Kleine Anfragen

Auswirkungen des Vorschlags für eine Richtlinie zur Energieeffizienz auf Thüringen

Thüringer Landtag
5. Wahlperiode
14.12.2011

K l e i n e A n f r a g e 1997
der Abgeordneten Kemmerich und Koppe (FDP)
Auswirkungen des Vorschlags für eine Richtlinie zur Energieeffizienz auf Thüringen


Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie über Energieeffizienz vorgelegt. Bereits Anfang März dieses Jahres hatte die Kommission in ihrer Mitteilung "Energieeffizienzplan 2011" erstmals skizziert, welche Maßnahmen und Initiativen sie ergreifen will, um das europäische Ziel zu erreichen, bis zum Jahr 2020 den Primärenergieverbrauch der EU um 20 Prozent zu senken. Mit dem Vorschlag für eine Energieeffizienzrichtlinie sollen einzelne dieser Maßnahmen nun legislativ umgesetzt werden. Die Richtlinie soll unter anderem auch verbindliche Ziele zur Sanierung öffentlicher Gebäude enthalten. Diese sollen auch für die Landes- und kommunale Ebene gelten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das verbindliche Ziel des Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zur Energieeffizienz, den Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu verringern?

2. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen pauschalen Einsparverpflichtungen geeignet sind, um die Energieeffizienz zu erhöhen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Auflage des Kommissionsvorschlags einer verbindlichen Sanierungsquote für öffentliche Gebäude in Höhe von drei Prozent pro Jahr (Artikel 4) und den Auflagen hinsichtlich des Vergaberechts (Artikel 5) und wie hat sie sich dahingehend im Bundesrat positioniert?

4. Welche Maßnahmen über den Bundesratsbeschluss hinaus wird die Landesregierung ergreifen, um ihre Anliegen in Bezug auf Artikel 4 und 5 in die Verhandlungen einzubringen? Welche Schritte hat die Landesregierung eingeleitet, um in diesem Sinne auf den Berichtsentwurf des federführenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments einzuwirken, der am 24. Januar 2012 abgestimmt werden soll?

5. Welche Kosten kommen nach ihrem Ermessen auf das Land sowie jeweils die Landkreise, Städte und Gemeinden zu und wer trägt diese?

Kemmerich, Koppe

Die Antwort der Landesregierung finden sie HIER
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