Anträge

Stärkung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/3504
09.11.2011

A n t r a g
der Fraktion der FDP
Stärkung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren


Die Landesregierung wird aufgefordert, für eine landeseinheitliche Regelung notwendige Schritte zu ergreifen, damit

1. mit dem Eintritt in den Dienst als aktives Mitglied bei den Freiwilligen Feuerwehren eine Probezeit vereinbart werden kann, die spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr endet,
2. innerhalb der Probezeit das Mitglied an der Truppmann-Ausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) teilnimmt und diese abschließt,
3. Mitglieder, die sich in der Probezeit nicht bewähren, das Ansehen der Freiwilligen Feuerwehr durch strafrechtlich relevantes Verhalten bzw. Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung schädigen oder innerhalb der zwei Jahre den Grundausbildungslehrgang nicht bestehen, aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr entlassen werden können,
4. die Probezeit für die zusätzliche Altersversorgung bei den Mitgliedern angerechnet werden kann, die sich in der Probezeit bewährt haben,
5. Mitglieder der Jugendfeuerwehr, wenn sie die Voraussetzungen für den Eintritt in den Dienst erfüllen, ohne Probezeit in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehren übernommen werden, wenn sie zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr ununterbrochen einer Jugendfeuerwehr angehörten sowie aktiv am Übungs- und Ausbildungsdienst teilgenommen haben.

Begründung:

Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Gefahrenabwehr für die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, müssen sich aber auch die aktiven Mitglieder auf die Leistungsfähigkeit der Kameraden verlassen können.
Nach § 13 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) ist Voraussetzung für die Zulassung zur Freiwilligen Feuerwehr die geistige und körperliche Einsatzfähigkeit. Um Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft weiter zu stärken und bei demokratiefeindlichem bzw. rufschädigendem Verhalten neuer Mitglieder reagieren zu können, kann die Etablierung einer Probezeit für die jeweilige Feuerwehr, aber auch für die neuen Mitglieder sinnvoll sein.

Darüber hinaus werden mitunter Feuerwehren leider auch für solche
Menschen interessant, die extremistische Ideologien verbreiten. Vor allem rechtsextreme Gruppierungen nutzen kommunalpolitische und soziale Themen, um sich zunehmend im Gemeinwesen zu verankern. Nur einzelne Freiwillige Feuerwehren haben in ihren Satzungen präventive Maßnahmen ergriffen, um extremistische Tendenzen zu verhindern. Auch dieses Problem muss in Zukunft verstärkt in das Bewusstsein der Freiwilligen Feuerwehren gerückt werden. Die Einführung einer Probezeit bietet eine wichtige Möglichkeit, um die Etablierung von extremistischen Gruppierungen bei den Freiwilligen Feuerwehren zu verhindern und somit das Ansehen und das Vertrauen der Bürger in die Freiwilligen Feuerwehren zu stärken.

Für die Fraktion:
Bergner
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