04.11.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
04.11.2011
K l e i n e A n f r a g e 1932
des Abgeordneten Kemmerich (FDP)
Priorisierungsverfahren bei der Mittelvergabe der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zum Zwecke der einzelbetrieblichen Förderung für die Jahre 2010 und 2011
Laut der Antwort (Drucksache 5/3476) auf die Kleine Anfrage 1803 wurde bei der Vergabe von GRW-Mitteln im August 2011 ein Priorisierungsverfahren eingeführt. Laut Aussage der Landesregierung sind die abschließenden Entscheidungen zur Förderung noch nicht getroffen. Eine Auskunft zur Rangliste kann aufgrund des § 30 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (exekutive Eigenverantwortung) nicht gegeben werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie lange soll das Priorisierungsverfahren bei der eingangs genannten Mittelvergabe aufrechterhalten werden und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Festlegung?
2. Wann soll nach Einschätzung der Landesregierung über eine abschließende Festlegung zur Fördermittelvergabe entschieden werden, inwiefern werden die Firmen über den aktuellen Stand auf der Rangliste informiert und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
3. Inwiefern stellt die Landesregierung sicher, dass den Unternehmen eine ausreichende Planungssicherheit durch die Länge der Entscheidungsfrist über die Zu- oder Absage von Fördermitteln erhalten bleibt und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
4. Inwiefern hat der Faktor Antragseingang eine Bedeutung für die Vergabe von Fördermitteln nach der Rangliste und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
5. Durch wen erfolgt die Priorisierung und Platzierung auf der Rangliste und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Festlegung?
6. Welcher Algorithmus wird im eingangs beschriebenen Verfahren angewandt, inwiefern werden dafür die Betriebsgrößen, Branchenzugehörigkeit, Umsatzentwicklung, der Antragseingang und die Investitionsvorhaben entsprechend und wie faktorisiert, welche Faktoren werden eventuell zusätzlich benutzt und in das Verhältnis zur Fördermittelhöhe gesetzt, um eine relative Vergleichbarkeit der Anträge sicherzustellen und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Verfahren?
7. Wie und wer entscheidet über die höhere Platzierung von Unternehmen auf der eingangs genannten Rangliste, wenn zwei oder mehrere Unternehmen die gleiche Platzierung erhalten würden, vor allem unter dem Aspekt, dass nur eines der gleichplatzierten Unternehmen Fördermittel erhalten würde und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Kemmerich
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER