07.12.2009
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
07.12.2009
K l e i n e A n f r a g e 141
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Todesfälle in Thüringer Strafvollzugseinrichtungen
Am 2. Dezember dieses Jahres hat sich in der Jugendstrafanstalt in Ichtershausen ein 21-jähriger
Häftling das Leben genommen. Dieser Todesfall ist damit der mittlerweile Fünfte innerhalb eines Jahres in einer Thüringer Justizvollzugsanstalt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Todesfälle gab es in den letzten fünf Jahren in Thüringer Gefängnissen, einschließlich Jugendstrafanstalten und -arrestanstalten?
2. Wie viele Todesfälle gehen dabei auf eigenen Antrieb zurück und wie viele sind, beispielsweise auf psychischen Druck vermittelt, auf dritte Personen, wie etwa Mithäftlinge oder Personal, zurückzuführen?
3. Gibt es eine Todesursache, die häufiger als andere auftritt?
4. Welche Rückschlüsse, beispielsweise bezüglich etwaiger Personalknappheit oder Sicherheitsmängel, lassen sich hieraus ableiten?
5. Wie verhält sich dabei die Thüringer Statistik nach Kenntnis der Landesregierung zu den anderen Bundesländern?
6. Beabsichtigt die Landesregierung zur Verringerung der Todesfallrate konkrete Maßnahmen zu ergreifen? Falls ja, welche? Falls nicht, warum nicht?
Koppe
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/369
21.01.2010
Das
Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Januar 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Seit dem Jahr 2005 ereigneten sich 13 Suizide in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen.
Zu 2.:
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Suizide in Thüringer Justizvollzugseinrichtungen auf dritte Personen zurückzuführen wären.
Zu 3.:
In zwölf Fällen erfolgte der Suizid durch Strangulation, in einem Fall schnitt sich der Gefangene die Pulsadern auf.
Zu 4.:
Nach Auffassung der Landesregierung stehen die Suizide in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Personalsituation oder der Sicherheitsorganisation im Thüringer Justizvollzug.
Zu 5.:
Nach Kenntnis der Landesregierung weist die Thüringer Statistik im bundesweiten Vergleich keine Besonderheiten auf.
Zu 6.:
Im Thüringer Justizvollzug finden anerkannte und in der Praxis erprobte präventive Maßnahmen der Suizidprophylaxe Anwendung. Ausgangspunkt aller Maßnahmen ist eine gründliche Anamnese der Persönlichkeit der Gefangenen in einer sorgfältigen Behandlungsuntersuchung, aufgrund deren Erkenntnisse für jeden Gefangenen konkrete und individuelle Angebote entwickelt werden.
In der Jugendstrafanstalt Ichtershausen findet darüber hinaus noch ein besonderes "Diagnoseverfahren der Fachdienste" Anwendung, in dem alle Gefangenen unmittelbar nach ihrer Aufnahme von Psychologen und Sozialarbeitern über ihre aktuelle Lebenssituation befragt werden.
Um das Suizidrisiko in den Justizvollzugsanstalten und in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen zu verringern, hat das Thüringer Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die, ausgehend von der Vielzahl der praktizierten Einzelmaßnahmen, ein umfassendes Präventionskonzept erarbeiten wird. Im Rahmen dieses Präventionskonzepts ist auch eine Kooperation mit den Einrichtungen des Maßregelvollzuges vorgesehen. Durch Erfahrungsaustausch und gegenseitige Hospitationen sollen die Bediensteten des Justizvollzuges mit der klinischen Arbeit und dem Umgang mit suizidgefährdeten Patienten vertraut gemacht werden.
Sofern präventive Maßnahmen dieser Art nicht ausreichen, werden auch die gesetzlich zulässigen besonderen Sicherungsmaßnahmen, wie Beobachtung des Gefangenen bei Nacht oder die Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum, angeordnet.
Dr. Poppenhäger
Minister