Kleine Anfragen

Überprüfung von Landesaufgaben

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
24.02.2010

K l e i n e A n f r a g e 346
des Abgeordneten Recknagel (FDP)
Überprüfung von Landesaufgaben


Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Kriterien richtet die Landesregierung ihre Entscheidungen über
a) die Auswahl notwendiger bzw. nicht notwendiger Aufgaben,
b) die Verlagerung von Aufgaben von der Landes- auf die kommunale Ebene,
c) die Verlagerung der Aufgabenwahrnehmung auf private Akteure aus?

2. Welche Rechtsvorschriften hat die Landesregierung in der vierten Legislaturperiode im Zuge der Aufgabenkritik gestrichen oder nennenswert vereinfacht?

3. Mit welchen dieser Maßnahmen konnte eine Öffnung von Standards erreicht werden?

4. Welche Ergebnisse zeitigte die Verlagerung öffentlicher Aufgaben von der Landes- auf die kommunale Ebene Thüringens?

5. Welche Ergebnisse zeitigte die Verlagerung öffentlicher Aufgaben auf private Akteure?

6. Welche Initiativen plant die Landesregierung zur Deregulierung und zur "Verschlankung" des Staates in der fünften Legislaturperiode durchzuführen?

7. In welchem Umfang griff die Landesregierung bei der Konzeptentwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Aufgabenkritik auf Erfahrungen anderer Bundesländer zurück (bitte die Konzepte und das dafür verantwortliche Bundesland benennen)?

8. In welchem Umfang sind bei der Konzeptentwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Aufgabenkritik externe Berater eingesetzt worden (bitte den jeweiligen Beratungsgegenstand, den Beratungsakteur und die mit der Beauftragung entstandenen Kosten aufführen)?

9. In welchem Umfang sind bei der Konzeptentwicklung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Aufgabenkritik Vertreter gesellschaftlicher Interessen angehört worden?

10. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Einspareffekte, die infolge der bisher durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Aufgabenkritik generiert werden konnten?

Recknagel

Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/832
23.04.2010

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. April 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Ziel der Aufgabenkritik in der 4. Legislaturperiode war eine umfassende Überprüfung der Aufgaben der Thüringer Landesverwaltung. In einem ersten Schritt wurden alle in der Landesverwaltung wahrgenommenen Aufgaben (mit Ausnahme des Schul- und Hochschulbereiches) zentral erfasst. Sodann führten die Ressorts im Rahmen ihrer Ressorthoheit eine aufgabenkritische Überprüfung des Aufgabenbestandes durch. Die wahrgenommenen Aufgaben wurden im Hinblick auf ihre Notwendigkeit nach Art, Maß und Aufwand sowie bezüglich der Organisationsform, des Personaleinsatzes und der Verfahren überprüft (Zweck- und Vollzugskritik).

Die Entscheidungen über die einzelnen Vorschläge im Rahmen der Aufgabenkritik wurden in den jeweiligen Ressorts im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten getroffen. Im Einzelnen ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Aspekte:

Zu 1. a:
Die Auswahl notwendiger oder nicht notwendiger Aufgaben ergibt sich aus der Einordnung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben sowie der den Aufgaben zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen.

Zu 1. b:
Wesentliche Kriterien hierbei waren vor allem:
• Orts-, Sach- und Bürgernähe,
• Transparenz der Entscheidungsstrukturen,
• Dauer der Aufgabenerledigung,
• Vermeidung von Interessenkollisionen,
• Subsidiarität,
• Synergieeffekte,
• Einräumigkeit und Einheitlichkeit der Verwaltung sowie
• Ländervergleiche.

Zu 1. c:
Hierbei war Folgendes beachtenswert:
• Rückführung der Verwaltung auf ihre Kernaufgaben (Gedanke der Subsidiarität),
• Entlastung des öffentlichen Haushalts,
• Effizienzsteigerung der Aufgabenerledigung und
• Vergleichbarkeit der Leistungserbringung durch Private ohne negative Auswirkungen auf Leistungsempfänger.

Zu 2.:
Die Aufzählung geänderter oder gestrichener Rechtsvorschriften ergibt sich aus Anlage 1.

Zu 3.:
Unter dem Begriff Standard wird im Allgemeinen die verpflichtende Vorgabe jedweder Art zu bestimmtem Handeln verstanden. In diesem Sinne dürfte es sich in der Regel um gesetzliche Vorgaben handeln. Erfasst werden aber auch solche Vorgaben, die etwa auf verwaltungsinternen Anweisungen beruhen.

Insgesamt wurden im Rahmen der Aufgabenerhebung rund 38 000 verschiedene Einzelaufgaben erfasst. Für 10 Prozent dieses Aufgabenbestandes mussten die Ressorts Vorschläge zweck- oder vollzugskritischer Art vorlegen. Ausweislich des Abschlussberichtes zur Aufgabenkritik wurden insgesamt 6 332 Vorschläge unterbreitet. Im Rahmen der Erfassung dieser Vorschläge erfolgte unter dem Gesichtspunkt "Öffnung von Standards" keine gesonderte Erfassung. Vor dem Hintergrund der genannten Definition ist aber davon auszugehen, dass in einer Vielzahl von Fällen Standards geöffnet bzw. gesenkt wurden. Beispielhaft wären die Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes und die Einführung des elektronischen Handelsregisters zu nennen.

Im Übrigen wird die Absenkung von Standards, soweit Belastungen für Bürger und Unternehmen betroffen sind, in der Regel durch Maßnahmen der Deregulierung erreicht. Diese Themenfelder werden als Daueraufgaben durch die "Clearingstelle" im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie und die "Stabsstelle Deregulierung, Rechtsvereinfachung, Rechtsfolgenabschätzung" im Thüringer Justizministerium unabhängig von der durchgeführten Aufgabenkritik begleitet. Insbesondere in Umsetzung des Konzeptes für mehr Wirtschaftsfreundlichkeit konnten belastende Standards geöffnet werden.

