26.07.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
26.07.2011
K l e i n e A n f r a g e 1682
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Zahnrettungsboxen an Thüringer Schulen
Rund ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Europa erleiden bis zum 16. Lebensjahr einen Zahnunfall. Die Fallzahlen sind steigend. Dies hat umso größere Bedeutung, als dass vor allem die wichtigen oberen Frontschneidezähne besonders häufig betroffen sind. Deren Fehlen ist besonders auffällig und somit belastend für Heranwachsende. Dank moderner Adhäsivtechniken können Kronenfrakturen in den meisten Fällen dauerhaft und kosmetisch zufriedenstellend repariert werden. Der Verlust eines kompletten Zahns ist hingegen ein schwerwiegendes Ereignis. Ein ausgeschlagener Zahn kann jedoch wieder implantiert werden. Hierzu muss er im richtigen Nährmedium aufbewahrt werden. Die sogenannte Zahnrettungsbox ist ein großer Fortschritt. In ihr kann der Zahn bei Raumtemperatur bis zu 48 Stunden aufbewahrt werden. Die Unfallkasse Hessen hat 2009 bereits zum vierten Mal alle Schulen in Hessen mit Zahnrettungsboxen ausgestattet. Die Unfallkasse Hessen geht davon aus, dass sich diese Investition rechnet und vor allem für die Betroffenen von unschätzbarem Vorteil ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Position nimmt die Landesregierung im Hinblick auf das Thema Gesundheitsschutz von Schülern und Lehrern an Thüringer Schulen ein?
2. Welche Programme zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Schülern und Lehrern an Thüringer Schulen hat die Landesregierung seit dem Beginn der Legislatur im Jahr 2009 aufgelegt?
3. Sind alle Schulen in Thüringen mit Zahnrettungsboxen ausgestattet? Wenn nein, warum nicht?
4. Aus welchen Quellen (z.B. Krankenkassen, Unfallkassen etc.) haben Schulen - die mit mindestens einer Zahnrettungsbox ausgestattet sind - diese bezogen?
5. Wer ersetzt gebrauchte oder zu alte Zahnrettungsboxen?
6. Gibt es Bundesländer, in denen alle Schulen regelmäßig mit Zahnrettungsboxen ausgestattet werden? Wenn ja, welche?
7. Aus welchen Quellen (z.B. Krankenkassen, Unfallkassen etc.) werden Schulen in anderen Bundesländern mit Zahnrettungsboxen ausgestattet?
8. Gibt es in den entsprechenden Bundesländern Rahmenverträge bzw. Vereinbarungen zwischen Ministerien und anderen Institutionen zur regelmäßigen Ausstattung der Schulen mit Zahnrettungsboxen?
9. Plant die Landesregierung oder andere Institutionen alle Thüringer Schulen zukünftig regelmäßig mit Zahnrettungsboxen auszustatten? Wenn ja, ab wann und wenn nein, warum nicht?
10. Welche Erkenntnisse über die Wirksamkeit (z.B. Unfallnachsorge bei Zahntraumata) von Zahnrettungsboxen liegen der Landesregierung vor und wie begründet sie diese?
11. Empfehlen Vertreter der Zahnärzteschaft den flächendeckenden Einsatz von Zahnrettungsboxen an Thüringer Schulen? Wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?
Koppe
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER