07.12.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode Drucksache 5/3639
07.12.2011
A n t r a g
der Fraktion der FDP
Verwaltung vereinfachen und Bürokratie abbauen - eine
Eichdirektion für Mitteldeutschland
Die Landesregierung wird aufgefordert:
1. dem Landtag Bericht zu erstatten,
a) für welche Durchsetzung und welchen Vollzug von eichrechtlichen Vorschriften das Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen (LMET) zuständig ist,
b) welchen Aufgaben das LMET darüber hinaus nachkommt,
c) welchen gewerblichen bzw. wirtschaftlichen Tätigkeiten das LMET über den der gesetzlichen Vorschriften hinaus nachgeht und inwiefern diese mit privatwirtschaftlichen Dienstleistungen konkurrieren,
d) welche Initiativen zur Zusammenlegung von Mess- und Eichämtern nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit bisher umgesetzt wurden und welche Planungen zur Zusammenlegung von Mess- und Eichämtern momentan in den Bundesländern bestehen,
e) inwiefern eine Zusammenlegung des LMET, des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen Sachsen und des Landeseichamts Sachsen- Anhalt bisher im Rahmen der "Initiative Mitteldeutschland" thematisiert worden sind und wie eventuelle Planungen diesbezüglich verlaufen sind,
f) warum nach Kenntnis der Landesregierung die Personalausgaben (vor allem für Beamte) auf Seiten des LMET deutlich höher liegen als bei vergleichbaren Tätigkeiten und Aufgabenbereichen des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen Sachsen und des Landeseichamts Sachsen-Anhalt,
g) inwiefern Abordnungen bzw. Versetzungen von Mitarbeitern aus welchen Landesministerien und nachgeordneten Landesbehörden aus welchen Gründen in den letzten zehn Jahren hin zum LMET stattfanden,
h) wie der Stand der mittel- und langfristigen Planung für das LMET ist und inwiefern die gewerbliche Tätigkeit des LMET fortgeführt und eventuell ausgebaut werden soll,
i) welche Gründe vor dem Hintergrund bereits erfolgter Zusammenlegungen von Mess- und Eichämtern aus Sicht der Landesregierung für eine Zusammenlegung des LMET, des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen Sachsen und des Landeseichamts Sachsen- Anhalt sprechen,
j) welche Gründe vor dem Hintergrund bereits erfolgter Zusammenlegungen von Mess- und Eichämtern aus Sicht der Landesregierung gegen eine Zusammenlegung des LMET, des Staatsbetriebs für Mess- und Eichwesen Sachsen und des Landeseichamts Sachsen- Anhalt sprechen;
2. die Initiative zu ergreifen, um mit dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt aus dem Thüringer Landesamts für Mess- und Eichwesen, dem Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen und dem Landeseichamt Sachsen-Anhalt eine gemeinsame, mitteldeutsche Eichdirektion (z.B. als rechtsfähige, länderübergreifende Anstalt des öffentlichen Rechts) zu schaffen.
Begründung:
Die gesetzlichen Aufgaben für das Mess- und Eichwesen sind grundsätzlich im Gesetz über das Mess- und Eichwesen (EichG) geregelt. Den Ländern obliegt hierbei der Vollzug. Die Eichdirektion Nord wurde 2003 auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein geschlossen. 2008 trat die Eichverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns bei. In ganz Norddeutschland konnte damit das gesetzliche Mess- und Eichwesen in einer einzigen, länderübergreifenden Institution gebündelt werden. Auch Berlin und Brandenburg sind gemeinsame Wege gegangen und haben ihre Eichämter in das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin- Brandenburg gebündelt, welches seit 2005 eine solche länderübergreifende Körperschaft bildet.
Jeder Landesregierung muss daran gelegen sein, unnötige Verwaltung und Bürokratie zu vereinfachen und abzubauen. Mit einer Eichdirektion Mitteldeutschland kann der Freistaat Thüringen nicht nur die Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland mit dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt verbessern, sondern auch ein zukunftsweisendes Konzept realisieren, das die Wahrnehmung wichtiger hoheitlicher Aufgaben, unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte, mit hoher Kostentransparenz und Nutzung der Optimierungsmöglichkeiten und Synergien ermöglicht.
Für die Fraktion:
Kemmerich