29.11.2011
Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
29.11.2011
K l e i n e A n f r a g e 1967
der Abgeordneten Barth und Bergner (FDP)
Umgang der Landesregierung mit den Auswirkungen der Standortentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung im Zuge der Bundeswehrreform
Am 26. Oktober 2011 präsentierte der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière (CDU), das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr der Öffentlichkeit. Demzufolge werden die Dienstposten in Thüringen von 9 000 auf 6 300 reduziert.
Die Bundeswehrstandorte Mühlhausen und Ohrdruf werden besonders von dieser Entscheidung betroffen sein. Am Standort Mühlhausen verbleiben von 820 Dienstposten des Artillerieregiments 100, des Beobachtungspanzerartilleriebataillons 131 und der Sanitätsstaffel sechs Dienstposten. Der Standort Ohrdruf mit 340 Dienstposten wird vollständig aufgelöst. Aufgrund der wirtschaftlich und gesellschaftlich herausragenden Bedeutung der Bundeswehr hat die Standortentscheidung akuten Handlungsbedarf in den betroffenen Kommunen erzeugt. Die Verantwortung über die wirtschaftliche Verwertung von Militärliegenschaften, die die Bundeswehr langfristig nicht mehr für militärische Zwecke nutzt, trägt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Zu welchem Zeitpunkt erhielt die Landesregierung Kenntnis über die Standortentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen der Bundeswehrreform?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Chance, bisher von der Bundeswehr genutzte Standorte, die ganz oder teilweise aufgelöst oder verlagert werden, einer zivilen Nutzung zuzuführen? Welche Arten der weiteren Nutzung bieten sich nach Einschätzung der Landesregierung für diese Liegenschaften jeweils an (bitte für jeden betroffenen Standort gesondert aufführen)?
3. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung den Prozess der sog. "Konversion" jeweils unterstützen (bitte für jeden betroffenen Standort gesondert aufführen)?
4. Welche Gespräche hat die Landesregierung hierzu bereits mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geführt? Wer nahm an diesen Gesprächen teil und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
5. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit Interessenten für die zivile Weiternutzung der ganz oder teilweise aufgelösten Bundeswehrstandorte in Thüringen bereits geführt? Wer nahm an diesen Gesprächen teil und was waren die Ergebnisse dieser Gespräche?
6. Welche weiteren Gespräche plant die Landesregierung mit Interessenten für die zivile Weiternutzung der ganz oder teilweise aufgelösten Bundeswehrstandorte in Thüringen bis zum Ende des 1. Halbjahres 2012 zu führen?
7. Welche Faktoren begünstigen nach Einschätzung der Landesregierung die Anschlussnutzung der einzelnen Standorte, die aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung ganz oder teilweise aufgelöst werden sollen, jeweils (bitte für jeden betroffenen Standort gesondert aufführen)?
8. Welche Faktoren behindern nach Einschätzung der Landesregierung die Anschlussnutzung der einzelnen Standorte, die aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung ganz oder teilweise aufgelöst werden sollen, jeweils (bitte für jeden betroffenen Standort gesondert aufführen)?
9. Wie bewertet die Landesregierung dabei insbesondere Umfang und Kosten für die Kampfmittelberäumung auf den Liegenschaften der ganz oder teilweise aufzulösenden Bundeswehrstandorte? Wer ist für die Kostenübernahme verantwortlich?
10. In welchem Umfang plant die Landesregierung Kampagnen, die auf die gezielte Anwerbung von Interessenten für die zivile Weiternutzung der Liegenschaften der ganz oder teilweise von einer Auflösung betroffenen Standorte ausgerichtet sind? Welche Rolle spielen dabei die unter Frage 7 und 8 genannten Faktoren?
11. Existiert eine von der Thüringer Landesregierung oder den nachgeordneten Behörden der Thüringer Landesverwaltung herausgegebene Handreichung bzw. Arbeitshilfe für den Umgang mit den unmittel- und mittelbaren Auswirkungen einer derartigen Standortentscheidung auf die davon betroffenen Kommunen? Falls ja, ist diese Handreichung den Kommunen zur Verfügung gestellt worden? Falls nein, für welchen Zeitpunkt plant die Landesregierung, eine solche Handreichung gegebenenfalls zu erarbeiten und zu verteilen?
Barth, Bergner
Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER