Kleine Anfragen

Landesarbeitsmarktprogramm 'Arbeit für Thüringen'

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 267
des Abgeordneten Barth (FDP)
Landesarbeitsmarktprogramm "Arbeit für Thüringen"


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Landesarbeitsmarktprogramm 'Arbeit für Thüringen'" zu entwickelt (vgl. II.2. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Entwicklung eines "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?

a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Veröffentlichung der Ergebnisse des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Ergebnisse des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Ergebnisse des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen'" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Landesarbeitsmarktprogramms 'Arbeit für Thüringen"' einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/689
22.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. März 2010 wie folgt beantwortet:

In der Vereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die fünfte Legislaturperiode des Thüringer Landtags ist festgehalten, dass ein Landesarbeitsmarktprogramm "Arbeit für Thüringen" entwickelt wird.

Mit Blick auf die gleichzeitig gestellte Kleine Anfrage Nr. 266, die sich auf das Programm "Gute Arbeit" bezieht, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung für den in der Koalitionsvereinbarung genannten arbeitsmarktpolitischen Zweck nicht zwei verschiedene, sondern ein umfassendes Programm entwickelt.

Weil die Kleinen Anfragen Nr. 266 und 267 inhaltlich identische Fragen enthalten, verweise ich hier auf die Antworten zur Kleinen Anfrage Nr. 266.

Machnig
Minister
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