18.01.2010
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2010
K l e i n e A n f r a g e 219
des Abgeordneten Barth (FDP)
Arbeitsbereich "Strategische Sozialplanung"
Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, einen "Arbeitsbereich 'Strategische Sozialplanung'" einzurichten (vgl. II.8. der Koalitionsvereinbarung).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einrichtung eines "Arbeitsbereiches 'Strategische Sozialplanung'"?
2. Welcher obersten Dienstbehörde soll der "Arbeitsbereich 'Strategische Sozialplanung'" dienstrechtlich zugeordnet werden?
3. Wie und wo gliedert sich der "Arbeitsbereich 'Strategische Sozialplanung'" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?
4. Wann plant die Landesregierung, den "Arbeitsbereich 'Strategische Sozialplanung'" einzurichten?
5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für den "Arbeitsbereich 'Strategische Sozialplanung'"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?
c) Nach welchen Kriterien und Verfahren erfolgt die Personalauswahl?
6. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die jährlichen Kosten für den "Arbeitsbereich 'Strategische Sozialplanung'" (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?
7. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für den "Arbeitsbereich 'Strategische Sozialplanung'" eingestellt?
8. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des "Arbeitsbereiches 'Strategische Sozialplanung'" erfüllt sind?
9. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Arbeitsbereiches 'Strategische Sozialplanung'" einzubeziehen und/ oder es über deren Ergebnisse und Wirkungsweise zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?
Barth
Die Antwort der Landesregierung:
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/570
05.03.2010
Das
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. März 2010 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Einrichtung der Stabsstelle Strategische Sozialplanung hat den effektiven und abgestimmten Einsatz von Fördermitteln des Landes und den Abbau regionaler Ungleichheiten zum Ziel. Vorhandene Planungsaufträge sollen miteinander vernetzt und Synergieeffekte genutzt werden. Arbeitsfelder sind maßgeblich die Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Sucht- und Drogenhilfe sowie der Alten- und Behindertenhilfe. In Kooperation mit Kommunen und freien Trägern sollen empirisch gesicherte Entwicklungen sowie sich abzeichnende soziale Problemlagen beschrieben und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
Zu 2.:
Die Stabsstelle Strategische Sozialplanung ist dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) zugeordnet.
Zu 3. und 4.:
Die Stabsstelle Strategische Sozialplanung ist im Leitungsbereich des TMSFG bereits eingerichtet.
Zu 5. a bis c:
Derzeit befindet sich die Stabsstelle im Aufbau und ist zurzeit lediglich mit einer Person besetzt. Im Rahmen organisatorischer Veränderungen ist eine Aufstockung auf zunächst drei Personalstellen vorgesehen. Dabei handelt es sich sämtlich um verwaltungsinternes Personal. Die Auswahl erfolgt aufgrund von fachlichen Kriterien.
Zu 6.:
Ein zusätzlicher Bedarf an Personalkosten entsteht nicht. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Für begleitende wissenschaftliche Studien, Berichte u.ä.m. sind Sachkosten von bis zu 50 000 Euro vorgesehen.
Zu 7.:
Die Kosten werden aus dem Einzelplan 08 getragen.
Zu 8.:
Die Erfüllung der Aufgaben ist derzeit nicht absehbar. Dementsprechend liegen keine Planungen für diesen Fall vor.
Zu 9.:
Die Entwicklung des Arbeitsbereiches erfolgt in alleiniger Zuständigkeit der Landesregierung durch das zuständige Fachressort. Über Ergebnis und Wirkungsweise wird im Rahmen der üblichen parlamentarischen Arbeitsformen berichtet.
Taubert
Ministerin