Kleine Anfragen

Seniorenpolitisches Konzept

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 218
des Abgeordneten Barth (FDP)
Seniorenpolitisches Konzept


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, ein "Seniorenpolitisches Konzept" zu entwickeln (vgl. II.8. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Entwicklung eines "Seniorenpolitischen Konzepts"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung des "Seniorenpolitischen Konzepts" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung des "Seniorenpolitischen Konzepts" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, die Entwicklung des "Seniorenpolitischen Konzepts" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung des "Seniorenpolitischen Konzepts"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung des "Seniorenpolitischen Konzepts" insgesamt (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung des "Seniorenpolitischen Konzepts"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte des "Seniorenpolitischen Konzepts" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Inhalte des "Seniorenpolitischen Konzepts" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung des "Seniorenpolitischen Konzepts" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung des "Seniorenpolitischen Konzepts" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/549
02.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer aktivierenden Seniorenpolitik, welches die Potentiale der älteren Menschen erkennt und die darin enthaltenen Chancen nutzt.
Dieses Ziel soll unter Beachtung der Prämissen der Selbstbestimmung und Selbsthilfe der Senioren, der Mitgestaltung der Senioren in und an der Gesellschaft und der Solidarität der Generationen bzw. das Auffangen und Mitgetragenwerden der älteren Mitmenschen durch die stärkeren Generationen erreicht werden

Zu 2.:
Die Zuständigkeit für das Seniorenpolitische Konzept liegt beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG).

Zu 3.:
Die Aufgabe "Seniorenpolitik" und damit die Erarbeitung des Seniorenpolitischen Konzepts wird im TMSFG, Abteilung 2 "Soziales", Referat 22 "Seniorenpolitik, Pflege" wahrgenommen.

Zu 4.:
Mit der Erarbeitung eines Seniorenpolitischen Konzepts ist bereits im Jahr 2009 begonnen worden.

Zu 5.:
Es ist vorgesehen, das Seniorenpolitische Konzept grundsätzlich mit dem vorhandenen Personal des TMSFG zu erarbeiten.

Zu 6.:
Zurzeit ist die Vergabe von Aufträgen an verwaltungsexterne Beratungsinstitute nicht vorgesehen.

Zu 7.:
Die Erarbeitung eines Seniorenpolitischen Konzepts ist ein längerfristig angelegter, laufender Diskussionsprozess, welcher vor allem durch die Einbindung der in diesem Bereich arbeitenden Organisationen und Verbände gekennzeichnet ist. Eine konkrete Höhe der Entwicklungskosten kann daher nicht angegeben werden.

Zu 8.:
Ein genauer Zeitpunkt kann nicht angegeben werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Zu 9.:
Es ist vorgesehen, die Endfassung des Seniorenpolitischen Konzepts zu drucken und in entsprechender Form in das Internet einzustellen.

Zu 10.:
Das Seniorenpolitische Konzept soll Leitlinien für mittel- und langfristige Handlungsstrategien bieten und Einzelmaßnahmen initiieren helfen.

Zu 11.:
Die Kosten für das Seniorenpolitische Konzept werden aus dem Einzelplan 08 getragen.
Zu 12.:
Die Entwicklung des Seniorenpolitischen Konzepts erfolgt in alleiniger Zuständigkeit der Landesregierung durch das zuständige Fachressort. Über Ergebnis und Wirkungsweise wird im Rahmen der üblichen parlamentarischen Arbeitsformen berichtet.

Taubert
Ministerin
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