18.01.2012
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2012
K l e i n e A n f r a g e 2103
der Abgeordneten Barth und Untermann (FDP)
Gefahrguttransporte durch den "Jagdbergtunnel"? (Teil II)
Die Bundesregierung hat in Umsetzung der EU-Richtlinie "über die Mindestanforderungen für die Sicherheit von Straßentunneln, die länger als 500 Meter und Teil des transeuropäischen Netzes sind" im Jahr 2006 die "Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT) erlassen. Die Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 611 der Abgeordneten Siegesmund (Drucksache 5/1211) ergab zwar, dass "(...) die Risikoanalyse nach den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) [...] vom Vorhabenträger, der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), beauftragt worden ist", Ergebnisse hätten zum Zeitpunkt der Fragestellung allerdings noch nicht vorgelegen. In der Antwort auf eine Schriftliche Frage des zum Zeitpunkt der Fragestellung Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Uwe Barth, (Drucksache 16/6218) gab der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Ulrich Kasparick, an, dass "die Risikoanalyse zur Durchführung von Gefahrguttransporten durch den Jagdbergtunnel im Zuge der Autobahn 4 bei Jena bereits bei der zuständigen Landesbehörde vorliegt."
Wir fragen die Landesregierung:
1. Gefahrgüter welcher Gefahrgutklassen sind nach Kenntnis des TMBLV bzw. den nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches für den "Jagdbergtunnel" ausdrücklich nicht zugelassen, dürfen ihn also nicht passieren? Wie wird diese Bewertung jeweils begründet?
2. Welche Alternativen gibt es für den Transport derjenigen Gefahrgüter, die nach Auskunft von Frage 1 den "Jagdbergtunnel" ausdrücklich nicht passieren dürfen (bitte für jede Alternative jeweils deren Vor- und Nachteile aufführen)?
3. Welche Streckenführung ist für den Transport derjenigen Gefahrgüter, die nach Auskunft von Frage 1 den "Jagdbergtunnel" ausdrücklich nicht passieren dürfen gegebenenfalls als Umleitungsstrecke in beide Fahrtrichtungen vorgesehen? In welchem Umfang werden Gefahrgüter dabei auch durch bewohnte Gebiete transportiert? Welche Alternativstrecken wurden anhand welcher Kriterien geprüft? Was gab den Ausschlag für die favorisierte Umleitungsstrecke? Sind für die gewählte Umleitungsstrecke gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen notwendig und falls ja, in welchen Umfang und wo werden diese realisiert?
4. Welche Erkenntnisse liegen dem TMBLV bzw. den nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches darüber vor, in welchem Umfang die Anwohner und andere Schutzgüter durch eine gegebenenfalls notwendige Umleitungsstrecke für Gefahrguttransporte beeinträchtigt werden?
5. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt ist vom TMBLV bzw. den nachgeordneten Behörden seines Geschäftsbereiches geprüft worden, ob eine Fahrspur der heutigen Streckenführung der Bundesautobahn (BAB) 4 zwischen Magdala und Jena-Lobeda für Gefahrguttransporte oder als Ausweichstrecke im Falle von Havarien im Tunnel aufrechtzuerhalten wäre? Welche Gründe sprechen nach Auffassung des TMBLV gegen diese Option und wann ist die entsprechende Entscheidung gefallen?
6. Wie bewertet das TMBLV die Auswirkungen auf Anwohner und andere Schutzgüter, wenn als Alternative zu einer Umleitungsstrecke beispielsweise Gefahrgutsammelstellen an den Tunneleingängen eingerichtet werden?
7. Wurde mit dem Bau des "Jagdbergtunnels" begonnen, bevor
a) das Ergebnis der Risikoanalyse für das Bauwerk vorlag,
b) hinreichend geklärt worden war, in welchem Umfang die Anwohner und andere Schutzgüter durch eine gegebenenfalls notwendige Umleitungsstrecke für Gefahrguttransporte beeinträchtigt werden,
c) hinreichend geklärt worden war, welche Streckenführung für Gefahrguttransporte als Umleitungsstrecke vorgesehen wird und
d) hinreichend geklärt worden war, welche Auswirkungen Alternativen zu einer Umleitungsstrecke beispielsweise die Einrichtung von Gefahrgutsammelstellen auf Anwohner und andere Schutzgüter hätten?
Wie begründet das TMBLV jeweils seine Auffassung?
Barth, Untermann
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER