Kleine Anfragen

Landesstraßenbedarfsplan

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 220
des Abgeordneten Barth (FDP)
Landesstraßenbedarfsplan


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, einen "Landesstraßenbedarfsplan" zu erarbeiten (vgl. II.19. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Entwicklung eines "Landesstraßenbedarfsplans"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Landesstraßenbedarfsplans" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Landesstraßenbedarfsplans" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Erarbeitung des "Landesstraßenbedarfsplans" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Landesstraßenbedarfsplans"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Landesstraßenbedarfsplans" (bitte nach Personal und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung des "Landesstraßenbedarfsplans"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte des "Landesstraßenbedarfsplans"
publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Inhalte des "Landesstraßenbedarfsplans" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Landesstraßenbedarfsplans" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Landesstraßenbedarfsplans" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung:

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/684
24.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. März 2010 (Eingang: 25. März 2010) wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Ziel der Landesregierung ist es, den nach Umsetzung des laufenden Umstufungs- sowie Abschluss des EFRE-Neu- und Ausbauprogramms 2007 bis 2013 noch bestehenden Neu-, Um- und Ausbaubedarf im Landesstraßennetz zu ermitteln.

Zu 2.:
Die Federführung liegt bei der Abteilung Verkehr des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV).

Zu 3.:
Die Koordinierung der notwendigen Voruntersuchungen erfolgt durch das Referat "Verkehrspolitik, Verkehrsträgerübergreifende Angelegenheiten" des TMBLV in Zusammenarbeit mit den Abteilungen "Erhaltung, Verkehr, Betrieb" und "Planung, Bau, Umweltschutz" des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV). Die Straßenbauämter werden in die Erarbeitung des Landesstraßenbedarfsplans einbezogen. Die organisatorische Zuordnung kann den im Internet zugänglichen Organigrammen entnommen werden.

Zu 4.:
Die Arbeiten für den Landesstraßenbedarfsplan sollen in dieser Legislaturperiode beginnen.

Zu 5.:
Der Landesstraßenbedarfsplan soll mit dem vorhandenen Personal verwaltungsintern entwickelt und erarbeitet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine Aussagen zum Personalbedarf getroffen werden.

Zu 6.:
Hierzu sind noch keine Entscheidungen getroffen.

Zu 7.:
Hierzu sind derzeit noch keine Aussagen möglich.

Zu 8.:
Der Entwurf des Landesstraßenbedarfsplans soll zum Ende der Legislaturperiode vorliegen und nach der Beschlussfassung durch das Kabinett veröffentlicht werden.

Zu 9.:
Es ist beabsichtigt, den Landesstraßenbedarfsplan im Internet zu veröffentlichen.

Zu 10.:
Auf der Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans werden durch das TLBV Vierjahrespläne für die Erneuerung von Ortsdurchfahrten, freien Strecken und Bauwerken sowie Maßnahmepläne für den Neu-, Um- und Ausbau von Landesstraßen erarbeitet.

Zu 11.:
Die Kosten für den Landesstraßenbedarfsplan werden im Einzelplan 10 des Landeshaushalts eingestellt.

Zu 12.:
Die Erarbeitung des Landesstraßenbedarfsplans erfolgt in alleiniger Zuständigkeit der Landesregierung durch das zuständige Fachressort. Über das Ergebnis wird im Rahmen der üblichen parlamentarischen Arbeitsformen berichtet. Im Übrigen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9.

Carius
Minister
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