Anträge

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/3902
18.01.2012

A n t r a g
der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Mögliches Fehlverhalten der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden, einschließlich der zuständigen Ministerien unter Einschluss der politischen Leitungen, sowie der mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitenden Personen (so genannte menschliche Quellen) im Zusammenhang mit Aktivitäten rechtsextremer Strukturen, insbesondere des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und des "Thüringer Heimatschutzes" (THS) und seiner Mitglieder sowie mögliche Fehler der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden bei der Aufklärung und Verfolgung der dem NSU und ihm verbundener Netzwerke zugerechneten Straftaten


Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.

A. Untersuchungsgegenstand

I. Der Untersuchungsausschuss soll aufklären,
1. ob und in welchem Umfang die Gefahr der Bildung militanter rechtsextremer Strukturen in Thüringen durch die Landesregierung falsch eingeschätzt wurden und somit deren Herausbildung
begünstigt wurde;
2. ob und in welchem Maße Thüringer Sicherheitsbehörden an Gründung und Aufbau sowie der Unterstützung rechtsextremer Strukturen in Thüringen, beispielsweise der "Anti-Antifa Ostthüringen" als Vorläufer des "Thüringer Heimatschutzes", durch den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und verdeckten Ermittlern beteiligt waren, diese beförderten oder durch Unterlassen geeigneter Maßnahmen duldeten und eingesetzte V-Personen und verdeckte Ermittler an der Durchführung oder Vorbereitung von Straftaten sowie Aktivitäten, die sich gegen das Grundgesetz richteten, beteiligt waren oder diese begünstigten;
3. ob und in welchem Umfang Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden und die mit ihnen zusammenarbeitenden Personen (so genannte menschliche Quellen) sowie die zuständigen Ministerien die ihnen gesetzlich übertragenen Befugnisse überschritten haben und/oder bei dem Einsatz, beim Führen und Beaufsichtigen von V-Personen bzw. verdeckten Ermittlern oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beobachtung rechtsextremer Strukturen und mit der Verfolgung und Aufklärung von durch diese begangenen Straftaten gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben;
4. ob und inwiefern Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden und die mit ihnen zusammenarbeitenden Personen (so genannte menschliche Quellen) sowie die zuständigen Ministerien rechtsextreme Strukturen und Personen mangelhaft beobachtet und unzureichend strafrechtlich oder im Rahmen der Gefahrenabwehr gegen sie ermittelt und damit insbesondere die Entstehung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" ermöglicht oder begünstigt haben,
5. ob und in welchem Maße unter Beachtung der den Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden tatsächlich vorliegenden Erkenntnisse bzw. Erkenntnisse, die erlangt hätten werden können, über Aufenthalt, Aktivitäten und Straftaten durch Handeln oder Unterlassen Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden und der mit ihnen zusammenarbeitenden Personen (so genannte menschliche Quellen) Straftaten, die dem "Nationalsozialistischen Untergrund" sowie dessen Unterstützern zugerechnet werden, ermöglicht, begünstigt oder erleichtert wurden;
6. ob und in welchem Maße durch Handeln oder Unterlassen Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden und mit ihnen zusammenarbeitender Personen (so genannte menschliche Quellen) die Aufklärung und Verfolgung von dem "Nationalsozialistischen Untergrund" sowie dessen Unterstützern und seiner Netzwerke zugerechneten Straftaten ver- oder behindert worden ist;
7. ob alle rechtlichen und tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten und Verpflichtungen zur Aufklärung und damit Verhinderung von Straftaten durch Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden in dem erforderlichen Maße umgesetzt wurden;
8. ob und inwieweit Unzulänglichkeiten in der Organisationsstruktur, bei der Ausübung der den Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden übertragenen Befugnisse, im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht sowie im Rahmen eines rechtlich gebotenen und zulässigen Informationsaustausches untereinander dazu beigetragen haben, dass sich militante und terroristische rechtsextreme Strukturen herausbilden konnten, dass aus diesem Milieu Straftaten begangen wurden sowie Maßnahmen der Zielfahndung nach Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrundes" erfolglos blieben;
9. ob und in welchem Umfang Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden Kenntnis darüber hatten, dass Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Mitgliedern rechtsextremer Strukturen in Thüringen nachrichtendienstlich zusammenarbeiteten oder diese unterstützten und wie durch Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden mit diesen Kenntnissen umgegangen wurde;
10. ob und inwieweit Unzulänglichkeiten in der rechtlich gebotenen und zulässigen Zusammenarbeit zwischen Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden und Behörden des Bundes und der Länder, einschließlich im Ausland, mit dazu beigetragen haben, dass sich militante und terroristische rechtsextremer Strukturen herausbilden konnten und aus diesem Milieu heraus Straftaten begangen wurden sowie Maßnahmen der Zielfahndung nach Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrundes" erfolglos blieben.

II. Der Untersuchungsausschuss soll gleichfalls Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen für zukünftige Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und der Prävention von Rechtsextremismus, die künftige Bekämpfung des Rechtsextremismus, für eine verbesserte demokratische und parlamentarische Kontrolle der handelnden Behörden, für eine notwendige Neuorganisation der Sicherheitsbehörden in Thüringen unter Beachtung bestehender verfassungsrechtlicher Grenzen, einschließlich der Änderung gesetzlicher Regelungen und für die Verbesserung der Lage der tatsächlichen und potentiellen Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt vorschlagen.

III. Zur Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes sind neben den zwingend einzubeziehenden Beweismitteln auch alle Unterlagen, Feststellungen und gewonnenen Erkenntnisse der von der Thüringer Landesregierung eingesetzten Untersuchungskommission (sog. Schäfer-Kommission) sowie der so genannte Gasser- Bericht hinzuzuziehen.

B. Der Thüringer Landtag erachtet nach bisher vorliegendem Kenntnisstand auch die Beantwortung folgender, sich aus dem Untersuchungsgegenstand ergebender Fragen im Rahmen der Aufklärung des Untersuchungsauftrages für notwendig, die der Untersuchungsausschuss in seine Arbeit insofern einbeziehen soll:

I. Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV):
1. Über welche Informationen verfügte das TLfV über Böhnhardt,
Mundlos und Zschäpe durch die Beobachtung des "Thüringer Heimatschutzes" (früher: "Anti-Antifa Ostthüringen") und der NPD seit dem Jahr 1994?
2. Welche Informationen wurden den Thüringer Sicherheitsbehörden durch das führende Mitglied des "Thüringer Heimatschutzes", Tino Brandt, der bis zum Jahr 2001 Informant des TLfV gewesen ist, über die drei Personen und deren Aktivitäten zwischen 1994 und 2001 übermittelt?
3. Wann wurde der Hinweis auf Garagen in Jena, in denen Bombenattrappen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe vermutet wurden, an welche Behörden, Stellen oder Personen weitergeleitet?
4. Wurden vor den Durchsuchungen am 26. Januar 1998 Erkenntnisse des TLfV im Zusammenhang mit den Aktivitäten des "Thüringer Heimatschutzes" und von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an die Polizei und/oder Justizbehörden weitergegeben und/oder Maßnahmen über das weitere Vorgehen
mit diesen abgesprochen?
5. Über welche Erkenntnisse verfügte das TLfV über die Herkunft des am 26. Januar 1998 sichergestellten TNT sowie über die im Jahr 1997 in Jena aufgefundenen Sprengstoffe?
6. War das TLfV an dem Untertauchen der drei Personen im Januar 1998 beteiligt oder informiert? Wenn ja, wie und aus welchen Motiven? Wie wird dies auch rechtlich gerechtfertigt?
7. Gab es nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Kenntnisse oder Verdachtsmomente über tatsächliche oder mögliche Aufenthaltsorte der Genannten? Wenn ja, was wurde aufgrund solcher Erkenntnisse oder Vermutungen im TLfV veranlasst und inwieweit wurden solche Kenntnisse oder Verdachtsmomente an andere Behörden, Stellen oder Personen weitergegeben?
8. Wurden nach dem Untertauchen der Genannten - unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei - eigene Maßnahmen zur Ermittlung des Aufenthalts der genannten Personen eingeleitet und vollzogen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruhten diese Maßnahmen, wer hatte diese Maßnahmen angeordnet und welche anderen Behörden, Stellen oder Personen wurden über diese Maßnahmen in Kenntnis gesetzt?
9. Wurde Vertrauensleuten oder Gewährspersonen in rechtsextremistischen Parteien oder Kreisen Geld für die Übermittlung von Informationen und Hinweisen angeboten oder gezahlt? Falls ja, welche Informationen erhielt das TLfV dadurch?
10. Hat das TLfV ein oder mehrere Exemplare des so genannten Progromly-Spiels des NSU erworben? Wenn ja, wie viele, zu welchem Preis und zu welchem Zweck?
11. Sollte Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe oder ihren Unterstützern ein Geldbetrag zum Erwerb echter oder unechter Ausweisdokumente zugeleitet werden? Wenn ja, warum sollten die Genannten bei der Ausweisbeschaffung unterstützt werden?
12. Über welche Kenntnis vom Aufenthalt der drei gesuchten Personen verfügte das TLfV zwischen 1998 und 2003?
13. Trifft es zu, dass Informationen über bzw. Kenntnisse von Aufenthaltsorten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe überhaupt nicht oder nur zeitverzögert an die Thüringer Polizei und/oder die Justiz weitergeleitet wurden?
14. Wurden Informationen über polizeiliche Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen gegen rechtsextremistische Parteien und Gruppierungen an Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, an Dritte oder Vertrauenspersonen der Genannten, insbesondere an Tino Brandt, weitergegeben?
15. Bestanden seitens des TLfV nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe direkt oder indirekt über Dritte Kontakt zu einzelnen oder allen Genannten?
16. Verfügte das TLfV nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe über Informationen, dass der V-Mann Tino Brandt Kontakt zu den drei Flüchtigen hatte? Wenn ja, ab wann waren dem TLfV diese Kontakte bekannt, welche Maßnahmen hat es daraufhin ergriffen und welche anderen Thüringer Behörden, Stellen oder Personen wurden über diese Kenntnisse unterrichtet?
17. Lagen dem TLfV Erkenntnisse darüber vor, dass sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe den Strafverfolgungsbehörden stellen wollten? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
18. Hat Beate Zschäpe versucht, Kontakt mit dem TLfV aufzunehmen und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
19. Trifft es zu, dass das TLfV im Auftrag des Thüringer Innenministeriums Untersuchungen zur Informationsweitergabe durch Polizeibedienstete an rechtsextremistische Parteien und Gruppierungen vorgenommen hat?
20. Welche Mitarbeiter im TLfV waren für die in den Fragen 1 bis 19 genannten Maßnahmen und/oder Kontakte federführend zuständig und inwiefern ist es dabei zu Unzulänglichkeiten in der internen Organisation des TLfV gekommen?
21. Inwieweit und zu welchen Zeitpunkten lagen dem TLfV Hinweise oder Erkenntnisse über den Geldbedarf der flüchtigen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sowie über Geldsammlungen aus rechtsextremistischen Parteien, Vereinigungen oder Netzwerken zur Unterstützung der Genannten vor? Inwieweit gab es Überlegungen oder Aktivitäten des TLfV, den Genannten oder Mittelspersonen Gelder zuzuleiten? Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten und zu welchem Zweck?
22. Über welche Kenntnisse verfügte das TLfV hinsichtlich des Aufenthalts der drei gesuchten Personen zwischen 2003 und 2011?
23. Inwieweit verfügte das TLfV vor dem November 2011 über Erkenntnisse oder Verdachtsmomente, dass Böhnhardt, Mundlos und/oder Zschäpe Banküberfälle und Morde verübten?
24. Inwieweit ist es zutreffend, dass eine sich auf ein Täterprofil stützende Anfrage in den Jahren 2005/2006 der für die Aufklärung der Serienmorde an Migranten gebildeten Sonderkommission
"Bosporus" an die Landesämter für Verfassungsschutz vom TLfV unbeantwortet blieb, obwohl eine Übereinstimmung von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit dem Täterprofil gegeben war?
25. Hat das TLfV versucht oder ist es ihm gelungen, Böhnhardt, Mundlos und/oder Zschäpe als V-Personen anzuwerben und zu führen? Welche Erkenntnisse hat das TLfV sich daraus versprochen oder im Fall der Führung dabei gewonnen? Welche Geldbeträge oder Sachleistungen haben die Genannten, falls sie oder Einzelne von ihnen als V-Personen geführt worden sein sollten, dafür vom TLfV erhalten?
26. Wurden - wenn ja, in welchem Zeitraum - andere Personen aus dem Umfeld oder aus Unterstützernetzwerken der Genannten als V-Personen geführt? Falls ja, welche Erkenntnisse wurden von diesen über Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe dem TLfV übermittelt und wie wurde damit umgegangen?
27. Lagen oder liegen dem TLfV Hinweise vor, dass einzelne oder alle Genannten möglicherweise V-Personen anderer Landesämter für Verfassungsschutz oder des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder Kontaktpersonen anderer Sicherheitsbehörden des Bundes gewesen sind?
28. Nach welchen Kriterien hat das TLfV Personen ausgewählt, um sie bei den Genannten selbst oder im Umfeld der drei Gesuchten als V-Personen zu verorten?
29. Inwieweit und durch welche Maßnahmen wurde vom TLfV sichergestellt, dass Führungspersonen von V-Personen keine eigene ideologische Nähe zu rechtsextremem Gedankengut besitzen?
30. Wann zum ersten Mal, in welcher Form, wie oft in Folge und
mit welchen Inhalten hat das TLfV über seine Erkenntnisse zu den Aktivitäten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, deren Untertauchen und ihren möglichen Aufenthaltsorten und Aktivitäten aus dem Untergrund heraus das Thüringer Innenministerium und andere Behörden, insbesondere das Landeskriminalamt und die zuständige Staatsanwaltschaft, in Kenntnis gesetzt?
31. Inwieweit hat das TLfV bei Maßnahmen in Bezug auf Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seine ihm im Thüringer Verfassungsschutzgesetz eingeräumten Befugnisse überschritten?
32. Inwieweit war im TLfV nach dem Ausscheiden des damaligen Präsidenten im Sommer 2000 gewährleistet, dass sämtliche Führungsaufgaben der Behörde weitergeführt werden konnten und gegebenenfalls Kontakte des TLfV über V-Personen in den NSU oder dessen Umfeld weiter genutzt werden konnten?
33. Inwieweit lagen dem TLfV Hinweise darauf vor, dass Holger G. und Ralf Wohlleben nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit diesen in Kontakt standen und diese unterstützten? Wenn Hinweise vorlagen, wann wurden entsprechende Informationen an andere Thüringer Behörden oder an Sicherheitsbehörden des Bundes und anderer Länder weitergegeben?
34. Inwieweit sind dem TLfV Informationen über den Verbleib von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe oder über deren Unterstützung durch Dritte von den Sicherheitsbehörden anderer Länder übermittelt worden und welche Konsequenzen sind daraus seitens des TLfV gezogen worden?
35. In welcher Form ist das TLfV am laufenden Ermittlungsverfahren beteiligt, hat versucht sich selbst zu beteiligen oder hat versucht, Einfluss darauf auszuüben?
36. Ergeben sich aus dem so genannten Gasser-Bericht Mängelin Struktur und Arbeit des TLfV, die Einfluss auf den Umgang mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe und den zugehörigen Ermittlungen zu diesen Personen und ihrem Umfeld gehabt haben?
37. Welche Folgen wurden aus dem so genannten Gasser-Bericht personell und strukturell gezogen?

II. Thüringer Polizei/Thüringer Landeskriminalamt und Thüringer Innenministerium
1. Welche Personen im Thüringer Innenministerium hatten federführend Kenntnis über die unter Nummer I Fragen 1 bis 19 genannten Maßnahmen des TLfV und welchen Mitarbeitern des Thüringer Innenministeriums oblag in den Jahren 1994 bis einschließlich 2011 federführend die Dienst- und Fachaufsicht über das TLfV?
2. Wann zum ersten Mal, in welcher Form, wie oft in Folge und mit welchen Inhalten hat das TLfV über seine Erkenntnisse zu den Aktivitäten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, deren Untertauchen und ihren möglichen Aufenthaltsorten und Aktivitäten aus dem Untergrund heraus das Thüringer Innenministerium und/oder das Landeskriminalamt in Kenntnis gesetzt?
3. Inwieweit trifft es zu, dass in den Jahren nach 1998 ein Zugriff auf die untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durch die Polizeibehörden wiederholt daran scheiterte, dass Adressen von vermuteten Wohnungen zwar korrekt, aber nicht mehr aktuell gewesen sind?
4. Trifft es zu, dass es seitens der eingesetzten Zielfahnder eine oder mehrere Beschwerden über (vermutete) Behinderungen bei der Ergreifung von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gab? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis wurde solchen Beschwerden nachgegangen?
5. Trifft es zu, dass es im Jahr 2002 ein Gespräch zwischen dem damaligen Innenstaatssekretär und dem damaligen Justizstaatssekretär zu der Problematik gegeben hat, ob und inwieweit es zur Beeinträchtigung von Fahndungsmaßnahmen der Polizei nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gekommen ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Inwieweit trifft es zu, dass Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamtes kurz nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe diese drei Personen in Chemnitz aufgespürt hatten, der Einsatz von Polizeibeamten zur Festnahme der drei Gesuchten bevorstand und dieser Einsatz erst im letzten Moment abgebrochen worden ist? Wenn dieser Sachverhalt zutrifft: Welcher Amtsträger in welcher Thüringer Behörde hat den Abbruch des genannten Einsatzes angeordnet und aus welchen Gründen erfolgte dies? Trifft es zu, dass sich die am bevorstehenden Einsatz beteiligten Beamten über den Abbruch beschwert haben? Falls ja, bei wem? Trifft es zu, dass es daraufhin ein Gespräch zwischen Vertretern des Thüringer Innenministeriums und den betreffenden Beamten
gegeben hat? Zwischen welchen Beamten und welchen Vertretern des Thüringer Innenministeriums hat zu welchem Zeitpunkt ein solches Gespräch stattgefunden?
7. Gab es im Thüringer Innenministerium und im TLfV Bestrebungen, die für Rechtsextremismus zuständige Abteilung im TLfV nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe personell und logistisch zu verstärken und Maßnahmen zur Beobachtung rechtsextremer Parteien und Organisationen in Thüringen durch das TLfV auszuweiten? Aus welchen Gründen und auf wessen Entscheidung wurden die genannten Maßnahmen durchgeführt oder nicht durchgeführt?
8. In welchem Umfang wurden im Bereich der Thüringer Polizei Akten über die Ermittlungen zum Aufenthalt von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wann und durch wen vernichtet?

III. Thüringer Staatsanwaltschaft und Thüringer Justizministerium 1. Welche Informationen lagen der zuständigen Staatsanwaltschaft bei der Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses für die drei Garagen in Jena im Januar 1998 tatsächlich vor? Warum wurde die Durchsuchung nicht mit einer vorläufigen Ingewahrsamnahme verbunden?
2. Was führte dazu, dass die rechtskräftig gewordene Verurteilung des Böhnhardt zu einer Jugendhaftstrafe im Januar 1998 noch nicht zum Haftantritt oder zu einem Vollstreckungshaftbefehl führte?
3. Aufgrund welcher Erwägungen gelangte die Staatsanwaltschaft Gera seinerzeit zur Auffassung, dass der Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Strafgesetzbuch im Fall der Handlungen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nicht erfüllt sei?
4. Trifft es zu, dass der Generalbundesanwalt nach Kenntnis der Landesregierung später in einer separaten Prüfung ebenfalls diese Rechtsauffassung vertreten hat?
5. Welche Maßnahmen wurden bis zum Eintritt der Verjährung der Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe vorgeworfenen Straftaten von Seiten der Thüringer Justizbehörden veranlasst, um die Beschuldigten zu ergreifen?
6. Haben das TLfV und die Polizei die zuständige Staatsanwaltschaft über ihre Erkenntnisse zu den Aktivitäten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, deren Untertauchen und ihren möglichen Aufenthaltsorten und Aktivitäten aus dem Untergrund informiert? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
7. Haben die Gesuchten selbst oder über Dritte angeboten, sich zu stellen? Wenn ja, wer hat ein solches Angebot übermittelt,war es mit Bedingungen verknüpft, aus welchen Gründen ist es nicht dazu gekommen? Gab es seitens der Thüringer Justizbehörden Bestrebungen oder Versuche, die Gesuchten zur Selbstgestellung zu bewegen? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
8. Trifft es zu, dass es im Jahr 2002 ein Gespräch zwischen dem damaligen Innenstaatssekretär und dem damaligen Justizstaatssekretär zu der Problematik gegeben hat, ob und inwieweites zur Beeinträchtigung von Fahndungsmaßnahmen der Polizei nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gekommen ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
9. Welche weiteren Besprechungen hat es zwischen Vertretern des Thüringer Justizministeriums und Vertretern des Thüringer Innenministeriums bzw. zwischen ihnen nachgeordneten Behörden (Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaften, TLfV, Thüringer Landeskriminalamt) nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hinsichtlich der Festnahme der genannten Personen gegeben?
10. Aus welchen Gründen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Veranlassung wurden Beweismittel, insbesondere Rohrbomben oder Bauteile hiervon, sowie Tonbänder, die im Zusammenhang mit dem NSU und Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe stehen, im Jahr 2003 oder danach vernichtet?
11. Welche Personen im Bereich der Thüringer Justizbehörden waren federführend an den genannten Maßnahmen in den Jahren 1997 bis einschließlich 2011 beteiligt?

