Kleine Anfragen

Bericht zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 259
des Abgeordneten Barth (FDP)
Bericht zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, einen "Bericht zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" zu erarbeiten (vgl. II.21. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Erarbeitung eines "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Erarbeitung des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Erarbeitung des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Erarbeitung des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Erarbeitung des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Erarbeitung des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Ergebnisse des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Ergebnisse des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Erarbeitung des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Erarbeitung des "Berichts zur Lage und Entwicklung der Kreativwirtschaft in Thüringen" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/691
22.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Zunächst wird die Landesregierung die "Potentialanalyse Kreativwirtschaft" erstellen. Es wird dazu auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 262 verwiesen. Die Erarbeitung zukünftiger Potentiale und Perspektiven kann nur auf der Basis einer aktuellen Berichterstattung der Kreativwirtschaft in Thüringen erfolgen.

Die Fragen 2 bis 12 sind damit implizit beantwortet.

Machnig
Minister
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