12.02.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.02.2010
K l e i n e A n f r a g e 315
des Abgeordneten Untermann (FDP)
Baustellen in Landesverwaltung
Aufgrund der überdurchschnittlich lang anhaltenden und kalten Wintersaison 2009/2010 sind Bauarbeiten an Landesbaustellen nur bedingt oder gar nicht möglich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind Verzögerungen infolge der Wetterlage bei Landesbaustellen bekannt und wenn ja, welche?
2. Bei welchen Bauprojekten verzögert sich deren Inbetriebnahme bzw. Freigabe absehbar auf mehr als einen Monat (bitte die zu erwartende Verzögerung je Bauvorhaben angeben)?
3. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Mehrkosten, die durch diese Verzögerungen bislang entstanden sind bzw. entstehen werden (bitte Aufschlüsselung nach Baustelle und dazugehörigen Kosten)?
4. Aus welchen Mitteln wird die Landesregierung die zusätzlich anfallenden Kosten finanzieren?
Untermann
Die Antwort der Landesregierung
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/670
22.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Ja - die einzelnen Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt:
1. Landesstraße (L) 1070, Ortsdurchfahrt Oberndorf, 3. und 4. Bauabschnitt
2. L 1350, Schnauderbrücke in Lucka
3. L 1026, Niederschmalkalden - Schmalkalden, Neubau der Bauwerke 2 bis 8
4. L 1358, Ersatzneubau der Brücke über die Bahnstrecke in Gößnitz
5. Neubau Jugendstrafanstalt mit angeschlossener Arrestanstalt in Arnstadt
6. Neubau Bereitschaftspolizei und Landeskriminalamt, Kranichfelder Straße 1-3, Erfurt
7. Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Grundinstandsetzung Dienstgebäude
Zu 2.:
Bei den nachfolgend aufgeführten Bauprojekten verzögert sich deren Inbetriebnahme bzw. Freigabe um mehr als einen Monat:
1. L 1070, Ortsdurchfahrt Oberndorf, 3. und 4. Bauabschnitt, Dauer der Verzögerung ca. zwei Monate
2. L 1350, Schnauderbrücke in Lucka, Dauer der Verzögerung ca. zwei Monate
Zu 3.:
Die laufenden Nachtragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Es können daher noch keine Aussagen zu Kosten getroffen werden.
Zu 4.:
Eventuell anfallende Mehrkosten werden aus Mitteln der Haushaltsstellen, bei denen die Baumaßnahmen jeweils veranschlagt sind, finanziert.
Carius
Minister