Anträge

Maßnahmen zur Gleichbehandlung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/486
16.02.2010

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Maßnahmen zur Gleichbehandlung von angestellten und
verbeamteten Lehrkräften in Thüringen


Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. einen Bericht über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Lösung der Ungleichbehandlung zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften vorzulegen;

2. unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Ungleichbehandlungen zwischen den teilzeitbeschäftigten angestellten Lehrkräften nach dem so genannten "Floating-Modell" einerseits und den Vollzeitbeschäftigten (Beamte und Nichtbeamte) andererseits zu beseitigen. Dies soll insbesondere auch vor dem Hintergrund geschehen, etwaige Unterrichtsstundenausfälle besser zu kompensieren.

Begründung:
Infolge des signifikanten Rückgangs der Schülerzahlen seit Beginn der 1990er Jahre beschloss die seinerzeit CDU/SPD-geführte Landesregierung im Jahr 1997, flexible Arbeitszeitmodelle, unter anderem das so genannte "Floating-Modell", einzuführen. Zielsetzung war, mit geringerer Wochenarbeitszeit und dem Verzicht auf einen Teil der Vergütung dem Lehrerüberhang zu begegnen, ohne betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen.

Ein Teil der teilzeitbeschäftigten Lehrerschaft nutzte die per Änderung des Thüringer Beamtengesetzes eingeräumte Option zur Teilzeit-Verbeamtung. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2007, dass Teilzeit- Beamtenverhältnisse den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums widersprechen und verfassungswidrig sind (vgl. 2 BvF 3/02).

Seither existiert in vielen Thüringer Lehrerkollegien de facto eine Zweiklassengesellschaft zwischen den zur Vollzeittätigkeit berechtigten verbeamteten "Floating-Lehrern" und den nach wie vor in Teilzeit beschäftigten angestellten "Floating-Lehrern". Nicht nachvollziehbar ist hierbei der Umstand, dass aufgrund der Art des Beschäftigungsverhältnisses einem Teil der Thüringer Lehrerschaft die Möglichkeit zur vergüteten Mehrarbeit bislang verwehrt bleibt.

Für die Fraktion:
Hitzing

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung 5/21 am 27.05.2010 abgelehnt.

Die Nummer 2 des Antrags wird in namentlicher Abstimmung bei 79 abgegebenen Stimmen mit 34 Jastimmen und 45 Neinstimmen (Anlage 3) abgelehnt.
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