Kleine Anfragen

Landesprogramm zur Förderung des Kinderschutzes

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 260
des Abgeordneten Barth (FDP)
Landesprogramm zur Förderung des Kinderschutzes


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Landesprogramm zur Förderung des Kinderschutzes" zu entwickeln (vgl. II.9. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Entwicklung eines "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Veröffentlichung der Ergebnisse des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Ergebnisse des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Ergebnisse des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/604
10.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Ziel eines Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes ist die Fortschreibung des Maßnahmekatalogs zur Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zwecks Förderung des Aus- und Aufbaus von Kinderschutzmaßnahmen, der Fortbildung der Fachkräfte sowie der Unterstützung der Vernetzung und Kooperation.

Zu 2. und 3.:
Für die Entwicklung des Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes ist das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Abteilung 3 "Jugend und Familie", Referat 31 "Jugendpolitik" zuständig.

Zu 4.:
Die inhaltliche Ausgestaltung eines Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes ist von den im Haushaltsjahr 2010 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und damit von den Ergebnissen der parlamentarischen Befassung mit dem Thüringer Haushaltsgesetz 2010 abhängig.

Zu 5. und 7.:
Die Entwicklung eines Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes gehört zum laufenden Geschäft des in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 genannten Referats. Ein zusätzlicher Bedarf an Personal- und Sachkosten ist damit nicht verbunden.

Zu 6.:
nein

Zu 8. und 9.:
Das Landesprogramm zur Förderung des Kinderschutzes bzw. die Fortschreibung des Maßnahmekatalogs zur Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen sollen im Rahmen einer Kinderschutztagung im Jahr 2011 vorgestellt werden. Die Tagungsunterlagen werden auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit veröffentlicht.

Zu 10.:
Die Ergebnisse des Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes werden bei einer möglichen Fortschreibung desselben berücksichtigt.

Zu 11.:
Die Kosten für die Entwicklung eines Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes werden aus dem Einzelplan 08 getragen.

Zu 12.:
Die Entwicklung des Landesprogramms zur Förderung des Kinderschutzes erfolgt in alleiniger Zuständigkeit der Landesregierung durch das zuständige Fachressort. Über Ergebnis und Wirkungsweise wird im Rahmen der üblichen parlamentarischen Arbeitsformen berichtet.
Wie in der Vergangenheit werden die Abgeordneten zu der in der Antwort zu Frage 8 angesprochenen Kinderschutztagung eingeladen.

Taubert
Ministerin
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