Kleine Anfragen

Potentialanalyse Kreativwirtschaft

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 262
des Abgeordneten Barth (FDP)
Potentialanalyse Kreativwirtschaft


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, eine "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" durchzuführen (vgl. II.7. und II.21. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Durchführung einer "Potentialanalyse Kreativwirtschaft"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Durchführung der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Durchführung der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Durchführung der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Durchführung der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Durchführung der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Ergebnisse der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Ergebnisse der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Durchführung der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Durchführung der "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/688
22.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Potentialanalyse Kreativwirtschaft soll für die Kernbranchen der Kreativwirtschaft die Lage und die Perspektiven in Thüringen untersuchen sowie Empfehlungen für eine künftige Weiterentwicklung erarbeiten.

Zu 2.:
Federführend ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWTA).

Zu 3.:
Die Erarbeitung erfolgt im zuständigen Referat.

Zu 4.:
Das Verfahren zur Auftragsvergabe der Potentialanalyse wird zeitnah beginnen soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Zu 5.:
Eine Auftragsvergabe und -begleitung würde im zuständigen Referat des TMWAT erfolgen.

Zu 6.:
Über die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute ist derzeit noch keine Entscheidung getroffen.

Zu 7.:
Dazu sind im Haushaltsentwurf entsprechende Mittel eingestellt worden.

Zu 8.:
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Veröffentlichung kann derzeit noch keine Angabe gemacht werden.

Zu 9.:
Dies wird in geeigneter Weise erfolgen.

Zu 10.:
Die Kernbranchen der Kreativwirtschaft mit besonderen Wachstumspotentialen in Thüringen sollen durch gezielte Initiativen des Landes gestärkt und ausgebaut werden.

Zu 11.:
Im Einzelplan 07 (TMWAT)

Zu 12.:
Die Landesregierung wird das Parlament in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Potentialanalyse unterrichten.

Machnig
Minister
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