Kleine Anfragen

Informationsfreiheitsbeauftragter

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 256
des Abgeordneten Barth (FDP)
Informationsfreiheitsbeauftragter


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, die Funktion des Datenschutzbeauftragten um die Funktion eines "Informationsfreiheitsbeauftragten" zu erweitern (vgl. II.17. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einsetzung eines "Informationsfreiheitsbeauftragten"?

2. Wann plant die Landesregierung, den "Informationsfreiheitsbeauftragten" zu berufen bzw. den Funktionsumfang des Datenschutzbeauftragten entsprechend zu erweitern?

3. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den zusätzlichen Bedarf an Personal beim "Informationsfreiheitsbeauftragten"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?

4. Auf welche Höhe veranschlagt die Landesregierung die jährlichen Kosten für den "Informationsfreiheitsbeauftragten" (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

5. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für den "Informationsfreiheitsbeauftragten" eingestellt?

6. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des "Informationsfreiheitsbeauftragten" erfüllt sind?

7. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Arbeit des "Informationsfreiheitsbeauftragten" einzubeziehen und/oder darüber zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Art und Weise soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/644
12.03.2010

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Nach dem Koalitionsvertrag ist beabsichtigt, die Aufgaben des Thüringer Datenschutzbeauftragten um die Funktion eines Informationsfreiheitsbeauftragten zu erweitern. Ziel ist zum einen, den Bürgern einen Ansprechpartner in Fragen des Informationszugangs anzubieten, und zum anderen, die Interessen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Zu 2.:
Der Zeitplan der Landesregierung sieht vor, das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz bis Mitte des Jahres 2011 zu evaluieren. Nach Abschluss der Evaluation wird die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Novellierung erarbeiten.

Zu 3.:
Die Landesregierung geht vor dem Hintergrund der Konzentration der Aufgaben bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den damit zu erwartenden Synergieeffekten davon aus, dass ein wesentlicher Mehrbedarf durch die Erweiterung des Aufgabenfeldes nicht entstehen wird. Die Personalauswahl richtet sich nach den Kriterien von Eignung, Leistung und Befähigung.

Zu 4.:
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Zu 5.:
Da die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zugeordnet werden, sind die Kosten im Einzelplan 01, Thüringer Landtag, zu veranschlagen.

Zu 6.:
Wie das Beispiel in anderen Bundesländern zeigt, stellen die Ziele, die mit der Einführung des Informationsfreiheitsbeauftragten erreicht werden sollen, eine auf Dauer angelegte Aufgabe dar.

Zu 7.:
Es dürfte sachgerecht sein, wenn der Datenschutzbeauftragte auch in seiner weiteren Funktion als Informationsfreiheitsbeauftragter regelmäßig gegenüber dem Landtag berichtet.

In Vertretung
Geibert
Staatssekretär
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