07.12.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/3619
07.12.2011
A n t r a g
der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grundlagen der Finanzierung der Kali-Altlasten offenlegen
Die Landesregierung wird gebeten, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass seitens des Bundes der "Fusionsvertrag zwischen der Kali und Salz AG Kassel, der Mitteldeutschen Kali AG und der Treuhandanstalt" vom 13. Mai 1993 sowie sämtliche daraus resultierende Unterlagen, die für die Sanierung der Altlasten im Kalibergbau relevant waren und sind, an sie selbst sowie die Mitglieder des Thüringer Landtags ausgehändigt werden.
Begründung:
Der finanzielle Verfügungsrahmen des Sondervermögens Ökologische Altlasten ist nahezu ausgeschöpft. Dem stehen außerordentlich hohe Zahlungsforderungen in noch nicht genau bezifferbarer Höhe der K + S Kali GmbH, u. a. für Versatzvorhaben, gegenüber. Des Weiteren hat das Unternehmen auch auf Risiken und Gefahren durch Salzlösevorkommen im Grubenbereich Springen hingewiesen und auch Gebirgsschläge nicht ganz ausgeschlossen, woraus sich der Bedarf an kostenintensiven Vorsorgemaßnahmen ergibt.
Mit dem Hemmnisbeseitigungsgesetz von 1991 wurde der Konzern von der Haftungsverantwortung durch mögliche Schäden als Folge des bergbaulichen Gewinnungsbetriebes vor dem 1. Juli 1990 freigestellt. Mit dem o. g. Fusionsvertrag konnte offenbar die Freistellung auch für alle Schadenshaftungen erfolgen, die im laufenden Gewinnungsbetrieb entstehen würden.
Der Generalvertrag zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und dem Freistaat Thüringen vom 24. Februar 1999, der die Finanzierungsmodalitäten für die Altlastensanierung in Thüringen regelte, wurde den Abgeordneten des Landtags ebenso erst im Zuge der Neuaushandlung des Sondervermögens ausgehändigt. Der Vertragstext enthält zudem keine Informationen darüber, wofür und in welchem Umfang die jeweiligen Vertragspartner K + S Kali GmbH und der Freistaat Thüringen zu haften haben. Insofern ist darauf zu schließen, dass hierzu nur im Fusionsvertrag bzw. in den auf ihn aufbauenden Unterlagen Regelungen getroffen worden sein können. Die Landesregierung teilte dem Landtag in diesem Zusammenhang mit, dass auch ihr der Fusionsvertrag nicht in vollem Wortlaut vorläge.
Um dem Landtag und der Landesregierung künftig objektive Entscheidungen im Interesse der Finanzierungssicherung der Sanierung Ökologischer Altlasten zu ermöglichen, wird die Offenlegung des Fusionsvertrages und aller Folgeunterlagen für unabdingbar gehalten. Deshalb soll sich die Landesregierung mit Nachdruck hierfür einsetzen.
Für die Fraktion der CDU: Mohring
Für die Fraktion DIE LINKE: Ramelow
Für die Fraktion der SPD: Höhn
Für die Fraktion der FDP: Hitzing
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rothe-Beinlich
Der Antrag wurde in der Plenarberatung 5/74 am 16.12.2011 angenommmen