24.02.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
24.02.2010
K l e i n e A n f r a g e 355
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Verträge zur externen Beratung der Thüringer Landesregierung
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Beraterverträge wurden von obersten Landesbehörden seit Beginn der vierten Legislaturperiode des Thüringer Landtags abgeschlossen?
2. Welche Beratungsgegenstände hatten die vergebenen Aufträge jeweils zum Inhalt?
3. Welches Auftragsvolumen lag jeweils vor?
4. An welche Beratungseinrichtungen beziehungsweise an welche Personen wurden die Beratungsaufträge jeweils vergeben?
5. In welchen Fällen ist die Beratungstätigkeit zum Zeitpunkt der Fragestellung noch nicht beendet?
6. In welcher Art und Weise wurden die Ergebnisse jeweils veröffentlicht?
7. In welcher Art und Weise und wann wurde der Thüringer Landtag über die Ergebnisse der externen Beratung informiert? Es wird gebeten, die Antworten jeweils nach Jahren, Gegenständen und nach Ressortbereichen getrennt aufzuschlüsseln.
Recknagel
Die Antwort der Landesregierung
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/765
12.04.2010
Das
Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreibenvom 12. April 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1. bis 7.:
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 ergibt sich aus der beigefügten Anlage. In die Beantwortung wurden ausschließlich Beraterverträge im engeren Sinne aufgenommen, nicht jedoch Verträge, die die Erstellung von Gutachten, Studien o. ä. zum Gegenstand haben. Diesbezüglich verweise ich auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 1170, 1983 und 2600 (Drucksachen 3/4127, 4/3234 und 4/4872).
Zu 4.:
Mit Schreiben vom 21. August 2009 hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz die Landesregierung darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten - im Fall der vorliegenden Kleinen Anfrage die Namen der beauftragten Einzelpersonen - gemäß Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen auf Grund der vorzunehmenden Veröffentlichung der Antwort nicht in die Beantwortung parlamentarischer Anfragen aufgenommen werden dürfen, wenn die betroffenen Personen nicht zuvor ihr Einverständnis hierzu erteilt haben.
In der Beantwortung der Frage wurden daher die Namen der Einzelpersonen nicht angegeben. Es besteht die Möglichkeit, den Abgeordneten bei Bedarf in einer nicht öffentlichen Sitzung eines Parlamentsgremiums die weiter gehenden Auskünfte zu erteilen.
Walsmann
Ministerin