Anträge

Derzeitiges ACTA-Abkommen ablehnen - für die Vereinbarkeit eines fairen Urheberrechtsschutzes [...]

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/4355
25.04.2012

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Derzeitiges ACTA-Abkommen ablehnen - für die Vereinbarkeit eines fairen Urheberrechtsschutzes mit den Grund- und Freiheitsrechten im Internet


Die Landesregierung wird aufgefordert:

1. sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert wird,

2. sich dafür einzusetzen, dass ein neu zu verhandelndes Abkommen nur unter Maßgabe der Beteiligung demokratisch legitimierter Parlamente und größtmöglicher Transparenz entsteht,

3. sich dafür einzusetzen, neue Wege zu finden, um dem Anspruch eines zeitgemäßen Urheberrechtsschutzes unter Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten auch im Internet gerecht zu werden,

4. sich dafür einzusetzen, dass auch in Zukunft Internetprovider nicht dazu verpflichtet werden können, Nutzerinnen und Nutzer ihrer Dienste zu überwachen.

Begründung:

Nachdem, nicht wie bisher vorgesehen, dem Europäischen Parlament erst eine Stellungnahme über das ACTA-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden soll, ist mit einer Abstimmung im Europäischen Parlament noch im Sommer 2012 zu rechnen. Das derzeitige ACTA-Abkommen ist untauglich, um für den technischen und gesellschaftlichen Fortschritt eine ausgewogene Vereinbarkeit zwischen den berechtigten Interessen von Urhebern und den Interessen der Nutzer von neuen Medien herzustellen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist unverzichtbar, um kreative und innovative Ideen zu fördern. Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung für die Wertschöpfungen aus der Kreativwirtschaft. Wer in Forschung und Entwicklung investiert, muss sich sicher sein können, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet. Der Schutz darf aber nicht einseitig zu Lasten von bestehenden Grund- und Freiheitsrechten gehen. Die zunehmende Digitalisierung und die Möglichkeiten des Internets sind als Chancen zu begreifen. Um der digitalen Welt Rechnung zu tragen, müssen Grund- und Freiheitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer gewahrt werden. Zwischen Schutz des geistigen Eigentums und Grund- und Freiheitsrechten in der digitalen Welt ist ein angemessener Ausgleich zu finden. Die Fortschreibung eines Gesetzes für die analoge Welt kann diesen Anforderungen nicht gerecht werden.

Für die Fraktion:
Bergner, Koppe
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