Kleine Anfragen

Haushaltsvollzug im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
08.08.2011

K l e i n e A n f r a g e 1699
des Abgeordneten Barth (FDP)
Haushaltsvollzug im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie


In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1491 des Abgeordneten Kemmerich listen fast alle Thüringer Landesministerien detailliert Aufgabenstellung, Bearbeitungsstand und Kosten für Gutachten, Analysen, Marketingmaßnahmen und Konzepterstellungen auf. Allein das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT) beschreibt zwar Aufgabenstellung und Bearbeitungsstand, führt aber anstelle der angefragten Ist-Kosten für jedes Projekt nur die Art der Veröffentlichung auf. Hierzu wird in der Antwort erläutert: "Zu den Kosten für die Erstellung der einzelnen Gutachten kann das TMWAT keine Angaben machen." Diese Aussage stellt die Zuverlässigkeit der Mittelbewirtschaftung im Verantwortungsbereich des Thüringer Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in ernste Zweifel, da sie den rechtlichen Anforderungen an eine korrekte Haushaltsführung widerspricht. In § 35 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 282), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 604) geändert worden ist, heißt es in Absatz 1: "AIIe Einnahmen und Ausgaben sind mit ihrem vollen Betrag bei dem hierfür vorgesehenen Titel zu buchen, soweit sich aus § 15 Abs. 1 Satz 3 nichts anderes ergibt."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist dem Minister und dem Staatssekretär im TMWAT erstmalig bekannt geworden, dass es Probleme bei der korrekten Verbuchung von Ausgaben in ihrem Verantwortungsbereich gibt?

2. Wie bewertet die Führungsebene des TMWAT den Umstand, dass Ausgaben im Bereich des TMWAT offensichtlich nicht korrekt und im Einklang mit den Anforderungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung verbucht worden sind?

3. Gibt es Hinweise auf mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der fehlerhaften Verbuchung von Ausgaben im TMWAT?

4. Falls ja: Wurden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden hierüber informiert?

5. Falls nein: Wie ist der genaue Stand der internen Untersuchung der Vorgänge?

6. Bis wann plant das TMWAT, die korrekte Verbuchung der Ist-Ausgaben der in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1491 aufgeführten Projekte nachzuholen?

7. Falls dies bereits geschehen ist: Was waren jeweils die konkreten Ist-Kosten der in der Antwort zur Kleinen Anfrage 1491 aufgeführten Projekte?

8. Falls dies noch nicht geschehen ist: Bis wann ist geplant, die korrekte Zuordnung der Ist-Ausgaben vorzunehmen und bis wann soll das Parlament über die korrekten Ist-Kosten informiert werden?

9. Wie beabsichtigt die Führungsebene des TMWAT in Zukunft sicherzustellen, dass die in der Thüringer Landeshaushaltsordnung festgelegten Grundsätze einer korrekten Haushaltsführung in ihrem Verantwortungsbereich beachtet werden?

10. Welche konkreten Schritte hat die Führungsebene des TMWAT bisher unternommen, um die Missstände bei der korrekten Verbuchung von Ausgaben abzustellen?

11. Hält die Führungsebene des TMWAT die bisher unternommenen Schritte für ausreichend, um die bekannt gewordenen Probleme bei der korrekten Haushaltsführung in ihrem Verantwortungsbereich abzustellen?

12. Falls nein, welche weiteren Schritte zur Wiederherstellung einer rechtlich einwandfreien Haushaltsführung sind geplant?

Barth

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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