C. Die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses wird auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes vorgenommen. Demgemäß sind alle Fraktionen zwingend mit mindestens einem Mitglied im Untersuchungsausschuss vertreten. Zugleich muss die Zusammensetzung dem Kräfteverhältnis des Landtages entsprechen. Der Untersuchungsausschuss besteht aus neun Mitgliedern (3 CDU, 2 DIE LINKE, 2 SPD, 1 FDP, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Den Vorsitz übernimmt entsprechend der Zugriffsrechte für den 12. Ausschuss des Thüringer Landtages in der 5. Legislaturperiode die Fraktion der SPD, den stellvertretenden Vorsitz die Fraktion DIE LINKE.

D. Der Untersuchungsausschuss erstattet dem Landtag bis zur Vorlage des schriftlichen Berichts gemäß § 28 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes jährlich einen Bericht über den Stand des Verfahrens gemäß § 28 Abs. 5 des Untersuchungsausschussgesetzes; der erste Bericht erfolgt spätestens zwölf Monate nach der Einsetzung.

Begründung:
Entsetzen, Trauer und Unverständnis löste im November 2011 die Nachricht aus, dass die in der rechtsextremen Szene aktiven und aus Thüringen stammenden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe aller Wahrscheinlichkeit nach mit Unterstützung weiterer Personen in den Jahren 1997 bis 2011 zahlreiche Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund bis hin zu zehn Morddelikten begangen haben, und vermutlich ebenfalls für eine Serie krimineller Delikte wie eine Reihe von Banküberfällen verantwortlich sind. Die genannten Personen gehörten der rechtsextremen Organisation "Thüringer Heimatschutz" an und waren vermutlich Gründer bzw. Mitglieder der rechtsterroristischen Organisation "Nationalsozialistischer Untergrund". Im Jahr 1998 waren sie in Jena wegen des Baus von Sprengsätzen ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Bevor sie jedoch auf Grundlage von Haftbefehlen festgenommen werden konnten, sind sie untergetaucht und haben aus dem Untergrund aller Wahrscheinlichkeit zahlreiche schwerwiegende und brutale Straftaten begangen. Der Untersuchungsausschuss soll die Verantwortung jeglicher Art der Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden für Fehler, Unterlassungen und Versagen im Zusammenhang mit dem Auffinden der sich zur rechtsterroristischen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" zusammengeschlossenen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sowie bei der Aufklärung der durch diese Personen und diese unterstützende Personen begangenen Straftaten aufklären, ob Versäumnisse vorlagen, die ein früheres Ergreifen der Gesuchten unmöglich gemacht oder erschwert haben, ist von hohem öffentlichen Interesse. Der Thüringer Landtag stellt sich mit der Einrichtung eines Untersuchungsausschusses seiner Verantwortung, mit den ihm zustehenden Mitteln seinen Beitrag zur nötigen Aufklärung zu leisten.


Für die Fraktion der CDU
Mohring

Für die Fraktion DIE LINKE
Ramelow

Für die Fraktion der SPD
Höhn

Für die Fraktion der FDP
Bergner

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Siegesmund
Druckversion anzeigen

Das phpVerbandCMS benötigte 33 Datenbankabfragen und 1.1144 Sekunden zum Erstellen der Site. | GZIP ist aktiviert