode Die Einigung über den Finanzrahmen der Europäischen Union von 2007 bis 2013 hat für die ostdeutschen Länder Planungssicherheit im Hinblick auf die im Rahmen der europäischen Strukturpolitik zur Verfügung stehenden Mittel gebracht. So können für die Förderung in Ostdeutschland in dem genannten Zeitraum Strukturfondsmittel in Höhe von ca. 15,3 Milliarden Euro (Thüringen: 2,1 Milliarden Euro) eingesetzt werden. Dies ist auch das Ergebnis des Engagements der mitteldeutschen Länder, vor allem im Rahmen der MPK und der MPK-Ost, gegenüber Bundesregierung und Europäischer Union. Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2013 und die Forderung nach angemessenen Übergangsregelungen für die aus der Höchstförderung ausscheidenden Regionen waren Gegenstand mehrerer Beratungen der Chefs der Staatskanzleien der mitteldeutschen Länder, denen MPK-Ost-Beschlüsse (zuletzt am 4. März 2010) folgten. Die mitteldeutschen Länder werden das Thema auch weiterhin intensiv begleiten.

III. Wachstumsbranchen stärken

Cluster- und Netzwerkbildung

Die mitteldeutschen Länder versuchen durch die Förderung von Cluster- und Netzwerkbildung Wachstumsbranchen zu stärken.

Hervorzuheben ist aktuell das Spitzencluster "Solarvalley Mitteldeutschland" mit Sitz in Erfurt. Der Spitzenclusterantrag "Solarvalley Mitteldeutschland" ist im Spitzen-clusterwettbewerb des Bundesforschungsministeriums (BMBF) erfolgreich gewesen und erhält eine Förderung von rund 40 Millionen Euro. Das Ziel dieses Clusters, an dem Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen beteiligt sind, ist der Ausbau des Technologievorsprungs im Bereich der Photovoltaik in Mitteldeutschland und das Erreichen der Netzparität von Solarstrom in Deutschland.

Weiterhin besteht das Cluster Biotechnologie - Life Sciences Mitteldeutschland, dessen Geschäftsstelle ihren Sitz in Jena hat. Die Geschäftsstellen der Cluster Solarvalley Mitteldeutschland und Biotechnologie - Life Sciences Mitteldeutschland werden derzeit durch den Freistaat Thüringen gefördert.

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren wird das Konzept von Gemeinschaftsständen von Unternehmen aus den mitteldeutschen Ländern fortgesetzt. Im Jahr 2010 organisieren die mitteldeutschen IHK'n Gemeinschaftsbeteiligungen auf 19 internationalen Messen im In- und Ausland.

Handwerkskammern
Die Handwerkskammern Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens arbeiten eng zusammen. Sie sind gemeinsam Träger der mitteldeutschen Handwerksmesse (MHM) in Leipzig.

Mitteldeutsche Medienförderung (MDM)
Die MDM unterstützt seit 1998 wirtschaftlich Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in den mitteldeutschen Ländern. Gemeinsam mit den Mitgesellschaftern MDR und ZDF stellen die drei mitteldeutschen Länder der MDM jährlich ca. 12,5 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung. In den letzten Jahren haben sich die im Rahmen der kulturwirtschaftlichen Förderung der MDM angestrebten Regionaleffekte stetig verbessert. Neben der Entstehung hochwertiger und imageträchtiger Medienproduktionen im Ergebnis der Projektförderungen werden durch die Tätigkeit der MDM die medienwirtschaftliche Infrastruktur in Mitteldeutschland ausgebaut sowie die Film-, Fernseh- und Multimediaproduzenten gestärkt.

IV. Bedingungen für eine führende Verkehrs- und Logistikkompetenzregion schaffen

Unter diesem Agenda-Baustein war im Besonderen beabsichtigt, sich gemeinsam gegenüber dem Bund für die Realisierung überregional bedeutsamer Verkehrsprojekte einzusetzen. Viele der damals in der Diskussion gestandenen Projekte haben sich (weiter) realisiert:

Straßenwegeinfrastruktur
Der letzte Abschnitt der BAB A 38 zwischen Breitenworbis und Bleicherode wurde am 22. Dezember 2009 freigegeben. Ebenso erfolgt die Verkehrsfreigabe für die BAB A 71 bis zur Anschlussstelle Sömmerda/Ost und zwischen Anschlussstelle Heldrungen bis zur provisorischen Anbindung der B 85. Die Ortsumfahrung Altenburg B93/B7 wurde fertiggestellt. Die Ortsumfahrung Gößnitz und Löhmigen (B93) befinden sich zurzeit im Bau.

Schienenwegeinfrastruktur
Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur ist die Realisierung des VDE 8 und der Mitte-Deutschland-Verbindung ein gemeinsames Anliegen. Der Baufortschritt wird durch die Bereitstellung finanzieller Mittel unterstützt (239,5 Millionen Euro, Anteil des Freistaats aus dem EFRE-Bundesprogramm Verkehrsinfrastruktur 2007- 2013 für NBS Erfurt-Ebensfeld und zwei Millionen Euro Landesmittel für MDV).

Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
Der Bundesrat beschloss am 23. September 2005 auf Antrag von Sachsen und Thüringen die Einbringung eines Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag mit dem Ziel, die Geltungsdauer des Ende 2005 auslaufenden Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes zu verlängern. Der Bundesgesetzgeber verabschiedete daraufhin rasch eine Folgeregelung, das für ganz Deutschland geltende "Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben."

Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland
Das Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland wurde am 18. Januar 2006 unterzeichnet. Das Mitteldeutsche Luftverkehrskonzept korrespondiert mit den Zielen des LEP-2004.

V. Forschungs- und Innovationspotenziale ausbauen und vernetzen

Als konkrete Ergebnisse übergreifender Politikkoordination können genannt werden:
• gemeinsame Beteiligung an 1. Runde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern (Graduiertenschule "Jena School for Microbial Communication (JSMC)";
• die in der zweiten Phase der 1. Runde gescheiterten Thüringer Vorhaben wurden durch Finanzierung aus dem Landesprogramm ProExzellenz "aufgefangen", darunter das überregionale Cluster "Laboratorium Aufklärung" und die GRS "Human Behaviour in Social and Economic Change";
• Universitätsverbund Halle-Leipzig-Jena;
• Gemeinsame DFG-Verbundprojekte;
• Abstimmung der Angebote in den Agrarwissenschaften;
• gemeinsame große Forschungsprojekte im Rahmen der Schwerpunktprogramme des Bundes (z. B.
"Spitzenforschung und Innovation in den Neuen Ländern": PhoNa und INFLUINS - beide unter der Federführung der FSU Jena; Verbund-ZIK onCOOPTICS);
• gemeinsame Messeinitiative "Forschung für die Zukunft".

Im November 2009 wurde zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den für Landwirtschaft zuständigen Ministerien der mitteldeutschen Länder eine Rahmenkooperationsvereinbarung bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Bioenergie mit dem Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) geschlossen.

Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft hat mit den anderen mitteldeutschen Landesforschungseinrichtungen Kooperationen vereinbart:
• Kooperationsvereinbarungen im weiten Sinn bestehen im Untersuchungswesen, im Sortenwesen, bei Schulungen landwirtschaftlicher Biogasanlagenbetreiber, bei der Auswertung der Buchführungsabschlüsse ökologisch wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe, im Bereich der Pflanzenschutz- und Düngungsversuche und im Hopfenanbau.
• In der Öffentlichkeitsarbeit werden insbesondere im Bereich der Pflanzenproduktion (regelmäßig im Pflanzenschutz und Sortenwesen), aber auch in anderen Bereichen gemeinsame Veröffentlichungen erarbeitet.
• Verschiedene Veranstaltungen (u. a. Mitteldeutscher Bioenergietag, mitteldeutscher Schweinetag, Grünlandtag) werden mit wechselnder Verantwortlichkeit ausgeführt, wobei sich jede Landesanstalt inhaltlich einbringt.

In 2007 bzw. 2008 wurde zwischen der Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung Gartenbau, Dresden-Pillnitz und der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt, Zentrum für Gartenbau und Technik, Quedlinburg eine Vereinbarung über die Kooperation auf dem Gebiet des Gartenbaus geschlossen.

VI. Qualifikation für erfolgreiche Unternehmen sichern

Berufsakademien

Sachsen und Thüringen verfügen über Berufsakademien nach dem Modell Baden-Württembergs. In Sachsen-Anhalt gibt es keine Berufsakademien. Deshalb beschränkt sich die Zusammenarbeit auf Sachsen und Thüringen, die eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben. Im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit wurde ein Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen den Berufsakademien Sachsens und Thüringens abgeschlossen, die durch erfolgte Maßnahmen untersetzt sind. Schwerpunkte sind zum Beispiel die gegenseitige Unterstützung bei der Sicherung der Lehre durch Lehrkräfteaustausch, Lehrkräftepool für besonders qualifizierte Lehrbeauftragte, länderübergreifenden Studienberatung, Abstimmung bei der Einrichtung neuer Studienangebote, Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung des Studiums, Zusammenarbeit im Bolognaprozess, im Akkreditierungs-/Reakkreditierungsverfahren, gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Abschlüssen und ein regelmäßiger gemeinsamer Informationsaustausch.

Eine weitere Zusammenarbeit auf Grundlage des abgeschlossenen Kooperationsvertrags, insbesondere bezüglich der anstehenden Reakkreditierung und der Positionierung hinsichtlich der weiteren Entwicklung (z. B. Diskussion um Duale Hochschule) wird angestrebt. Durch den Synergieeffekt beim Einsatz von Referenten und Prüfern und der Nutzung einer Fortbildungseinrichtung in Sachsen wurden Personal- und Kosteneinsparpotentiale umfassend genutzt. Spitzencluster Solarvalley Ein Schwerpunkt des Clusterkonzeptes liegt auch in der Schaffung einer Ausbildungsstruktur zur langfristigen Absicherung des Fachkräftebedarfs.

