Kleine Anfragen

Winterdienst in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
20.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 250
der Abgeordneten Untermann und Koppe (FDP)
Winterdienst in Thüringen


Der strenge Winter stellt wieder einmal enorme Anforderungen an den Winterdienst. Dank im Vorhinein an die Mitarbeiter, die alles gegeben haben, dass der Verkehr reibungslos funktioniert. Trotz dieser aufopferungsvollen Tätigkeit traten doch einige Probleme auf.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gab es Probleme bei der Zuständigkeit (Kommune, Kreis, Land, Bund) bei der Streuung und Beräumung? Wenn ja, wie wurde Abhilfe geschaffen?

2. Hat sich die Übertragung des Winterdienstes von Bund-, Landes- und Kreisstraßen in den Ortschaften auf die Kommunen bewährt?

3. Gab es Probleme bei der Streusalzversorgung? Wenn ja, wie werden diese in Zukunft behoben?

4. Gab es Unfälle oder Pannen in Folge von unqualifiziertem Personal oder mangelnder Ausrüstung? Wenn ja, welche?

5. Ist es richtig, dass es für diese Winterperiode in Thüringen 17 Ausschreibungen für den Winterdienst gab?

6. Ist es auch richtig, dass von diesen 17 Ausschreibungen 16 an ein und dasselbe Unternehmen vergeben wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen?

Untermann, Koppe

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/558
05.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Probleme bei der Zuständigkeit für den Winterdienst sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu 2.:
Die Fragestellung basiert auf der Annahme, die Zuständigkeit für den Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslagen habe ursprünglich bei Bund, Land bzw. den Kreisen gelegen und sei dann auf die Gemeinden übertragen worden.

Diese Annahme trifft jedoch nicht zu. Nicht nur in Thüringen ist der Winterdienst auf allen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen seit jeher klassische, eigene Pflichtaufgabe der Gemeinden. Der Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslagen ist Bestandteil der so genannten polizeimäßigen Reinigungspflicht und dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Zu 3.:
Nein; bei der Beräumung der Autobahnen sowie der Bundes- und Landesstraßen mit Streusalz gab es bislang keine Probleme.

Vor Beginn der Winterperiode 2009/2010 wurden für die Betreuung der Autobahnen ca. 12 000 Tonnen Streusalz eingelagert und für die Betreuung der Bundes- und Landesstraßen haben die Auftragnehmer ca. 82 000 Tonnen Streusalz eingelagert. Die Streusalzlieferungen werden durch vertraglich vereinbarte Nachlieferungen ergänzt.

Für die Autobahnen besteht derzeit noch ein Lagerbestand an Streusalz von ca. 7 000 Tonnen (60%) und für die Bundes- und Landesstraßen von ca. 15 000 Tonnen. Bei gleichbleibender winterlicher Witterung kann damit der Winterdienst auf den Autobahnen etwa weitere zehn Tage und auf den Bundes- und Landesstraßen etwa weitere 14 Tage gewährleistet werden.

Die Thüringer Straßenbauverwaltung hat bereits verschiedene Maßnahmen unternommen, um die Streusalzreserven bei verringerten oder verzögerten Nachlieferungen zu sichern. So wurde verfügt, dass die Standstreifen der Thüringer Autobahnen bis auf Weiteres nur noch geräumt und nicht mehr gestreut werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit steht es den Autobahnmeistereien jedoch frei, bei Bedarf auch die Standstreifen zu streuen.

Darüber hinaus wird gemeinsam mit den Landratsämtern geprüft, ob bei angespannten Wetterlagen zeitweilig das zu betreuende Streckennetz der Bundes- und Landesstraßen reduziert werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erreichbarkeit aller Gemeinden jeweils über eine öffentliche Straße in jedem Fall gewährleistet sein muss.

Über die Frage, ob und in welchem Umfang Probleme bei der Streusalzversorgung bei den Kreisen und Gemeinden aufgetreten sind, liegen der Landesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.

Zu 4.:
Nein; bei der Durchführung des Winterdienstes sind der Landesregierung keine Unfälle bekannt, die auf unqualifiziertes Personal oder mangelnde Ausrüstung zurückzuführen sind.

Zu 5.:
Ja; die operativen Leistungen des Betriebsdienstes - und damit auch der Winterdienst - werden für die Bundes- und Landesstraßen seit dem 01. Januar 2005 vollständig öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Die Ausschreibung des Winterdienstes erfolgt europaweit nach VOL/A jeweils bezogen auf die einzelnen 17 Thüringer Landkreise und über eine Leistungsdauer von mehreren Jahren.

Zu 6.:
Ja; im Ergebnis der in der Antwort zu Frage 5 genannten Ausschreibungen führt ein Unternehmen in der Winterdienstsaison 2009/2010 den Winterdienst in 16 von 17 Landkreisen durch. Die Angebote dieses Unternehmens waren im Ergebnis der Angebotsprüfungen - auch unter Berücksichtigung der personellen und technischen Ausstattung - jeweils die wirtschaftlichsten Angebote in den 16 Ausschreibungsverfahren.

Carius
Minister
Druckversion anzeigen

Das phpVerbandCMS benötigte 33 Datenbankabfragen und 1.1153 Sekunden zum Erstellen der Site. | GZIP ist aktiviert