Kleine Anfragen

Energieeffizienzprogramm für Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 258
des Abgeordneten Barth (FDP)
Energieeffizienzprogramm für Thüringen


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Energieeffizienzprogramm für Thüringen" zu entwickeln (vgl. II.1. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung gegebenenfalls mit der Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Veröffentlichung der Ergebnisse des "Energieeffizienzprogramms für Thüringen"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Ergebnisse des "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Ergebnisse des "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung eines "Energieeffizienzprogramms für Thüringen" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/658
22.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Es soll ein Energieeffizienzprogramm für Thüringen erarbeitet werden, das Energieeffizienzpotenziale bei Gebäuden, in der Industrie und anderen Bereichen identifizieren und durch gezielte Maßnahmen ausschöpfen soll.

Zu 2.:
Federführend ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT).

Zu 3.:
Die Aufgabe wird in der Abteilung "Energiepolitik, Technologie- und Forschungsförderung" wahrgenommen.

Zu 4.:
Dies wird sobald als möglich geschehen.

Zu 5.:
Das Projekt wird von der Fachabteilung begleitet.

Zu 6.:
Das wird das TMWAT rechtzeitig entscheiden.

Zu 7.:
Eine Aussage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Zu 8.:
Ein Zeitpunkt kann derzeit noch nicht genannt werden.

Zu 9.:
Die Inhalte werden in geeigneter Weise Art und Weise publiziert werden, in welcher Form genau ist derzeit noch nicht entschieden.

Zu 10.:
Die Landesregierung wird die Inhalte in geeigneter Weise im Rahmen des erforderlichen Umbaus des bisherigen Energiesystems verwenden.

Zu 11.:
im Einzelplan 07

Zu 12.:
Die Entwicklung erfolgt in der Zuständigkeit der Landesregierung. Eine gesonderte Information des zuständigen Ausschusses über die Ergebnisse kann bei Bedarf gern erfolgen.

Machnig
Minister
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