Kleine Anfragen

Gefahrguttransporte durch den 'Jagdbergtunnel'? (Teil I)

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2012

K l e i n e A n f r a g e 2102
der Abgeordneten Barth und Untermann (FDP)
Gefahrguttransporte durch den "Jagdbergtunnel"? (Teil I)

Die Bundesregierung hat in Umsetzung der EU-Richtlinie "über die Mindestanforderungen für die Sicherheit von Straßentunneln, die länger als 500 Meter und Teil des transeuropäischen Netzes sind" im Jahr 2006 die "Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) erlassen. Die Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 611 der Abgeordneten Siegesmund (Drucksache 5/1211) ergab zwar, dass "(...) die Risikoanalyse nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) [...] vom Vorhabenträger, der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), beauftragt worden ist", Ergebnisse hätten zum Zeitpunkt der Fragestellung allerdings noch nicht vorgelegen. In der Antwort auf eine Schriftliche Frage des zum Zeitpunkt der Fragestellung Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Uwe Barth, (Drucksache 16/6218) gab der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Ulrich Kasparick, an, dass "die Risikoanalyse zur Durchführung von Gefahrguttransporten durch den Jagdbergtunnel im Zuge der Autobahn 4 bei Jena bereits bei der zuständigen Landesbehörde vorliegt."

Wir fragen die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass die Risikoanalyse der zuständigen Behörde vorliegt? Welche Behörde ist dies?

2. Wie erklärt das TMBLV die mögliche Diskrepanz zwischen seinen und den Aussagen des Staatssekretärs im BMVBS hinsichtlich des Vorliegens einer Risikoanalyse für den "Jagdbergtunnel"?

3. Falls die Risikoanalyse vorliegt, seit wann liegt sie vor und was sind ihre wesentlichen Ergebnisse? Falls sie nicht vorliegt, für welchen Zeitpunkt erwartet das TMBLV das Vorliegen einer Risikoanalyse auf Grundlage der RABT?4. Gefahrgüter welcher Gefahrgutklassen passieren nach Kenntnis des TMBLV bzw. den nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches die Bundesautobahn (BAB) 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Jena-Lobeda in beiden Fahrtrichtungen (bitte jeweils das Aufkommen pro Jahr in Tonnen, eingeordnet in Gefahrgutklassen und gegebenenfalls Unterklassen für die zurückliegenden fünf Jahre aufführen)?

4. Gefahrgüter welcher Gefahrgutklassen passieren nach Kenntnis des TMBLV bzw. den nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches die Bundesautobahn (BAB) 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Jena-Lobeda in beiden Fahrtrichtungen (bitte jeweils das Aufkommen pro Jahr in Tonnen, eingeordnet in Gefahrgutklassen und gegebenenfalls Unterklassen für die zurückliegenden fünf Jahre aufführen)?

5. Gefahrgüter welcher Gefahrgutklassen sind nach Kenntnis des TMBLV bzw. den nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches für den "Jagdbergtunnel" ausdrücklich zugelassen, dürfen ihn demzufolge passieren? Wie wird diese Bewertung jeweils begründet?

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen die unter Frage 5 aufgeführten zugelassenen Arten von Gefahrgütern den "Jagdbergtunnel" passieren? Mit welchen sicherheitstechnischen Einrichtungen muss der "Jagdbergtunnel" gegebenenfalls zusätzlich ausgerüstet werden, um die genannten Voraussetzungen zu erfüllen?

7. Liegt bereits ein Konzept zur Abwehr der Gefahren, die vom Transport von Gefahrgütern durch den "Jagdbergtunnel" ausgehen vor bzw. befindet sich ein solches gegenwärtig in Vorbereitung? Falls ja, welches sind dessen wesentliche Inhalte und wer war an der Erarbeitung beteiligt? Falls nein, wann wird ein entsprechendes Konzept fertig gestellt?

Barth, Untermann

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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