Berufliche Bildung im Bereich der Landwirtschaft
Im diesem Bereich gibt es Kooperationen durch länderübergreifende Berufsschulen für Thüringer Auszubildende in sogenannten "Splitterberufen". Die Fachkraft Agrarservice wird in Sachsen und die Fachkraft Tierwirt, Schäferei und Geflügelhaltung wird in Sachsen-Anhalt ausgebildet. Eine überbetriebliche Ausbildung wird ermöglicht für Thüringer Auszubildende als Pferdewirte in Moritzburg (Sachsen) und Fischwirte in Königswartha (Sachsen). Die universitäre Ausbildung für Agrarwissenschaften wird in Halle für Studenten aus allen drei Ländern angeboten. Die Fachhochschulausbildung soll ab 2010 neben Dresden und Bernburg auch in Erfurt angeboten werden. Durch den Verzicht auf einen eigenen universitären Studiengang spart Thüringen erhebliche Kosten einer im Vergleich zu anderen Studienrichtungen besonders teuren landwirtschaftlichen Fakultät, ohne einen direkten Ausgleich zahlen zu müssen. Für den eigenen FH-Studiengang müssen durch Synergieeffekte an der FH Erfurt nur jährlich 450 000 Euro zusätzlich aufgewendet werden. Der bundesweit einmalige doppelt qualifizierende Thüringer Schulversuch "Berufsausbildung zum Landwirt mit allgemeiner Hochschulreife" an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Schwerstedt und dem Beruflichen Gymnasium Weimar steht seit 2005 Auszubildenden aus Sachsen und Sachsen-Anhalt offen und wurde auch bereits von solchen wahrgenommen.

Für Agrar-Referendare und Oberinspektoranwärter aus Thüringen und Sachsen-Anhalt werden seit 2002 gemeinsame Lehrgänge für Verwaltungsrecht in Sachsen-Anhalt und für Pädagogik und Beratungsmethodik in Thüringen durchgeführt. Lehrgangsgebühren werden wechselseitig nicht erhoben.

VII. Inspirierende Kulturlandschaft pflegen

Im Bereich der mitteldeutschen Kulturlandschaft besteht eine länderübergreifende Zusammenarbeit. So wird beispielsweise die Vogtland-Philharmonie Greiz- Reichenbach vom Freistaat Thüringen, dem Kulturraum Vogtland- Zwickau sowie den jeweiligen Landkreisen finanziert. Die mitteldeutsche Barockmusik wird durch den gemeinsam vom Bund und den drei mitteldeutschen Ländern finanzierten Mitteldeutsche Barockmusik Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e. V. gefördert.

Die Fusion der Tourismusverbände Thüringer Vogtland e. V. (Thüringen) und Vogtland e. V. (Sachsen) wird von den Vereinen angestrebt.

Projekt TRANSROMANICA
Das Projekt TRANSROMANICA als länderübergreifende Kulturroute mit einheitlicher Beschilderung und Vermarktung wird in dem Projekt CROSSKulTour weitergeführt.

Lutherdekade und Reformationsjubiläum 2017
Insbesondere die drei mitteldeutschen Länder gestalten in den hierfür eingerichteten länderübergreifenden Gremien intensiv die Lutherdekade und die Vorbereitungen des Reformationsjubiläums 2017 mit. So gehören etwa dem eigens ins Leben gerufenen Kuratorium "2017" auch die Ministerpräsidenten der mitteldeutschen Länder an. Ihm steht der länderübergreifende Lenkungsausschuss mit den dazugehörigen Arbeitsgruppen zur Seite; dort sind ebenfalls die mitteldeutschen Länder auf den relevanten Fachebenen vertreten. Länderübergreifende Maßnahmen und Initiativen, wie z. B. die Festlegung und Durchführung von Themenjahren, werden abgestimmt und koordiniert. Die gemeinsame Finanzierung einer einheitlichen Kommunikationsstrategie wurde ebenso beschlossen wie Maßnahmen zur - vor allem auch internationalen - Vermarktung von Lutherdekade und Reformationsjubiläum. Diese Maßnahmen sollen nicht zuletzt unter Aspekten des Kulturtourismus den Stellenwert Mitteldeutschlands als Wiege der Reformation über den rein regionalen und nationalen Horizont hinaus verdeutlichen.

Tourismusregion Harz
Im Jahr 2006 wurde das Zukunftskonzept Tourismus Harz 2015 veröffentlicht. Im August 2008 wurde die HarzCard auf Initiative Thüringens eingeführt. Zudem wurde das Projekt "Einheitliches Touristisches Leitsystem im Harz" vereinbart, nach dem Touristen durch eine einheitliche Beschilderung geführt werden sollen. In Thüringen ist dies weitestgehend umgesetzt, in den anderen Ländern ansatzweise. Beteiligt waren an den drei Maßnahmen die zwei mitteldeutschen Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie Niedersachen.

VIII. Ausbau der Verwaltungszusammenarbeit

Rundfunk
Im Bereich der Mitteldeutschen Rundfunkanstalt (MDR) herrscht eine ausgeprägte Zusammenarbeit zwischen den Staatsvertragsländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. So wird zum Beispiel die Rechtsaufsicht durch jeweils ein Land für zwei Jahre wahrgenommen. Aktuell liegt die Rechtsaufsicht turnusgemäß bis 2011 in Sachsen.
Auf dem Gebiet der Entwicklung der privaten Rundfunklandschaft arbeiten insbesondere die jeweiligen Landesmedienanstalten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eng zusammen, um ein einheitliches Auftreten der Region zu gewährleisten.