Zu 4.:
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der zu kommunalisierenden Aufgaben waren Bürgernähe, Bündelung von Sach- und Ortsnähe und die bessere Erreichbarkeit der zuständigen Behörden.
Im Ergebnis der Übertragung der Aufgaben auf die kommunale Ebene zeigt sich, dass sich die Wege für Bürger und Unternehmer zu den zuständigen Stellen verkürzt haben. Im planungsrechtlichen Bereich hat sich eine beschleunigte Abstimmung zwischen den Gemeinden und Genehmigungsbehörden ergeben.
Insbesondere im Bereich des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens führte die durch die Kommunalisierung erreichte größere Bürgernähe dazu, dass die Zahl der Anträge zugenommen hat. Es ist daher davon auszugehen, dass das Ziel, die Bearbeitungsebene näher an die Betroffenen zu bringen, erreicht wurde.

Zu 5.:
Durch die Privatisierung von Aufgaben konnte die Landesverwaltung von Aufgaben entlastet werden, die nicht in ihren eigentlichen Kernbereich gehören. Die Privatisierung führte auch zu einer beschleunigten Verfahrensabwicklung, wie z. B. im Fall der konzentrierten Übertragung der Bearbeitung von Förderanträgen auf einen privaten Anbieter.

Voraussetzung ist hierbei immer, dass Interessenten zur Übernahme auszugliedernder Aufgaben bereit sind. So konnte z. B. die beabsichtigte Privatisierung der Kantine in der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule nicht umgesetzt werden, da sich im Interessenbekundungsverfahren kein Interessent meldete.

Zu 6.:
Die Regierungsparteien haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung unter anderem darauf verständigt, die eingeleiteten Maßnahmen zum Verwaltungs- und Bürokratieabbau fortzusetzen und zu verstärken. Im Vordergrund werden vor allem Maßnahmen der Binnenmodernisierung stehen.

Im Weiteren soll auf laufenden Projekten aufgebaut und diese nach Prüfung auch fortgeführt werden. Zu nennen ist z. B. das Projekt "Wirtschaftsfreundliche Verwaltung". Hierbei geht es in erster Linie darum, konkretes Verwaltungshandeln vor Ort zu vereinfachen. Da die meisten Verwaltungsentscheidungen auf EU oder Bundesrecht zurückgehen, besteht Optimierungspotential vorwiegend im Verwaltungsablauf. In diesem Zusammenhang ist auf die erfolgreiche Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie zu verweisen, die insbesondere Gewerbetreibenden in vielfältiger Weise Erleichterungen bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit verschafft. Daneben nimmt die Stabsstelle "Deregulierung, Rechtsvereinfachung, Rechtsfolgenabschätzung" auch weiterhin die regelmäßige Überprüfung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie die Betreuung des Online-Portals "Regeln auf den Prüfstand" wahr.

Auf Regierungsebene wurde eine Haushaltsstrukturkommission einberufen, die am 24. März 2010 ihre konstituierende Sitzung hatte. In dieser Kommission sind neben der Finanzministerin der Chef der Staatskanzlei, die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, der Innenminister, der Justizminister und der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie vertreten. Die Kommission soll unter anderem Vorschläge zur strukturellen Umgestaltung des Thüringer Landeshaushalts erarbeiten, mittelfristig zur Verfügung stehende Einnahmevolumen ermitteln, die Strukturen des Landes in allen Bereichen umfassend analysieren sowie die laufenden und mittelfristigen Haushaltsplanungen im Hinblick auf die im Rahmen des Stabilitätsrates verwendeten Haushaltsindikatoren überprüfen.

Zu 7.:
Bei Konzipierung des Vorgehens für die Aufgabenerhebung und Aufgabenkritik wurde auch auf Erfahrungen aus anderen Ländern zurückgegriffen. Für die methodischen Vorgaben der Aufgabenkritik wurden vor allem die Erfahrungen des Landes Sachsen-Anhalt genutzt.

Bei der Durchführung der Aufgabenkritik fanden ebenfalls im Vorfeld Ländervergleiche statt. Eine lückenlose Darstellung der herangezogenen Erfahrungen ist auf Grund der Vielzahl aufgabenkritischer Vorschläge nicht möglich. Zurückgegriffen wurde etwa auf Erfahrungen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-An halt, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Zu 8.:
In der 3. Legislaturperiode fand in einigen obersten Landesbehörden eine aufgabenkritische Untersuchung statt. Beauftragt mit der Durchführung war die Firma MICUS. Auf die Ergebnisse dieser aufgabenkritischen Betrachtung wurde im Rahmen der Aufgabenkritik in der 4. Legislaturperiode zurückgegriffen.

Eine darüber hinausgehende Einbindung externer Berater bei der Konzepterstellung sowie der Durchführung der Aufgabenkritik erfolgte in der 4. Legislaturperiode nicht.

Zu 9.:
Die Konzeptentwicklung stellte eine Maßnahme dar, die lediglich den Bereich der Exekutive betraf. Insofern waren hier Vertreter gesellschaftlicher Interessen nicht zu beteiligen.

Bei der Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen (z. B. Gesetzesänderungen) werden die Vertreter gesellschaftlicher Interessen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beteiligt.

Zu 10.:
Im Zuge der Umsetzung der aufgabenkritischen Vorschläge konnten bis Ende des Jahres 2008 rund 28 Millionen Euro an Einsparungen erzielt werden.

Walsmann
Ministerin
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