18.01.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2010
K l e i n e A n f r a g e 221
des Abgeordneten Barth (FDP)
Leitbild für das pädagogische Personal
Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Leitbild für das pädagogische Personal" zu erarbeiten (vgl. II.5. der Koalitionsvereinbarung).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Erarbeitung eines "Leitbildes für das pädagogische Personal"?
2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Erarbeitung des "Leitbildes für das pädagogische Personal" federführend beauftragt werden?
3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Erarbeitung des "Leitbildes für das pädagogische Personal" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?
4. Wann plant die Landesregierung, die Erarbeitung des "Leitbildes für das pädagogische Personal" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?
5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Erarbeitung des "Leitbildes für das pädagogische Personal"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?
7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Erarbeitung des "Leitbildes für das pädagogische Personal" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?
8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung des "Leitbildes für das pädagogische Personal"?
9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte des "Leitbildes für das pädagogische Personal" publizieren?
10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Inhalte des "Leitbildes für das pädagogische Personal" weiterverwenden?
11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Leitbildes für das pädagogische Personal" eingestellt?
12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Leitbildes für das pädagogische Personal" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/571
05.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Ein zu entwickelndes Leitbild für das pädagogische Personal soll die Kompetenzen und die Anforderungen an das pädagogische Personal festschreiben.
Zu 2.:
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Zu 3.:
Die Entwicklung eines solchen Leitbildes wird vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur verantwortet. Er bedient sich dabei seiner Fachabteilungen.
Zu 4.:
Der Termin des Beginns der Erarbeitung des Leitbildes steht noch nicht fest; er soll zunächst mit dem Beirat für Lehrerbildung erörtert werden.
Zu 5.:
a) Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
b) Derzeit kann noch keine Aussage zum Bedarf von verwaltungsexternem Personal getroffen werden.
Zu 6. a und b:
Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 7.:
Die Kosten können derzeit noch nicht beziffert werden.
Zu 8.:
Zeitpunkte für die Fertigstellung und Veröffentlichung können noch nicht genannt werden.
Zu 9.:
Die Art und Weise der Publikation wird im Prozess der Entwicklung des Leitbildes festgelegt.
Zu 10.:
Die Verwendung der Inhalte wird ebenfalls im Prozess der Entwicklung des Leitbildes festgelegt werden.
Zu 11.:
Im Einzelplan 04
Zu 12.:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden, sofern sie dies wünschen, zu gegebener Zeit über die Entwicklung des Leitbildes unterrichtet.
Matschie
Minister