Kleine Anfragen

Notwendige Tiertötung im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
02.11.2011

K l e i n e A n f r a g e 1921
der Abgeordneten Hitzing und Kemmerich (FDP)
Notwendige Tiertötung im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung


Neben angehendem medizinischem Personal müssen auch Studenten aus den Bereichen der Biologie und Lehramtsstudenten Ausbildungseinheiten durchlaufen, die eine Tötung von Tieren zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten zur Folge haben. Diese sind zum Teil verpflichtend angelegt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. In welchen akademischen Studiengängen werden an welchen Hochschulen des Freistaats Thüringen zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten Tiere vorsätzlich getötet bzw. haben diese Inhalte die Tötung von Tieren zur Folge, um welche Tierarten handelt es sich hierbei und welche Tötungsverfahren werden konkret angewandt?

2. An welchen weiteren staatlichen oder staatlich geförderten Institutionen werden im Freistaat Thüringen zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten Tiere vorsätzlich getötet bzw. haben diese Inhalte die Tötung von Tieren zur Folge, um welche Tierarten handelt es sich hierbei und welche Tötungsverfahren werden konkret angewandt?

3. Wie bewertet die Landesregierung die vorsätzliche Tötung bzw. die Todesfolge von Tieren zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten grundsätzlich und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

4. Wie viele Tiere welcher Tierarten wurden an welchen betreffenden Standorten staatlicher oder staatlich geförderter Institutionen in Thüringen jährlich seit 2009 zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten bzw. in Folge dieser getötet (bitte detailliert für jeden Standort, Ausbildungsinhalt, Tierart und Anzahl der getöteten Tiere angeben)?

5. Wie viele Tiere welcher Tierarten wurden an welchen betreffenden Standorten staatlicher oder staatlich geförderter Institutionen in Thüringen jährlich seit 2009 nach Beendigung von Experimenten oder Ausbildungseinheiten bzw. in Folge dieser getötet und welche Gründe lagen für die Tötung dieser Tiere vor (bitte detailliert für jeden Standort, Ausbildungseinheit bzw. Experiment, Tierart und Anzahl der verwendeten bzw. getöteten Tiere angeben)?

6. Durch welche konkreten Maßnahmen sichert die Landesregierung, dass die durch die über die vorsätzliche Tötung von Tieren erworbenen fachlichen Kenntnisse bzw. die Todesfolge als Konsequenz dieser Inhalte tatsächlich angewendet werden?

7. Durch welche konkreten, regelmäßigen Maßnahmen sichert die Landesregierung, dass die Ausbildungsinhalte, die eine vorsätzliche Tötung von Tieren bzw. die Tötung von Tieren zur Folge der Ausbildungsinhalte vorsehen, einer Überprüfung unterzogen werden, ob sie weiterhin benötigt werden?

8. Inwiefern ist der Ausbildungsinhalt, der das Töten von Tieren für Ausbildungszwecke vorsieht bzw. der die Todesfolge zur Konsequenz hat, für Studenten verpflichtend und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

9. Inwiefern haben Studenten, die sich weigern an Ausbildungsinhalten teilzunehmen, in denen Tiere für Ausbildungszwecke getötet werden bzw. die Todesfolge als Konsequenz der Ausbildungsinhalte die Folge
ist, eine gleichwertige Ausbildung im Vergleich zu Studenten, die den regulären Ausbildungsinhalten folgen?

10. Inwiefern und durch wen wird die Tötungsart von Tieren für Ausbildungsinhalte an staatlichen oder staatlich geförderten Institutionen in Thüringen als artgerecht und/oder sachgemäß festgelegt, durch wen erfolgt die Kontrolle zur Einhaltung dieser Richtlinien, durch wen erfolgt die Tötung der Tiere an diesen Standorten und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezüglichen Festlegungen?

Hitzing, Kemmerich

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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