Regionalentwicklung
Die Verwaltungszusammenarbeit der mitteldeutschen Länder auf dem Gebiet der länderübergreifenden Regionalentwicklung wurde weiter ausgebaut. Im Ergebnis konnte u. a. die gemeinsame Finanzierung der Erstellung Regionaler Entwicklungs- und Handlungskonzepte in den länderübergreifenden Aktionsräumen "Städteverbund Nordöstliches Vogtland" (Sachsen-Thüringen) sichergestellt werden.
Darüber hinaus gibt es Überlegungen, weitere Regionale Entwicklungskonzepte (REK) mit Sachsen bzw. Sachsen-Anhalt zu initiieren. Bereits in Bearbeitung befindet sich ein REK unter Beteiligung der thüringischen Städte Schmölln und Gößnitz sowie sächsischer Städte.
Angestrebt wird auch die Erarbeitung eines REK im sächsisch-thüringisch-bayerischen Dreiländereck unter Einbeziehung des tschechischen Grenzraumes (EUREGIO EGRENSIS). Bis September 2011 soll der Abschluss des derzeit laufenden INTERREG IV B-Projektes VIA REGIA plus erreicht werden, an dem sowohl Sachsen als auch Thüringen beteiligt sind.

Modellvorhaben
Ausdruck der guten mitteldeutschen Zusammenarbeit waren die Unterstützung und Begleitung des Modellvorhabens "Demographischer Wandel - Region schafft Zukunft" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der grenzüberschreitenden Region Südharz-Kyffhäuser durch die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen. Aufbauend auf diesem Modellvorhaben wurden sowohl im Kyffhäuserkreis als auch im Landkreis Mansfeld-Südharz Wachstumsinitiativen ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Initiativen soll insbesondere die zügige Umsetzung von Schlüsselprojekten, von denen strukturwirksame Effekte zu erwarten sind, begleitet und unterstützt werden, um die wirtschaftlichen Existenzgrundlagen sowie die Lebensbedingungen der Menschen in der Region zu stärken.

Metropolregionen
Die Regierungschefs der mitteldeutschen Länder beschlossen am 7. April 2005 in Erfurt, dass das Konzept der Metropolregionen u. a. für den Wirtschaftsraum Mitteldeutschland eine besondere Chance bietet, sich im europäischen Wettbewerb zu positionieren. Dazu sollten die Thüringer Städtereihe und die Oberzentren des Landes Sachsen-Anhalt in die Entwicklung der Metropolregion Halle/Leipzig-Sachsendreieck einbezogen werden. Dieses Anliegen wurde in den Beschluss zur "Weiterentwicklung raumordnungspolitischer Leitbilder und Handlungsstrategien" auf der 32. Ministerkonferenz für Raumordnung am 28. April 2005 in Berlin integriert.

2007 erhielt die Stadt Jena (als Vertretung der ImPuls-Region und der Stadt Gera) ein Stimmrecht, um an den Entscheidungen der Gremien der Metropolregion mitwirken zu können. Die Stadt Magdeburg nahm ab Herbst 2007 als Beobachterin an den Beratungen der Ausschüsse teil und vertrat darüber hinaus die Interessen der Stadt Dessau-Roßlau. Durch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden auf der Grundlage einer Vereinbarung seit 2007 Maßnahmen, die der interkommunalen Kooperation dienen und regionale Entwicklungsprozesse befördern, finanziell unterstützt. Durch Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden bisher jeweils 15 000 Euro pro Jahr und durch Sachsen 30 000 Euro pro Jahr für diese Zwecke bereitgestellt. Im Jahr 2009 einigten sich die Oberbürgermeister der Städte der Metropolregion "Sachsendreieck" einstimmig auf den neuen Namen "Metropolregion Mitteldeutschland". Gleichzeitig wurden Jena (in Vertretung der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena und der Stadt Gera) und Magdeburg (stellvertretend für Dessau-Roßlau) als Mitglieder in die Metropolregion aufgenommen. Am 1. Januar 2010 erhielten auch Gera und Dessau-Roßlau die Mitgliedschaft.

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr strebt an, eine gemeinsame Arbeitsgruppe "Gestaltung des demografischen Wandels" zwischen den Ländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland ins Leben zu rufen.

IT-Zusammenarbeit
Am 8. Februar 2010 wurde das Verwaltungsabkommen zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen über die Teilnahme von Thüringer Beschäftigten an dem im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt an der Hochschule Harz (FH) in Wernigerode eingerichteten Bachelor-Studiengang "Informatik/E-Administration" unterzeichnet.

Im Juni 2008 wurde das Serviceportal inklusive Online-Dienst Zuständigkeitsfinder freigeschaltet. Der Zuständigkeitsfinder wurde in den Behördenfinder Deutschland integriert.

Bei der IT-Zusammenarbeit betreibt das Thüringer Landesrechenzentrum das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)-Landesserver für die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen. Seit 2007 konnten Einsparungen in Höhe von rund 100 000 Euro erzielt werden.

