01.11.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
01.11.2011
K l e i n e A n f r a g e 1917
der Abgeordneten Hitzing (FDP)
Vergabe von "Arbeitsstipendien für Bildende Kunst"
Die Landesregierung hat angekündigt, nach 15 Jahren das Verfahren zur Vergabe von "Arbeitsstipendien für Bildende Kunst" ab dem Jahr 2012 zu ändern. Man habe sich für ein zweistufiges Verfahren entschieden. Sieben "Kunstsachverständige und Kenner der Thüringer Kunstszene" würden künftig je eine Künstlerin bzw. einen Künstler für ein Stipendium vorschlagen. Ein "Fachbeirat für Bildende Kunst" wähle dann zwei Stipendiaten aus den Vorschlägen aus.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Ziele verfolgt die Landesregierung über die Vergabe von "Arbeitsstipendien für Bildende Kunst" und wie begründet sie diese?
2. Nach welchen konkreten Verfahren wurden bislang die "Arbeitsstipendien für Bildende Kunst" vergeben; wie bewertet die Landesregierung diese und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
3. Welche konkreten Gründe führt die Landesregierung zur Änderung des Vergabeverfahrens für die "Arbeitsstipendien für Bildende Kunst" an, welche Vorteile verspricht sie sich vom angegebenen neuen Vergabeverfahren und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?
4. Wie begründet die Landesregierung die Auswahl der sieben "Kunstsachverständigen und Kenner der Thüringer Kunstszene"; welche konkreten Kriterien muss eine Person erfüllen, um "Kunstsachverständiger" oder "Kenner der Thüringer Kunstszene" zu sein und wer legt diese Kriterien fest?
5. Wie begründet die Landesregierung die Verleihung des exklusiven Vorschlagsrechts an die sieben "Kunstsachverständigen und Kenner der Thüringer Kunstszene"?
6. Wer ist Mitglied im "Fachbeirat für Bildende Kunst" und wie begründet die Landesregierung deren Auswahl?
7. Wie häufig und nach welchen konkreten Verfahren wechseln die Mitglieder des Gremiums aus "Kunstsachverständigen und Kennern der Thüringer Kunstszene" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezüglichen Vorgaben?
8. Wie häufig und nach welchen konkreten Verfahren wechseln die Mitglieder des "Fachbeirates für Bildende Kunst" und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezüglichen Vorgaben?
9. In welchem konkreten Zeitraum wurde das öffentliche Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der "Arbeitsstipendien für Bildende Kunst" für das Jahr 2012 durchgeführt?
10. Welche konkreten Möglichkeiten räumt die Landesregierung Künstlerinnen und Künstlern ein, die den sieben "Kunstsachverständigen und Kennern der Thüringer Kunstszene" unbekannt sind beziehungsweise aus anderen Gründen nicht vorgeschlagen werden können, am Vergabeverfahren beteiligt zu werden; gewährt sie ein initiatives Selbstvorstellungsrecht für Interessierte und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?
11. Über welche konkreten Verfahren kann die Landesregierung ausschließen, dass bei der durch die sieben "Kunstsachverständigen und Kenner der Thüringer Kunstszene" vorzunehmenden Auswahl von potentiellen Stipendiaten ein Interessenkonflikt auf Grund einer persönlichen Beziehung von Vorschlagenden und Vorzuschlagenden entsteht?
12. Nach welchen konkreten, wissenschaftlich anerkannten künstlerischen Kriterien nehmen die "Kunstsachverständigen und Kenner der Thüringer Kunstszene" die Auswahl der Vorzuschlagenden vor; nach welchen konkreten, wissenschaftlich anerkannten künstlerischen Kriterien nimmt der "Fachbeirat für Bildende Kunst" die Auswahl der Stipendiaten vor; wer legt diese Kriterien fest und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
13. Welche Berücksichtigung finden soziale Kriterien, wie beispielsweise das Einkommen oder das Vermögen des potentiellen Stipendiaten in den beiden Auswahlstufen bei der Vergabe der "Arbeitsstipendien für Bildende Kunst" und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?
14. Welchen konkreten regionalen Bezug müssen die Stipendiaten in welcher Auswahlstufe grundsätzlich hinsichtlich persönlicher Merkmale oder ihrer künstlerischen Arbeit vorweisen, um im Vergabefahren Berücksichtigung zu finden?
15. Welche Berücksichtigung findet das Lebensalter in den jeweiligen Stufen bei der Auswahl der Stipendiaten und wie hoch ist das Durchschnittsalter der in den Jahren 1997 bis 2011 geförderten 39 Künstlerinnen und 28 Künstler zu Beginn der Förderung durch das entsprechende Stipendium gewesen?
Hitzing
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER