Kleine Anfragen

Luftverkehrskonzeption

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
18.01.2010

K l e i n e A n f r a g e 217
des Abgeordneten Barth (FDP)
Luftverkehrskonzeption


Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, eine "Luftverkehrskonzeption" zu erarbeiten (vgl. II.19. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Entwicklung einer "Luftverkehrskonzeption"?

2. Welche oberste Dienstbehörde soll mit der Entwicklung der "Luftverkehrskonzeption" federführend beauftragt werden?

3. Wie und wo gliedert sich die Aufgabe der Entwicklung der "Luftverkehrskonzeption" in die Organisationsstruktur dieses Ressorts ein (bitte nach folgendem Muster angeben: gegebenenfalls Name der nachgeordneten Behörde, Leitungsebene, Abteilung, Referatsgruppe, Referat)?

4. Wann plant die Landesregierung, di Erarbeitung der "Luftverkehrskonzeption" zu beginnen bzw. in Auftrag zu geben?

5. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den Bedarf an Personal für die Entwicklung der "Luftverkehrskonzeption"?
a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?
b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

6. Plant die Landesregierung gegebenenfalls die Beauftragung verwaltungsexterner wissenschaftlicher oder privatwirtschaftlicher Beratungsinstitute?
a) Falls ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Beratungsinstitute?
b) In welcher Höhe veranschlagt die Landesregierung die Kosten für diese verwaltungsexternen Beratungsleistungen?

7. Auf welche Höhe beziffert die Landesregierung die Kosten für die Entwicklung der "Luftverkehrskonzeption" (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

8. Für welchen Zeitpunkt prognostiziert die Landesregierung die Fertigstellung und Veröffentlichung der "Luftverkehrskonzeption"?

9. Auf welche Art und Weise will die Landesregierung die Inhalte der "Luftverkehrskonzeption" publizieren?

10. In welcher Gestalt will die Landesregierung die Inhalte der "Luftverkehrskonzeption" weiterverwenden?

11. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für die Entwicklung der "Luftverkehrskonzeption" eingestellt?

12. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Entwicklung der "Luftverkehrskonzeption" einzubeziehen und/oder über die Ergebnisse zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Form soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

Barth

Die Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
Drucksache 5/555
04.03.2010

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. März 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Luftverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen auf den Weg zu bringen, das den struktur- und regionalpolitischen sowie wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung trägt. Dieses Konzept wird das "Luftverkehrskonzept für das Land Thüringen" (Drucksache 1/2109) aus dem Jahr 1993 ersetzen.

Zu 2.:
Die Federführung liegt beim Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.

Zu 3.:
Die Aufgabe wird im Referat "EU- und Rechtsangelegenheiten im Verkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt" des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr bearbeitet. Die organisatorische Zuordnung kann dem im Internet zugänglichen Organigramm entnommen werden.

Zu 4.:
Erste Vorarbeiten am Luftverkehrskonzept wurden durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr bereits im vergangenen Jahr begonnen. Die Arbeiten am Luftverkehrskonzept werden stetig fortgeführt.

Zu 5.:
Die Überarbeitung des Luftverkehrskonzepts erfolgt mit dem vorhandenen Personal.

Zu 6.:
nein

Zu 7.:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können dazu keine Aussagen getroffen werden. Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen.

Zu 8.:
Die Fertigstellung ist im Jahr 2011 zu erwarten.

Zu 9.:
Die Veröffentlichung des Luftverkehrskonzepts ist auch als Landtagsdrucksache geplant.

Zu 10.:
Das Luftverkehrskonzept wird die zu erwartenden Entwicklungen an den einzelnen Standorten skizzieren sowie den Luftverkehrsinfrastrukturen bestimmte Funktionen zuweisen. Insofern sind u. a. Auswirkungen auf die Regionalplanung sowie die Zuwendungspolitik zu erwarten.

Zu 11.:
Sofern zusätzliche Mittel für die Entwicklung des Luftverkehrskonzepts notwendig sein sollten, werden diese im Einzelplan 10 des Landeshaushaltsplans eingestellt. Mit Hinweis auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 ist eine gesonderte Haushaltsanmeldung bisher nicht vorgesehen.

Zu 12.:
Der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung sieht die Einbeziehung des Parlaments in die Aufgabenerledigung der Exekutive nicht vor. Über Art und Umfang der Unterrichtung des Landtags wird zu gegebener Zeit entschieden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 9.

Carius
Minister
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