Kleine Anfragen

Mobiles Mammografie-Screening in Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
13.12.2011

K l e i n e A n f r a g e 1993
des Abgeordneten Koppe (FDP)
Mobiles Mammografie-Screening in Thüringen


Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts erkranken jährlich schätzungsweise 47 500 Frauen neu an Brustkrebs. Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammografie-Screening-Programm einzuführen.

Für das Mammografie-Screening sind spezielle Zentren eingerichtet worden. Häufig findet die Untersuchung aber auch in einem speziell dafür eingerichteten Fahrzeug, einem sogenannten "Mammobil", statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele "Mammobile" sind nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen in welchen Regionen im Einsatz?

2. Sind die "Mammobile" nach Kenntnis der Landesregierung barrierefrei zugänglich?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz der "Mammobile" in
Thüringen?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit des Mammografie-Screening-Programms einschließlich der "Mammobile" in Thüringen ein?

5. Wer trägt die Kosten für die Einsätze der "Mammobile" in Thüringen?

6. Wie viele Patienten haben nach Kenntnis der Landesregierung seit Einführung des "Mammobils" in Thüringen die Möglichkeit der mobilen Mammografie genutzt? Gab es dabei signifikante Unterschiede der Nutzungsquoten zwischen den Einzeljahren?

7. Konnte nach Kenntnis der Landesregierung der Einsatz der mobilen Mammografie die Gesamtzahl der jährlichen Brustkrebsuntersuchungen gegenüber einem rein stationären Betrieb signifikant erhöhen? Wenn ja, wie viele Untersuchungen fanden im gleichen Zeitraum in stationären Einrichtungen statt?

8. Können auch - neben stationären Mammografiestellen und dem "Mammobil" - auch niedergelassene Ärzte Vorsorgeuntersuchungen durchführen? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen?

9. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es die Bereitschaft zur Teilnahme am Screening erhöhen könnte, wenn im Einladungsverfahren nicht nur zum Besuch des Mammografie-Zentrums bzw. des "Mammobils" eingeladen, sondern auch auf die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchungen durch niedergelassene Ärzte hingewiesen würde?

Koppe

Die Antwort der Landesregierung finden Sie HIER
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