Kleine Anfragen

'Kosten- und leistungsuntersetzte Gesamtfinanzierung der Thüringer Hochschulen' nach Geschlecht

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
16.11.2011

K l e i n e A n f r a g e 1946
der Abgeordneten Kemmerich und Hitzing (FDP)
"Kosten- und leistungsuntersetzte Gesamtfinanzierung der Thüringer Hochschulen" nach Geschlecht von Studenten und Professoren (W2, W3)


Die Landesregierung hat angekündigt, im Vergabemodell für die Mittel für die staatlichen Thüringer Hochschulen das Geschlecht von Studenten und Professoren (W2, W3) zu berücksichtigen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil weiblicher und wie hoch ist der Anteil männlicher Studenten an welcher staatlichen Hochschule in Thüringen, wie haben sich diese Anteile seit dem Wintersemester 2005/2006 entwickelt und wie bewertet die Landesregierung den Stand und die Entwicklung dieser Anteile grundsätzlich?

2. Wie erklärt die Landesregierung die in der Antwort auf Frage 1 dargelegten Unterschiede in der Verteilung der Geschlechter in der Anzahl der Studenten; besteht aus ihrer Sicht zur Änderung dieses Verhältnisses Änderungsbedarf, welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung um diesem Änderungsbedarf zu entsprechen und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?

3. Wie hoch ist der Anteil weiblicher und wie hoch ist der Anteil männlicher Absolventen an welcher staatlichen Hochschule in Thüringen, wie haben sich diese Anteile seit dem Wintersemester 2005/2006 entwickelt und wie bewertet die Landesregierung den Stand und die Entwicklung dieser Anteile grundsätzlich?

4. Wie erklärt die Landesregierung die in der Antwort auf Frage 3 dargelegten Unterschiede in der Verteilung der Geschlechter in der Anzahl der Absolventen; besteht aus ihrer Sicht zur Änderung dieses Verhältnisses Änderungsbedarf, welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung um diesem Änderungsbedarf zu entsprechen und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?

5. Wie hoch ist der Anteil weiblicher und wie hoch ist der Anteil männlicher Studienabbrecher an welcher staatlichen Hochschule in Thüringen, wie haben sich diese Anteile seit dem Wintersemester 2005/2006 entwickelt und wie bewertet die Landesregierung den Stand und die Entwicklung dieser Anteile grundsätzlich?

6. Wie erklärt die Landesregierung die in der Antwort auf Frage 5 dargelegten Unterschiede in der Verteilung der Geschlechter in der Anzahl der Studienabbrecher, besteht aus ihrer Sicht zur Änderung dieses Verhältnisses Änderungsbedarf, welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung um diesem Änderungsbedarf zu entsprechen und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vorgehen?

7. Besteht aus Sicht der Landesregierung zur Änderung eines Überhangs an männlichen Studenten gleichwertiger Handlungsbedarf wie zur Änderung eines Überhangs an weiblichen Studenten in der ihrer Beurteilung zugrundeliegenden Datenbasis und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?

8. Welches grundsätzliche Ziel verfolgt die Landesregierung bei ihrer Einflussnahme auf die Verteilung weiblicher und männlicher Studenten an den Thüringer Hochschulen, inwiefern sieht die Landesregierung dieses Ziel als erreicht oder nicht erreicht an und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

9. Welche grundsätzlichen und wissenschaftlich nachgewiesenen Vorteile erhofft sich die Landesregierung durch die bevorzugte Anwerbung von Personen eines bestimmten Geschlechts als Studenten und Professoren (W2, W3) und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung?

10. Inwiefern werden nach Einschätzung der Landesregierung die Hochschulen in Thüringen, in Anbetracht eingeschränkter Mittelzuweisungen durch die Eingangs angekündigte Mittelvergabe, dazu angehalten, weniger männliche Studenten anzunehmen und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

11. Beziehen sich alle zur Änderung der derzeitigen Verteilung von Studenten oder Professoren (W2, W3) eines bestimmten Geschlechts auf die Thüringer Hochschulen ergriffenen oder geplanten Maßnahmen auf das genetische Geschlecht, welche Berücksichtigung erfährt dabei grundsätzlich das Identitätsgeschlecht und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?

12. Werden bei der Mittelvergabe für die Standorte der Staatlichen Studienakademie Thüringen die Verteilung der Geschlechter auf die Gesamtheit des Lehrpersonals und der Studenten ebenso berücksichtigt, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies gegebenenfalls und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen?

13. In welchen anderen Bundesländern finden nach Kenntnis der Landesregierung Mittelzuweisungen an die staatlichen Hochschulen in Abhängigkeit des Geschlechts der Studenten und Professoren mit welchen konkreten Auswirkungen statt?

14. Welche anderen nachgeordneten Landesbehörden als die staatlichen Hochschulen erhalten Mittelzuweisungen des Freistaats Thüringen auf der Grundlage der Verteilung des Geschlechts dort tätiger Mitarbeiter oder Beamter und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies jeweils?

Kemmerich, Hitzing

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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