Eichwesen
Die Zusammenarbeit zwischen den Eichbehörden wurde intensiviert. Insbesondere wurden im Rahmen der bereits bestehenden Arbeitsteilung die bisherigen Stärken betont und so länderübergreifend Ressourcen eingespart. Die Spezialisierung ist allerdings nur für die Eichung von Messgeräten im Labor möglich. Dementsprechend wurden zahlreiche Prüftätigkeiten auf jeweils eine Landeseichbehörde konzentriert. Thüringen eicht Temperatur- und Dichtemessgeräte, Sachsen-Anhalt hat für Thüringen die Eichung von Getreidefeuchtebestimmern übernommen und Sachsen prüft Kraftmess- und Werkstoffprüfmaschinen.

Brand- und Katastrophenschutz
Am 21. November 2008 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Innenministerien über die Zusammenarbeit der Landesschulen für den Brand- und Katastrophenschutz unterzeichnet. Mit der Kooperation wird vorrangig eine Erhöhung der Ausbildungsqualität angestrebt.

Polizei Seit 1994 arbeitet die Thüringer Polizei mit Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg im Rahmen einer institutionalisierten Sicherheitskooperation zusammen.

Zusammenarbeit der Landesämter für Statistik
Ziel ist die Schaffung von Grundlagen für eine kooperative Bearbeitung von Statistiken nach dem Prinzip "Einer für Alle". Das Projekt Mitteldeutschland wurde in das Projekt "Zentrale Produktion und Datenhaltung" aller Statistischen Landesämter übergeleitet. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen den Innenministern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde im November 2004 abgeschlossen.

Gemeinsames Mahngericht
Der Freistaat Thüringen hat zum 1. Mai 2007 das elektronische Mahnverfahren eingeführt. Zuständig ist dafür das gemeinsame, zentrale Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in Staßfurt. Mahnbescheide in Papierform wurden bis zum 31. Dezember 2008 zunächst noch bei den Thüringer Amtsgerichten bearbeitet. Seit dem 1. Januar 2009 sind alle Anträge (Papierform und elektronische Form) auf Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids ausschließlich bei dem gemeinsamen Mahngericht zu stellen. Die vor der Realisierung des gemeinsamen Mahngerichts für die Bearbeitung von Mahnverfahren gebundenen Arbeitskraftanteile wurden an anderen bislang vakanten Stellen eingesetzt.

Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug
Am 2. März 2004 wurde zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die "Vereinbarung über die Bildung von Sicherheitspartnerschaften im Justizvollzug" geschlossen. Diese Vereinbarung dient dem Ziel der
gegenseitigen Beratung, Information und Unterstützung in Sicherheitsfragen und der gegenseitigen Hilfestellung in konkreten Sicherheitslagen, insbesondere durch Verlegung gefährlicher Gefangener in hierfür benannte Justizvollzugsanstalten (Partneranstalten) der drei Länder. Daneben sollen sich die Sicherheitsgruppen der beteiligten Länder vor allem bei besonderen Vorkommnissen, Sicherheitsnachschauen und Durchsuchungen sowie durch gegenseitige Informationen anlässlich gemeinsamer Arbeitstagungen unterstützen. Seit Abschluss der Vereinbarung fanden regelmäßige Besprechungen sowie länderübergreifende Einsätze der drei Sicherheitsgruppen statt. Darüber hinaus hat sich die Verlegung gefährlicher Gefangener, die ohne Beteiligung der Ministerien stattfindet, in der Praxis als hilfreiches Instrumentarium erwiesen.

Kooperation beim Vollzug der Sicherungsverwahrung und im Strafvollzug
Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über den Vollzug der Sicherungsverwahrung vom 1. Oktober 2009 werden die Thüringer Sicherungsverwahrten in der in Sachsen-Anhalt gelegenen neuen Justizvollzugsanstalt Burg untergebracht. Eine Verlegung der Sicherungsverwahrten aus Thüringen nach Burg ist für das 1. Halbjahr 2010 vorgesehen.

Gemeinsame Nutzung des der JVA Leipzig angegliederten Krankenhauses
Nach der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt vom 3. Februar/13. Februar/2. März 2004 über die Bereitstellung von Belegbetten in der JVA Leipzig mit Krankenhaus (JMBl. 2004, Nr. 3, S. 24 f.) werden für Thüringen in der JVA Leipzig mit Krankenhaus fünf Belegbetten für die Behandlung von erkrankten Gefangenen bereitgehalten. In der psychiatrischen Abteilung werden drei Belegbetten und in der somatischen Abteilung werden zwei Betten für Thüringen vorgehalten.

Gemeinsamer Justizvollzug für weibliche Gefangene
Angesichts der geringen Anzahl von weiblichen Gefangenen (und Sicherungsverwahrten) haben sich die drei mitteldeutschen Länder entschlossen, Vollzugsgemeinschaften zu bilden, um dadurch die Inhaftierung auf eine wirtschaftliche Grundlage stellen zu können. Dazu hatten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits im Jahr 2004 eine Verwaltungsvereinbarung zum gemeinsamen Frauenvollzug abgeschlossen, wonach grundsätzlich alle weiblichen Gefangenen (und zwar alle Haftarten) und Arrestanten des Freistaates Thüringen (im Durchschnitt ca. 80 bis 85 Gefangene/Arrestanten) in sächsischen Justizvollzugseinrichtungen untergebracht wurden.

Im Hinblick darauf, dass zum einen ab Herbst 2009 auch alle weiblichen Straf- und Jugendstrafgefangenen aus Sachsen-Anhalt in der JVA Chemnitz inhaftiert und zum anderen nach Inbetriebnahme der JVA Burg im IV. Quartal 2009 die männlichen Sicherungsverwahrten der Freistaaten Sachsen und Thüringen dorthin übernommen werden sollten, wurde am 20. November 2008 mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 eine neue Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Sie erstreckt sich nunmehr inhaltlich sowohl auf den gemeinsamen Frauenvollzug in der JVA Chemnitz, Bereich Reichenhain, als auch auf die gemeinsame Sicherungsverwahrung in der JVA Burg.
Während in der Vergangenheit nur innerhalb des offenen Vollzuges der JVA Chemnitz eine Mutter-Kind- Abteilung zur Verfügung stand, werden zukünftig weitere Plätze im geschlossenen Vollzug geschaffen. Auf diese Weise können die bisher im Einzelfall vorgenommenen Trennungen von Müttern (die für den offenen Vollzug nicht geeignet waren) und deren Kindern vermieden werden.

Laufbahnbefähigung für den höheren Veterinärdienst
Im Jahr 2008 wurde ein gemeinsamer Kurs zur Erlangung der Laufbahnbefähigung für den höheren Veterinärdienst abgestimmt und vorbereitet. Der 1. Kurs einschließlich Prüfung wurde im Frühjahr 2009 erfolgreich durchgeführt.

Lebensmittelüberwachung
Zwischen den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ministerien der Länder wurde am 25. August 2004 eine "Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen im Rahmen der amtlichen Überwachung einschließlich der Durchführung von Monitoring-Programmen und des Nationalen Rückstandskontrollplanes" abgeschlossen. Über die Ergebnisse der Zusammenarbeit wird jährlich ein Bericht erstellt. Der Umfang der Zusammenarbeit konnte von Jahr zu Jahr gesteigert werden. Ende 2009 wurde ein Evaluierungsbericht erstellt, der die bisherigen Arbeitsergebnisse enthält. Die Summe der in den letzten fünf Jahren ausgetauschten Leistungen dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen liegt im sechsstelligen Bereich.

Tierseuchenschutz
Es besteht seit dem Jahr 2009 eine Vereinbarung zwischen den mitteldeutschen Ländern über die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Tierseuchenschutzes und der Untersuchung von Tieren und Proben von Tieren (amtliche Veterinäruntersuchung). Ziel der Vereinbarung ist die gegenseitige Unterstützung von Maßnahmen nach Ausbruch einer hochkontagiösen und flächenhaft verlaufenden Tierseuche sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Fortbildung von Fachpersonal der Veterinärverwaltung und Veterinäruntersuchung. Die Vereinbarung soll in den nächsten zwei Jahren weiter vertieft werden.

Fusion der Landesversicherungsanstalten
Zum 1. Oktober 2005 haben die Landesversicherungsanstalten Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt fusioniert (Fusionsvertrag vom 10. Dezember 2004). Die Rentenversicherung trägt den Namen " Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland-DRV MD" mit Hauptsitz in Leipzig. Aufsicht führt der Freistaat Sachsen.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3963 - verwiesen.

Zu 3.:
Auf die Antwort zu Frage 49 der Großen Anfrage - Drucksache 3/3963 - wird hingewiesen. Die Zusammenarbeit dient häufig dazu, Qualitätsverbesserungen in der Aufgabenwahrnehmung herbeizuführen und absehbare
Mehrkosten zu verhindern.

Soweit konkrete Informationen vorliegen, wurden sie in der Antwort zu Frage 2 berücksichtigt.

Zu 4.:
Auf die Antwort der Großen Anfrage - Drucksache 3/3963, insbesondere auf die Antworten zu Frage 44 und 45, wird hingewiesen.

Kooperation bei der Luftaufsicht Die zuständigen Minister von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben am 14. April 2004 vereinbart, dass der Punkt "Kooperation bei der Luftaufsicht" nicht weiterverfolgt wird. Es wurde sich dahin gehend verständigt, ein gemeinsames Luftverkehrskonzept vorzulegen.

Forstfachhochschule Schwarzburg
Die verwaltungsinterne Forstfachhochschule Schwarzburg wurde zum 31. Dezember 2008 aufgelöst. Die mit dem Freistaat Sachsen bezüglich der forstlichen Ausbildung geschlossene Kooperationsvereinbarung wurde damit gegenstandslos. Ein forstlich geprägter Ausbildungsgang wurde parallel dazu an der Fachhochschule in Erfurt aufgelegt, der sehr gut angenommen wurde.

