22.02.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
22.02.2010
K l e i n e A n f r a g e 335
des Abgeordneten Barth (FDP)
Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter der Thüringer
Landesregierung
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Fremdsprachenkenntnissen ihrer Mitarbeiter generell bei?
2. In welchen Tätigkeitsbereichen der Landesregierung sowie deren Geschäftsbereichen hält sie die Beherrschung von Fremdsprachen für dringend geboten (bitte nach Dienststelle und Fremdsprachenerfordernis aufgliedern)?
3. Liegen den personalführenden Dienststellen der Landesregierung Erkenntnisse über die Fremdsprachenkenntnisse ihrer Mitarbeiter vor und wie sind diese zu bewerten?
4. Wie viele Mitarbeiter der Landesregierung verfügen über verhandlungssichere Kenntnisse der englischen, russischen, französischen oder spanischen Sprache?
5. Finden Sprachkenntnisse bei Neueinstellungen Berücksichtigung und wie werden diese geprüft?
6. Welche fremdsprachlichen Angebote bestehen im Weiterbildungskonzept der Landesverwaltung und wie werden diese genutzt? Welche finanziellen Mittel stehen hierfür untergliedert nach Geschäftsbereichen zur Verfügung?
7. Wie wirken sich erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungsangebote zur Verbesserung der Sprachkenntnisse auf die jeweiligen Beschäftigten der Landesverwaltung aus?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/729
07.04.2010
Der
Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. April 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Landesregierung hält die Fremdsprachenkenntnisse für ein immer wichtiger werdendes Qualifikationsmerkmal ihrer Bediensteten, damit der Freistaat Thüringen auch im europäischen Kontext und im Zeitalter weltweiter Vernetzung kommunikationsfähig bleibt. Die Bedeutung dieses Kriteriums muss im Zusammenhang mit der Verwendung der jeweiligen Mitarbeiter gesehen werden.
Zu 2.:
Auf die beigefügte Aufstellung der Einschätzungen der Ressorts in der Anlage 1 wird verweisen.
Zu 3.:
Den personalführenden Dienststellen liegen die sich aus den Personalakten ergebenden Fremdsprachenkenntnisse der Bediensteten vor. In der Regel werden diese im Personalerfassungsbogen dokumentiert. Eine individuelle Bewertung dieser Kenntnisse ohne konkreten Anlass findet nicht statt.
Zu 4.:
Statistische Auswertungen der Anzahl der Mitarbeiter getrennt nach den Kenntnissen in der englischen, russischen, französischen, spanischen oder auch einer anderen Fremdsprache werden in der Landesverwaltung nicht erhoben. Eine allgemeine Auswertung im Blick auf die Verhandlungssicherheit ist dementsprechend ebenfalls nicht möglich.
Im Thüringer Landesverwaltungsamt wird eine so genannte "Dolmetscherliste" geführt und stets aktualisiert. Es handelt sich dabei um zehn Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die über verhandlungssichere Englischkenntnisse, fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die über verhandlungssichere Französischkenntnisse verfügen und jeweils zwei Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit verhandlungssicheren Russisch- bzw. Spanischkenntnissen.
Zu 5.:
Bei Neueinstellungen orientiert sich die Personalauswahl an den Anforderungen der Stellenausschreibung und den Anforderungen an den ausgeschriebenen Dienstposten bzw. die ausgeschriebene Tätigkeit. Sind insoweit Fremdsprachenkenntnisse erforderlich werden diese durch einschlägige Zertifikate und ggf. durch Sprachtests oder Führung der Vorstellungsgespräche in einer oder mehreren Fremdsprachen ermittelt. (Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen.)
Für Einstellungen in den Polizeiberuf ist der Nachweis über das Erlernen einer Fremdsprache erforderlich; bei Einstellungen im mittleren und gehobenen Polizeidienst werden Englischtests durchgeführt. Bei der Einstellung von Islamwissenschaftlern im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz werden die Kenntnisse in der arabischen Sprache überprüft.
Zu 6.:
Auf die Aufstellung in der Anlage 2 wird verwiesen.
Zu 7.:
Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen zur Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse wirken sich insbesondere dann positiv aus, wenn diese Bediensteten in der Folge innerhalb der Landesverwaltung an einer Verwendung Interesse zeigen, welche Fremdsprachenkenntnisse erfordert. Generell erhöhen Fremdsprachenkenntnisse die Verwendungsmöglichkeiten.
In Vertretung
Stehfest
Ministerialdirigent