Kleine Anfragen

Auswirkungen des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
12.01.2012

K l e i n e A n f r a g e 2083
des Abgeordneten Bergner (FDP)
Auswirkungen des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren


Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist am 1. September 2011 in Kraft getreten. Auswirkungen auf den Schutz der Bevölkerung sind bisher nicht bekannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Beißvorfälle durch Hunde sind seit dem 1. September 2011 in Thüringen angezeigt wurden (bitte auflisten nach Hunderassen, nach den in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes als unwiderlegbar gefährlich eingestuften Hunderassen und Kreuzungen sowie nach Monaten)?

2. Wie viele Beißvorfälle sind seit dem 1. Januar 2010 bis zum 1. September 2011 in Thüringen angezeigt wurden (bitte auflisten nach Hunderassen, nach den im nun geltenden Gesetz als unwiderlegbar gefährlich eingestuften Hunderassen und Kreuzungen sowie nach Monaten)?

3. Wie viele Hundehalter haben seit dem 1. September 2011 ihren Hund mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen lassen und wie und wo erfolgt die Datenspeicherung sowie die Datenabfrage?

4. Für wie viele Hunde der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes als unwiderlegbar gefährlich eingestuften Hunderassen wurde seit dem 1. September 2011 in Thüringen eine Erlaubnis beantragt (bitte getrennt auflisten nach den als unwiderlegbar gefährlich eingestuften vier Hunderassen, Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

5. Für wie viele Hunde nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes wurde seit dem 1. September 2011 in Thüringen eine Erlaubnis beantragt (bitte getrennt nach Hunderassen sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?

6. Für wie viele Tiere nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes wurde seit dem 1. September 2011 eine Erlaubnis beantragt (bitte einzeln auflisten nach Tierart sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?

7. Wie viele Sachkundenachweise nach § 5 des Gesetzes wurden seit dem 1. September 2011 abgelegt und für welche Tierart bzw. Hunderasse?

8. Wie viele Wesenstests nach § 9 des Gesetzes wurden seit dem 1. September 2011 absolviert (bitte einzeln auflisten nach Hunderasse und Ergebnis)?

9. Welche im Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen wurden seit dem 1. September 2011 bereits erlassen und welche Rechtsverordnungen werden noch erarbeitet?

10. Wenn vorgesehene Rechtsverordnungen (Frage 9) noch nicht erlassen wurden; durch wen und nach welchen Kriterien werden derzeit Wesenstests und Sachkundeprüfungen vorgenommen (bitte einzeln auflisten)?

11. Welche und wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 14 des Gesetzes wurden seit dem 1. September 2011 festgestellt und wie wurden diese geahndet (bitte einzeln auflisten)?

12. Werden seit dem Inkrafttreten des Gesetzes Statistiken für eine spätere Evaluation des Gesetzes erhoben? Falls ja, von wem und in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht?

13. Welche Erfahrungen haben die Ordnungsbehörden bei strittigen Rasseeinstufungen gemacht und wer oder welche Institution hat diese Einstufungen und nach welchen Kriterien vorgenommen?

14. Wie viele nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes als unwiderlegbar gefährlich eingestuften Hunde wurden seit dem 1. September 2011 bis jetzt unfruchtbar gemacht (bitte einzeln nach Hunderasse und Kreuzungen auflisten)?

Bergner

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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