Aus- und Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung
Die drei Länder haben sich am 21. Dezember 2004 darauf verständigt, einen gemeinsamen wissenschaftlichen Bildungsgang zum Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst auf der Grundlage der sächsischen Ausbildung an der Akademie für öffentliche Verwaltung in Meißen durchzuführen. Die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung zwischen den drei Ländern kam jedoch aufgrund rechtlicher Bedenken nicht zustande, so dass die beteiligten Länder aufgrund von Einzelvereinbarungen Bedienstete fortbilden lassen können. Thüringen hat von dieser Möglichkeit bereits in zwölf Fällen Gebrauch gemacht.

Errichtung gemeinsamer (oberster) Landesfinanz-, Landesarbeits- und Landessozialgerichte
Die Vertreter der mitteldeutschen Länder haben übereinstimmend von dem Vorschlag Abstand genommen. Neben rechtlichen und personalwirtschaftlichen Schwierigkeiten einer etwaigen Errichtung gemeinsamer Obergerichte gab es zwischen den Ländern auch Differenzen über Standortfragen.

Einrichtung eines gemeinsamen Backup-Zentrums, Zusammenführung der elektronischen Grundbücher und elektronischen Handelsregister
Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters in Thüringen am 1. November 2005 und der gleichzeitigen Konzentration der bislang bestehenden vier Registergerichte beim Amtsgericht in Jena sind die Registerdaten kostenneutral sowohl in der Rechenzentrale des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) als auch beim Amtsgericht Jena spiegelbildlich vorhanden. Im Falle der Zerstörung eines Standortes wäre die Wiederherstellung der Registerdaten ohne nennenswerte Zusatzkosten mit Hilfe des zweiten Standortes möglich. Auf Grund dieser Konfiguration ist eine weitere Konzepterstellung und Konzeptumsetzung für ein gemeinsames Backup-Zentrum innerhalb der mitteldeutschen Zusammenarbeit nicht mehr nötig.

Die Erfassung der Grundbücher wurde im 4. Quartal 2004 abgeschlossen. Damit stehen alle Grundbücher Thüringens seitdem digital zur Verfügung. Die elektronischen Grundbücher wurden dabei ausschließlich durch Neufassung (§ 69 GBV) erzeugt. Durch die Alternative der Neufassung konnte in Thüringen unter anderem eine bessere Lesbarkeit erreicht werden. Der Grundbuchbestand steht den zur Einsichtnahme berechtigten Personen zudem in einem Abrufverfahren zur Verfügung.
In Thüringen waren bis zum 1. November 2005 die vier zentralen Handelsregister bei den Amtsgerichten Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen eingerichtet. Die Arbeit an diesen Standorten wurde nur zu einem geringen Teil durch ein IT-gestütztes Verfahren erleichtert. Eine elektronische Registerführung war auf diese Weise nicht möglich. Das eigentliche Handelsregister im Rechtssinne wurde in Thüringen ausschließlich auf Papier geführt.
Die Registerführung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister wurde auf die elektronische Form umgestellt. Darüber hinaus besteht für jeden registrierten Anwender die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Mittels dieser Web-Auskunft kann direkt über das Internet in das elektronische Register Einsicht genommen werden. Seit 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. In diesem Zusammenhang werden Anträge und Unterlagen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch elektronisch entgegengenommen. Für die genannten Registerarten ist das Zentrale Registergericht des Amtsgerichts Jena zuständig.
Aus diesen Gründen wird auch das Konzept der Zusammenführung der elektronischen Grundbücher und der elektronischen Handelsregister innerhalb der mitteldeutschen Zusammenarbeit nicht mehr weiter verfolgt.

Gemeinsames Justizprüfungsamt
Am 25. Oktober 2003 beschlossen die Ministerpräsidenten der beteiligten Länder, die Frage der Bildung eines Gemeinsamen Justizprüfungsamtes im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland zurückzustellen und zunächst die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vereinheitlichen zu lassen. Die Zusammenlegung der Justizprüfungsämter wurde als nachgehender, einer gemeinsamen Prüfungsordnung folgender, Schritt eingestuft. Das Projekt wird nicht mehr weiterverfolgt.

Zusammenlegung der Ausbildung des allgemeinen Justizvollzugsdienstes an einem Standort
Die Ausbildung des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes des Landes Thüringen erfolgt seit dem 1. Januar 2005 am Bildungszentrum in Gotha. Eine länderübergreifende Zusammenlegung der Ausbildung im Rahmen der "Initiative Mitteldeutschland" wird nicht weiterverfolgt. Die Zusammenlegung der Ausbildung wurde geprüft, jedoch konnte aus Wirtschaftlichkeitsgründen das Angebot des Landes Sachsen, die Ausbildung am Bildungszentrum Bobritzsch vorzunehmen, nicht angenommen werden. In Thüringen eröffnete sich jedoch die Möglichkeit, die Ausbildung der Beamten am Bildungszentrum in Gotha vorzunehmen.

Zu 5.:
Die Landesregierung sieht in der Zusammenarbeit mit den mitteldeutschen Ländern eine gute Möglichkeit, die Aufgaben und Ziele der Landesregierung effizienter und effektiver wahrzunehmen.

Als Projekte, die bereits einen hinreichenden Konkretisierungsgrad erreicht haben, können benannt werden:

Steuerverwaltung
Die drei Länder wollen Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Bereich der Steuerrechenzentren prüfen. Dazu soll eine Ist- Aufnahme und daran anschließend eine Erörterung der technischen und organisatorischen Machbarkeit der Übernahmen von Arbeitsaufgaben durch ein Land für zwei oder drei Länder erfolgen. Aus Thüringer Sicht wird die Abgabe der Rechenleistung für die Steuerverfahren an Sachsen angestrebt.

Verkehrswegestruktur
Die Realisierung der BAB A 71 wird als länderübergreifende Straßenbaumaßnahme von Thüringen und Sachsen-Anhalt gemeinsam gefördert. Das betrifft die Abschnitte Anschlussstelle (AS) Artern bis Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt, AS Heldrungen bis AS Artern und AS Sömmerda/Ost bis provisorische Anbindung B 85. Die Fertigstellung der Bundesfernstraßenverbindung B 93/B 7 wird als gemeinsames Anliegen von Thüringen und Sachsen auf den Weg gebracht. Auf Thüringer Seite betrifft das den Abschnitt von der Ortsumfahrung Gößnitz/Löhmigen bis zur Ortsumgehung Altenburg. Länderübergreifend ist der Abschnitt von der B 7 Abzweig B 93 bis zur BAB A 72 auf sächsischem Gebiet zu realisieren.

Gemeinsames Interesse von Thüringen und Sachsen besteht außerdem an der zügigen Realisierung der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung. Der weitere zweigleisige Ausbau des Abschnittes Weimar–Gera ist derzeit in der Planung. Alle drei Länder unterstützen die zügige Realisierung des Neu- bzw. Ausbaus der Hochgeschwindigkeitsstrecke Nürnberg–Halle/Leipzig, die als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 eingestuft ist. Hierfür hat die DB AG die durchgängige Inbetriebnahme für 2017 avisiert.

Stärkung und Bündelung der Investitions- und Forschungspotentiale Gemeinsame Forschungsvorhaben auf Bundes- und EU-Ebene werden, schon im Interesse der Wissenschaftler zur Steigerung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit, immer angestrebt werden. Bekannt sind derzeit die gemeinsame Beteiligung von FSU Jena mit UFZ Leipzig und MLU Halle an verschiedenen Vorhaben sowie der Technischen Universität Ilmenau mit Universität Halle/Wittenberg, Universität Dresden und der Universität Freiberg an der 2. Runde der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern.

Ergebnisse der Studiengang-Akkreditierungsverfahren
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur plant einen engen Erfahrungsaustausch zu Ergebnissen der Studiengang-Akkreditierungsverfahren.

Länderübergreifende Koordinierung zu Berufsausbildung und Qualifizierung im Veterinärwesen
Der nächste Kurs einschließlich Prüfung zur Erlangung der Laufbahnberechtigung für den höheren Veterinärdienst ist für das Jahr 2011 geplant.

Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln
Der 2009 erstellte Evaluierungsbericht enthält u. a. den Vorschlag, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen zu vertiefen bis hin zum Aufbau von "Kompetenzzentren". Es ist zu prüfen, ob dazu die Fortführung auf der Basis eines Staatsvertrages angezeigt ist.

Zu 6.:
Die Landesregierung verfolgt mit den vorgenannten Projekten in erster Linie Qualitätsverbesserungen in der Aufgabenwahrnehmung, aber auch das mittel- und langfristige Ziel der Kostenreduzierung. Zu konkreten Zahlen liegen keine Informationen vor.

Zu 7 und 8.:
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet:

Die freundschaftliche Verbundenheit der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen findet ihren Ausdruck in einer vielfältigen kontinuierlichen länderübergreifenden Zusammenarbeit und in formellen und informellen Kontakten. Die mitteldeutsche Zusammenarbeit wird in Thüringen als kontinuierliche und selbstverständliche Größe der länderübergreifenden Zusammenarbeit wahrgenommen.

Die Landesregierung will diese bislang erfolgreiche und partnerschaftliche mitteldeutsche Zusammenarbeit fortführen. Sie bietet auch in der Zukunft die Gelegenheit, im gemeinsamen Interesse und bei gleichgelagerten Interessenlagen durch Abstimmungen und Kooperationen die Ziele der Landesregierung effizienter und effektiver zu verfolgen; dies gilt zum Beispiel bei der Durchsetzung gemeinsamer Interessen im Bundesrat.

Zum Vorteil der Bürger und Bürgerinnen in den mitteldeutschen Ländern zu wirken heißt, die Standorte für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft nachhaltig zu stärken, aber auch die Qualität und die Effizienz der Verwaltung zu verbessern. Aufsetzend darauf beobachtet die Landesregierung mit Sensibilität aktuelle politische Entwicklungen, aus denen sich Chancen für eine weitere Zusammenarbeit ergeben.

Die Förderung der Photovoltaik-Industrie, die EU-Kohäsionspolitik, die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung und das Reformationsjubiläum seien für aktuelle und künftige gemeinsame Interessen beispielhaft genannt.

Dr. Schöning
Minister
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