Anträge

Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/489
17.02.2010

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Änderung der Thüringer Kommunalordnung und des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes


Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der die Regelung des § 54 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) dahin gehend abändert, dass Gemeinden künftig nicht mehr dazu gezwungen werden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen primär durch so genannte "besondere Entgelte" für von ihr erbrachte Leistungen (§ 54 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO) generieren zu müssen und erst in zweiter Stufe durch Steuern (Nr. 2); die Gemeinden sollen stattdessen selbst entscheiden dürfen, in welcher Rang- und Reihenfolge sie Einnahmen beschaffen;

2. einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, mit dem ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der es den Kommunen künftig ermöglicht, Beiträge im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes fakultativ zu erheben, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind.

Begründung:
Die Thüringer Kommunalordnung zwingt die Thüringer Städte und Gemeinden, ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit und Ertragslage in § 54 Abs. 2 zur Erhebung besonderer Entgelte vor Erhebung kommunaler Steuern.
Das Thüringer Kommunalabgabengesetz zwingt die Thüringer Städte und Gemeinden, ungeachtet ihrer Ertragslage gemäß § 7 Abs. 1 zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit.
Da dies in zahlreichen Einzelfällen jedoch weder kommunalpolitisch gewollt noch erforderlich ist, wird damit in beiden Fällen unangemessen in die Belange der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen.

Für die Fraktion:
Bergner

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/15 am 25.03.2010 abgelehnt.
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