Kleine Anfragen

Programm 'Gute Arbeit für Thüringen'

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 266
des Abgeordneten Barth (FDP)
Programm "Gute Arbeit für Thüringen"


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Programm 'Gute Arbeit für Thüringen'" zu entwickeln (vgl. II.1. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Entwicklung eines "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen' insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Veröffentlichung der Ergebnisse des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Ergebnisse des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Ergebnisse des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Programms 'Gute Arbeit für Thüringen'" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/660
22.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. März 2010 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung
In der Vereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die fünfte Legislaturperiode des Thüringer Landtags ist festgehalten, dass CDU und SPD für eine aktive Arbeitsmarktpolitik ein Programm "Gute Arbeit" auf den Weg bringen. An anderer Stelle wird ausgeführt, dass ein Landesarbeitsmarktprogramm "Arbeit für Thüringen" entwickelt wird.

Mit Blick auf die gleichzeitig gestellte Kleine Anfrage Nr. 267 des Herrn Abgeordneten Barth, die sich mit identischen Fragen auf das Programm "Arbeit für Thüringen" bezieht, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung für den in der Koalitionsvereinbarung genannten arbeitsmarktpolitischen Zweck nicht zwei verschiedene, sondern ein umfassendes Programm entwickelt.

Zu 1.:
Die inhaltlichen Zielsetzungen des Programms sind die Wiederherstellung und der Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit sowie die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Zu 2.:
Die Entwicklung des Programms erfolgt im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT).

Zu 3.:
Die Entwicklung des Programms gehört zu den Aufgaben verschiedener Referate.

Zu 4.:
Die Entwicklung des Programms findet zurzeit statt.

Zu 5.:
Die Entwicklung des Programms gehört zum Aufgaben- und Leistungsspektrum des TMWAT.

Zu 6.:
Über die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute ist derzeit noch keine Entscheidung getroffen.

Zu 7.:
Die notwendigen Mittel werden soweit der Landeshaushalt dazu ermächtigt eingesetzt.

Zu 8.:
Das Programm ist auf eine mehrjährige Laufzeit ausgerichtet und wird evaluiert werden.

Zu 9.:
Auf welche Art und Weise die Ergebnisse publiziert werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Zu 10.:
Die Ergebnisse werden in die Weiterentwicklung des Programms einfließen.
Zu 11.:
Die Mittel sind im Einzelplan 07 des Landeshaushaltsentwurfs veranschlagt.

Zu 12.:
Das Programm wird dem Parlament zugeleitet und erläutert.

Machnig
Minister
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