Kleine Anfragen

Auswirkungen der Änderung der Schwellenwerte in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
05.02.2010

K l e i n e A n f r a g e 296
der Abgeordneten Bergner (FDP)
Auswirkungen der Änderung der Schwellenwerte in Thüringen


Im Zuge des so genannten Konjunkturpakets II wurden die Schwellenwerte der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie, befristet bis zum 31. Dezember 2010, erheblich angehoben.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Hat sich, gemessen an seinem Gesamtauftragsvolumen, seit Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie der Anteil freihändiger sowie beschränkter Vergaben in Auftraggeberschaft des Freistaats Thüringen verändert? Falls ja, welche Veränderungen hat die Landesregierung festgestellt? Bitte getrennt aufführen nach Anzahl der Aufträge sowie nach Auftragsvolumina.

2. Hat sich seit Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie bei geförderten Maßnahmen, in denen der Freistaat Thüringen als Fördermittelbehörde auftritt oder diese Funktion an Dritte in Auftragsverwaltung vergeben hat, in Auftraggeberschaft von Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie von Zweckverbänden der Anteil freihändiger sowie beschränkter Vergaben, gemessen am Gesamtauftragsvolumen der genannten Gebietskörperschaften, verändert? Falls ja, welche Veränderungen hat die Landesregierung festgestellt? Bitte getrennt aufführen nach Anzahl der Aufträge sowie nach Auftragsvolumina.

3. Hat sich, gemessen an seinem Gesamtauftragsvolumen, seit Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie der Anteil der Aufträge in Auftraggeberschaft des Freistaats Thüringen verändert, welche durch Auftragnehmer mit Hauptsitz außerhalb Thüringens ausgeführt werden? Falls ja, welche Veränderungen hat die Landesregierung festgestellt? Bitte getrennt aufführen nach Anzahl der Aufträge sowie nach Auftragsvolumina.

4. Hat sich seit Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie bei geförderten Maßnahmen, in denen der Freistaat Thüringen als Fördermittelbehörde auftritt oder diese Funktion an Dritte in Auftragsverwaltung vergeben hat, in Auftraggeberschaft von Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie von Zweckverbänden der Anteil der Aufträge, gemessen am Gesamtauftragsvolumen der genannten Gebietsköperschaften verändert, welche durch Auftragnehmer mit Hauptsitz außerhalb Thüringens ausgeführt werden? Falls ja, welche Veränderungen hat die Landesregierung festgestellt? Bitte getrennt aufführen nach Anzahl der Aufträge sowie nach Auftragsvolumina.

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Erkenntnissen, die der Beantwortung der vorangegangenen Fragen zugrunde liegen, und wie begründet sie diese Schlussfolgerungen?

Bergner

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/687
23.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1. bis 4.:
Es besteht keine Pflicht zur statistischen Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellungen. Es können daher keine repräsentativen und belastbaren Aussagen über Veränderungen aus Anlass der Zweiten Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie getroffen werden.

Zu 5.:
Es wird auf die schriftlich erteilte Antwort der Landesregierung (Drucksache 5/146) auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner (FDP) - Schwellenwerte der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie (Drucksache 5/85) verwiesen.

Machnig
Minister
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