Kleine Anfragen

Landesweites Fachkräftemonitoring

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 268
des Abgeordneten Barth (FDP)
Landesweites Fachkräftemonitoring


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "landesweites Fachkräftemonitoring" durchzuführen (vgl. II.2. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Durchführung eines "landesweiten Fachkräftemonitorings"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Durchführung des "landesweiten Fachkräftemonitorings" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Durchführung des "landesweiten Fachkräftemonitorings" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Durchführung des "landesweiten Fachkräftemonitorings" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Durchführung des "landesweiten Fachkräftemonitorings"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?

a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Durchführung des "landesweiten Fachkräftemonitorings" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Veröffentlichung der Ergebnisse des "landesweiten Fachkräftemonitorings"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Ergebnisse des "landesweiten Fachkräftemonitorings" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Ergebnisse des "landesweiten Fachkräftemonitorings" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Durchführung des "landesweiten Fachkräftemonitorings" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Durchführung des "landesweiten Fachkräftemonitorings" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/690
22.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. März 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Das in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 aufgeführte "landesweite Fachkräftemonitoring" basiert auf zwei Säulen, der Thüringer Fachkräftestudie sowie der elektronischen Internetplattform Qualiservice Thüringen (QST).
Nachfolgend wird jeweils auf diese beiden Säulen eingegangen.

Zu 1.:
Ziel des Fachkräftemonitorings ist die Ermittlung und Analyse des zukünftigen Qualifizierungs- und Fachkräftebedarfs der Thüringer Unternehmen sowie die Konzipierung und Durchführung geeigneter Maßnahmen, die zur nachhaltigen Deckung dieses Bedarfs beitragen.

Zu 2.:
Die Zuständigkeit liegt beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.

Zu 3.:
Für die Durchführung des Fachkräftemonitorings ist die Abteilung Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik zuständig.

Zu 4.:
Die Thüringer Fachkräftestudie wird im Jahr 2010 neu aufgelegt bzw. in Auftrag gegeben.
QST ist seit 1. Januar 2010 als internetbasierte Dienstleistung zur Unterstützung aller Akteure des Thüringer Arbeitsmarktes in Fragen der bedarfsgerechten beruflichen Qualifizierung in Betrieb.

Zu 5.:
Mit der Umsetzung von QST wurde die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GFAW) beauftragt. Für das Projekt werden drei Mitarbeiter der GFAW eingesetzt.

Zu 6.:
Mit der Fortschreibung der Thüringer Fachkräftestudie wird ein externer Gutachter beauftragt. Derzeitig läuft das Ausschreibungsverfahren.
a) Die Auswahl der Gutachter erfolgt nach fachlichen und finanziellen Kriterien (wirtschaftlichstes Angebot).
b) Die Kosten für das externe Gutachten können derzeit nicht genannt werden, da der Zuschlag noch nichterteilt wurde.

Zu 7.:
Zu den Kosten der Fachkräftestudie siehe Antwort zu Frage 6.
Die Kosten für QST betragen für 2010 incl. Umsatzsteuer rd. 309 400 Euro, davon ca. 118 000 Euro Sachkosten und ca. 191 400 Euro Personalkosten.

Zu 8.:
Die Ergebnisse der Thüringer Fachkräftestudie 2010 werden Ende Oktober 2010 in Form einer Broschüre sowie im Internet veröffentlicht.
Die Ergebnisse von QST sind im Internet unter www.qualiservice-thueringen.de verfügbar.

Zu 9.:
Siehe Antwort zu Frage 8

Zu 10.:
Die Ergebnisse des Fachkräftemonitorings fließen in die Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Technologiepolitik sowie die Bildungspolitik mit ein.

Zu 11.:
Die Haushaltsmittel für die Durchführung des Fachkräftemonitorings werden im Einzelplan 07 – TMWAT eingestellt.

Zu 12.:
Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung ist die Erstellung des Fachkräftemonitorings eine Angelegenheit der Exekutive. Die Unterrichtung des Landtags wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Machnig
Minister
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